Member
Member hat gesagt:
... laut meinem Steuerberater stimmt das so nicht ganz, ist die Ehe hier in D eingertragen / legalisiert , dann kann auch die Steuerklasse entsprechend gewechselt werden, ihr dauernder Aufenthalt muss dann nicht in D sein.
Sorry dann hat dein Steuerberater entweder keine Ahnung oder er berät dich einfach falsch: Ich war selbst beim Finanzamt und auch auf diversen Ämtern: Sobald deine Frau ausserhalb Deutschland wohnt, hast du kein Anspruch auf Steuerklasse 3. Es gibt nur wenige Ausnahmen (und auch ein Urteil darüber) dass, wenn deine Frau im europäischen Raum sesshaft ist und dort (glaube ich) auch arbeitet, dann könntest du die Steuerklasse annehmen, als wenn sie hier wäre.