Ausfuhr von Lebensmitteln und anderen Sachen

Das Thema "Einfuhr von Obst und Gemüse" wurde vor kurzem gerade hier ausgiebig behandelt: LINK

Fazit: nicht (mehr) gestattet.
 
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Weder in Thailand noch in Deutschland dürfen Fleisch- und Wurstwaren eingeführt werden. Kontrollen in Bangkok sind aber sehr selten.
 
Ich habe mal beim Zoll nach gefragt.
Es darf kein Obst oder Gemüse eingeführt werden.
Es sei den ihr habt ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Land von wo ihr kommt.
Manche Zöllner schauen drüber kleine mengen aber wenn ein Neuling da steht und sich and die Vorgaben hält wird er euer Obst und Gemüse vernichten lassen.
Diese Dame hier gibt euch gerne und kostenlos Auskunft darüber oder andere Fragen.
Anhang anzeigen zoll.jpg
 
Ich habe auch immer 25 kg Long gong mit gebracht für bekannte (kg preis in Germany 12 euro) und habe nie daran gedacht das es verboten ist.Aber Falsch gedacht.:cry:Da ich es aber mal 100% wissen wollte habe ich einfach mal bei Zoll heute angerufen.
Und es ist verboten egal ob 1 kg oder 10 .:bye::bye:

Anhang anzeigen Long Gong.jpg
 
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Für den persönlichen Bedarf sind Plagiate ok. Dabei ist der Verkehrswert der gefälschten Ware entscheidend, der darf nicht über 430,-€ liegen.

Nicht nur in der Schweiz, zB in Italien oder Frankreich drohen empfindliche Geldstrafen. Auch Knast ist bei größeren Mengen möglich.

Plagiate sind immer illegal, egal für welchen Bedarf.
Sobald Rechte Dritter betroffen sind (Patente, Marken, Gebrauchsmuster, o.ä.), UND der Zoll es merkt, ist das Ding weg.
 
Plagiate sind immer illegal, egal für welchen Bedarf.
Sobald Rechte Dritter betroffen sind (Patente, Marken, Gebrauchsmuster, o.ä.), UND der Zoll es merkt, ist das Ding weg.

Der Handel mit Plagiaten ist illegal, der Besitz in geringen Mengen für den Eigenbedarf nicht.
Oder hat sich da was geändert?
 
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Besitz mag sein, weiß ich nicht.
Hier geht es ja um den Import. Und da greift der Zoll auch bei einem Stück ein, WENN er es denn erkennt.
Das betrifft nicht nur den Reiseverkehr, auch z.B. kontrollierte Paketsendungen an private Empfänger sind davon nicht ausgenommen.
 
Besitz mag sein, weiß ich nicht.
Hier geht es ja um den Import. Und da greift der Zoll auch bei einem Stück ein, WENN er es denn erkennt.
Das betrifft nicht nur den Reiseverkehr, auch z.B. kontrollierte Paketsendungen an private Empfänger sind davon nicht ausgenommen.

Sorry, aber das stimmt so nicht was du da erzählst. Das hat weder was mit Import noch mit der der Stückzahl zu tun. Solange die eingeführte Menge der Plagiate nicht auf einen kommerziellen Hintergrund schließen lässt, greift der deutsche Zoll nicht ein. Die gesetzlichen Freimengen sind natürlich zu beachten.
Paketsendungen sind ein komplett anderes Thema.
Nachzulesen auf der Seite des deutschen Zoll:
 
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