Member
Member hat gesagt:...
In der Eu sieht man auch einvernehmlichen Sex unter Ausnutzung einer Zwangslage als schwere Straftat an. Dazu genügt es in eine Körperöfnung einzudringen. Im Zweifel ist noch nichtmal ein ZK nötig. Finger im Mund genügt.
Für Eu Bürger ist das strafbar, selbst wenn es am Tatort nicht strafbar ist.
Lass Deine Holde das in TH vor dem Notar erklären, dass sie mit Ihm nur Sex hatte, wegen der Notlage mit dem Haus.
Gib das dem UK Mann in Kopie. Ihre Schwester kann ja übersetzen und bitte ihn mit einem Anwalt seines Vertrauens zu reden. Oder lass es übersetzen, dann erfährt die Schwester nichts .
Damit Deine Holde Ihr Gesicht waren kann, soll er die Beziehung beenden. Dazu soll er sich etwas einfallen lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er Lust auf Bau in UK hat.
...
Selten so einen Quatsch gelesen.
Der erste Absatz ist so zwar grundsätzlich richtig, hat aber mit dem zweiten Absatz nichts zu tun. Eine Frau, die sich prostituiert um die Kreditraten für ihr Haus zu bezahlen befindet sich evtl. in einer finanziell angespannten Lage. Das ist aber weit von dem entfernt, was der Gesetzgeber unter einer Zwangslage versteht, deren Ausnutzung strafbar wäre.
Nach deiner Logik könnte sie ihn auch wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, wenn er nicht zahlt.
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