Member hat gesagt:
Mal ne frage an die Anwälte hier:
In unserer Firma wird zur Zeit von der Chefin Informiert, wenn jemand zum Beispiel jetzt nach TH fliegt und wieder zurückkommt MUSS derjenige 2 Wochen Urlaub seines Jahresurlaubes nehmen bevor er wieder die Firma betritt!!!!
mMn. Ist das doch nicht rechtens, zumal es ja Menschen gibt die schon letztes jahr gebucht haben!?
Gibt es dafür einen verbindlichen Paragraphen??
Man kann darüber lachen, aber dafür gibt es wirklich ein (typisch für die Deutschen) Bundesurlaubsgesetz.
Der Arbeitgeber kann den ursprünglich genehmigten Urlaub auch wegen dringender wichtiger Belange umgestalten bzw. vom Datum verändern. Wenn es also betriebliche Erfordernisse gibt, kann er auch bestimmen, dass ein Asien-Reisender 2 Wochen zu Hause bleibt.
Sind diese 2 Wochen ursprünglich zu einem anderen Zeitpunkt genehmigt worden und fallen durch diese Umplanung zusätzliche Kosten an:
Storno-Kosten etc. So ist hier der Arbeitgeber natürlich ersatzpflichtig.
Angesichts von Korona ist das nur eine kleine Einschränkung und es handelt sich um wichtige betriebliche Belange, wenn es um die Gesundheit aller Anderen geht.
Aber, ich kenne Firmen, die verlangen jeden Morgen eine unterschriebene Selbsterklärung über ihren Gesundheitszustand. Wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt an Großveranstaltungen teilnehmen oder auch in betroffene Länder einreisen, so werden sie freigestellt, wenn fahrlässig herbeigeführt auch ohne Lohnfortzahlung.
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.