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Auswanderung mit Rückkehrmöglichkeit

  • Ersteller
        #51  

Member

Member hat gesagt:
Aber rein formal könnten die sagen "zum Zeitpunkt des Schadensfalls war der ständige Wohnsitz in Thailand" - mir wäre so eine Nummer zu riskant...

Zumal man wie gesagt gute internationale Versicherungen bekommt die auch für bis zu 3 Monate im Jahr im Heimatland (also Deutschland) bezahlen...

Gibt auch ne andere Lösung für nen Wohnsitz in Deutschland :

Wohnadresse oder Melderadresse legal mieten :

Meldeadresse einfach mieten


Hier ein Auszug von deren Homepage:

Wohnanschrift.com bietet einen Service, bei dem Sie legal eine Meldeadresse oder eine Postadresse mieten können. Weiter bieten wir die Briefkastenadresse, Briefkastenanschrift und eine Wohnsitz Anmeldung. Außerdem kann man eine anonyme Rufnummer mieten und diese zB. auf eine andere Rufnummer weiterleiten lassen. Lesen Sie mehr zu Mietadressen, Meldeadressen oder Postadressen.

Wir vermitteln hier keine Scheinadressen, also bloße Anmeldungen auf irgendwelche Anschriften. Das ist verboten und wird von uns nicht betrieben. Wir vermitteln für jeden der unseren Service in Anspruch nehmen möchte. ein paar m² Wohnraum, so dass man sich dort problemlos anmelden kann. Genau da ist der feine Unterschied, zwischen einer inzwischen verbotenen Scheinadresse (kein Wohnraum und dort nur zum Schein angemeldet) und unserer Meldeadresse (mit Wohnraum und realen Mietvertrag).
Anders ausgedrückt, man bekommt einen realen Mietvertrag über einen kleinen Wohnraum (zB. WG-Zimmer) und hat dadurch die Chance sich anzumelden, also folglich eine Meldeadresse zu bekommen. Es ist nicht so, dass wir Meldeadressen verkaufen oder nur zum Spaß einrichten, sondern denen, die eine Meldeadresse benötigen diesen Meldeadressen-Service anbieten. Damit kann man sich wie bei jeder anderen Wohnung auch, problemlos dort selbst anmelden. Und wie jeder weiß, ist das völlig legal sich in einer WG, einem großen Haus, bei Freunden, bei netten Menschen oder Verwandten anzumelden, wenn man dort Wohnraum hat. Ob man dort tatsächlich wohnt ist dabei völlig egal, denn jeder hat das Recht dort zu wohnen wo er möchte. Wichtig ist nur, dass man immer erreichbar ist.


Greetings Samui121
 
        #52  

Member

@Samui121 :

Der Wohnsitz alleine bringt Dir ja nix weil Dein "tatsächlicher" Wohnsitz eben trotzdem nicht in Deutschland war...

Da geht es ja nicht um das Papier (Wohnsitz) sondern um die Frage wo Du Dich tatsächlich mehrheitlich aufgehalten hast...

Das kennt man doch auch von der Steuer :

Promi hat Wohnsitz im Ausland um Steuern zu sparen - Finanzamt weist nach dass er jedoch mehrheitlich in Deutschland war ( Beispiel Boris Becker) und schon muss man nachzahlen...
 
        #53  

Member

Member hat gesagt:
Wohnadresse oder Melderadresse legal mieten
Das ist ungefähr so legal, wie verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept im Ausland zu kaufen - nämlich gar nicht.
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:
Das ist ungefähr so legal, wie verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept im Ausland zu kaufen - nämlich gar nicht.

1.1 Definition von Wohnung, Wohnsitz und Meldeadresse
In Gesetzestexten und vertraglichen Angelegenheiten kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse müssen nicht zwingend das Gleiche bedeuten. Rechtlich gesehen sind die Unterschiede wie folgt:

