Member
Member hat gesagt:So pauschal kann man das nicht sagen. Mir ist ein Fall bekannt, wo mit Hilfe eines Fachanwalts eine Remonstration erfolgreich war und ein zunächst abgelehnter Visumsantrag dann doch erteilt wurde. Guter Rat ist manchmal teuer, aber kann sich am Ende auch lohnen.
Ausnahmen wird es geben. Theoretisch sollte jeder nicht ersteilte Visumsantrag eingeklagt werden können: "Rückkehrwille" ist ein rein subjektiver Begriff und wird nach dem Ermessens irgendeines Schalterbeamten beurteilt. Doch wer hat das Geld und die Zeit dazu?
Die meisten wollen sowieso heiraten - was konsequent eher einen "Nichtrückkehrwillen" vermuten lässt.
Ich stelle mit das Gespräch bei der Ermessensfrage mit dem Schalterbeamten schlimmstenfalls so vor:
- "Sie wollen also nach Deutschland? Möchten Sie Geschäftlich, Urlaub oder Familie oder Freunde besuchen?"
- "Ich will meinen Freund besuchen!"
- " Wo haben Sie den denn kennengelernt?"
- "Im Internet auf "Date in Asia" , "ThaiFriendly" etc. (oder noch schlimmer: in der "Olibar", "Stormmillagogo" "Youcumigomassage", "Lollysblowjobbar").
-"Wie ist denn Ihre Beziehung zu dem Freund? Ist er nett?"
-"Er ist wahnsinnig nett, ich liebe ihn, er hat mir das Geld für den Visumsantrag geschenkt!"
- "Sie lieben ihn also, wollen Sie ihn dann nicht lieber heiraten?"
-"Doch das ist eigentlich der Plan!"
- "Und woher haben Sie das Geld für die Versicherung, den Flug und auf dem Konto her?"
-"Das hat auch alles mein Freund bezahlt!"
-"Der ist wirklich sehr nett, den würde ich auch gern heiraten. Unseren Entscheid können Sie in ein bis zwei Wochen abholen. Herzlichen Dank!"
Man darf die eigentlich niedliche Ehrlichkeit der Frauen nicht unterschätzen.