Ja ich habe auch was von Schnelltest gelesen. Aber habe jetzt noch einmal geschaut. Hier die Kopie des entsprechenden Bereiches von der Seite
Fragen und Antworten zur neuen Testpflicht für Einreisende
Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (
PCR,
LAMP,
TMA) und
Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.
Antikörper-Tests werden
nicht anerkannt.
Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen. Die Leistungsparameter von Antigen-Schnelltests werden stets in Bezug zu den Leistungsparametern einer PCR gesetzt und variieren von Hersteller zu Hersteller (siehe Packungsbeilage zum Antigen-Schnelltest).
Die Testungen müssen von einem Dritten vorgenommen oder (auch per Videoübertragung) überwacht worden sein, der nach dem Recht des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, dazu autorisiert ist, solche Testungen vorzunehmen oder zu überwachen. Der Dritte muss ebenfalls die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfen und bestätigen. Auf dem Zeugnis/Testergebnis ist das Datum der Testung zu vermerken sowie die Art des Tests, der verwendet wurde.
Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der
Internetseite des Robert Koch-Instituts.
Gibt es Nachbarländer z.B. Österreich, Schweiz oder die Niederlande in die man noch ohne Test einreisen kann, wenn man nicht aus einem Risikogebiet kommt?