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Ich habe meine NL Führerschein nach 3/4 Jahren zurück bekommen mit den vermerk in der Schweiz ungültigMember hat gesagt:Bei uns wird der nach dem Ausstellen des Schweizer Führerschens an den Aussteller-Staat zurückgesendet..
Ich habe meine NL Führerschein nach 3/4 Jahren zurück bekommen mit den vermerk in der Schweiz ungültigMember hat gesagt:Bei uns wird der nach dem Ausstellen des Schweizer Führerschens an den Aussteller-Staat zurückgesendet..
Es gibt die Möglichkeit den Thai FS zu behalten.Man muss sich nur etwas überlegen ,warum man ihn braucht.Member hat gesagt:Meine Frau hat den deutschen Führerschein im Wege der Umschreibung erworben und musste ihren Thaiführerschein hier auf dem Landratsamt abgeben.
Spart man sich da überhaupt etwas durch die Umschreibung? Die Prüfungen müssen bei einem thailändischen Führerschein trotzdem gemacht werden.Member hat gesagt:Meine Frau hat den deutschen Führerschein im Wege der Umschreibung erworben und musste ihren Thaiführerschein hier auf dem Landratsamt abgeben.
Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Es sind keine Mindest- oder Pflichtstunden erforderlich. Der Bewerber entscheidet selbst, ob und wann er sich die Prüfungen zutraut. Die praktische Prüfung selbst findet in Begleitung eines Fahrlehrers statt.Member hat gesagt:Spart man sich da überhaupt etwas durch die Umschreibung
Member hat gesagt:Wenn sowie mehr Fahrstunden gebraucht werden, wo ist dann der Sinn der Umschreibung?
Zu einer Prüfung kommt man nur über eine Fahrschule. Da entscheidet die Fahrschule wen sie anmelden will.Auto
Umschreibung hat keine Probezeit. Man braucht keine Theoriestunden, keine Autobahn und Nachtfahrten. Und wenn der Kunde sagt ich möchte die Prüfung machen, dann werden die sich nicht sperren.Member hat gesagt:Wenn sowie mehr Fahrstunden gebraucht werden, wo ist dann der Sinn der Umschreibung?
Zu einer Prüfung kommt man nur über eine Fahrschule. Da entscheidet die Fahrschule wen sie anmelden will.
In der Schweiz braucht es nur eine Kontrollfahrt. Bürger aus EU/EFTA ländern brauchen das nicht.Member hat gesagt:Wenn sowie mehr Fahrstunden gebraucht werden, wo ist dann der Sinn der Umschreibung?