  • Wohnsitz (§ 7 BGB:( “Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.” Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist weniger streng gefasst. Nach dem BGB kannst du zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben, nach dem BMG jedoch nur eine Hauptwohnung. Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist lediglich ein Ort.
  • Wohnung (§ 20 BMG:( „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. Dabei kann es sich auch lediglich um Wohnraum, also beispielsweise ein Gästezimmer bei den Eltern, handeln. Diese Wohnung muss eine eindeutige Anschrift haben. Zur klaren Abgrenzung des wichtigen Begriffes der Wohnung gab mir das Bundesinnenministerium folgende Auskunft: “Vom „Wohnen” in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinausgehen. Als Mindestanforderung wird man verlangen müssen, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben ist und dass in irgendeiner Form eine Toilette vorhanden ist. Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind. “
  • Meldeadresse: ist die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
  • Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGBs der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
  • ladungsfähige Anschrift: ist im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und deine Rechnungslegung, aber auch für das Impressum deiner Website erfüllt werden.
  • Geschäftsadresse: ist die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.
Greetings samui121

Wann die Abmeldung aus Deutschland Pflicht ist: Wenn du aus deiner bestehenden Wohnung ausziehst und dich bei keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest, dann musst du dich zwangsweise abmelden. Das bedeutet, dass dir auch kein Zimmer bei Familie oder Freunden zur Verfügung steht, unter dem du dich anmelden könntest (wichtig ist hier die oben genannte Definition der Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz).


Günstige Post- oder Domiziladressen
in Deutschland - Schweiz und Österreich

Günstige Meldeadressen in Deutschlan, Österreich und der Schweiz
 
Zuletzt bearbeitet:
        #55  

Member

@Samui121 :

Und was bringt im Falle der KV dann die kostenpflichige Meldeadresse ?

Ich würde mal sagen nix...
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Ich weiß nicht, ob es sich bei den mir vorliegenden Tarifen um Basis/oder Standardtarife handelt. Ich habe meine PKV schriftlich aufgefordert, mir Alternativtarife zum bestehenden Vertrag zu machen. Dazu sind die aufgrund irgendeines § verpflichtet. Ich habe hier jetzt 8 verschiedene Alternativtarife schriftlich mit Versicherungsbedingungen vorliegen. Zwei davon sind sogar teurer als mein jetziger Vertrag. Die anderen liegen alle darunter. Bei den Angeboten unter 400 Euro im Monat ist natürlich keine Chefarztbehandlung und Wahlleistungen mehr vorhanden. Aber das war mir vorher schon klar. Dafür ist der weltweite Schutz definitiv mit drin, genauso wie Rückführung bei schwerer Krankheit. Wie gesagt, ich hab das alles schriftlich bekommen und war auch angenehm überrascht.

Und wie bin ich dann während der Zeit in Thailand und zwischenzeitlicher Heimaturlaube krankenversichert? Bei dem Thema geh ich kein Risiko ein. Ich brauch lückenlosen Schutz ohne wenn und aber, alles andere wäre verantwortungslos. Da beiß ich leiber in den saueren Apfel und zahle etwas mehr, kann dafür aber die Zeit in Thailand was das Krankheitsrisiko betrifft sorglos genießen.
Was ich aber abklären werde ist, ob ich nach einem Jahr vom Billigtarif wieder in meinen alten teuren Tarif wechseln kann. Ansonsten kann es sogar sein, dass ich den alten Tarif behalte. Geld ist nicht alles im Leben.
Was ich nach sehr intensiver Beschäftigung mit der ganzen Tarifwechselproblematik gelernt habe, ist "Hände weg von Tarifwechseln"! Es sei denn, es ist aus finanziellen Gründen unbedingt erforderlich. Du sagst, weltweiter Schutz ist definitiv mit drin -> der ist doch aber sicherlich zeitlich begrenzt auf 4 oder 6 Wochen pro Trip, oder? Sollte solch eine Befristung vorliegen, könntest du aber ergänzend dazu eine Reisekrankenversicherung mit Geltungsdauer bis zu einem Jahr abschließen -> das kostet natürlich auch nochmal entsprechend. Da dann die eigentliche PKV hier in D weiterläuft, müsstest du wohl auch Wohnsitz und Meldeadresse hier behalten (wie schon angesprochen); da das ganze Krankenversicherungsthema alles andere als spaßig ist, würde ich gegenüber der PKV von vornherein mit offenen Karten spielen und alles abklären inkl. schriftlicher Bestätigung.
 
        #57  

Member

Member hat gesagt:
Meldeadresse: ist die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
Ich bin kein Jurist, aber ich würde §17 BMG Art. 1 & 2 so verstehen, dass das sehr wohl eine Rolle spielt.
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2)Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. ...
Basierend auf der Definition von Wohnung ...
Member hat gesagt:
jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird
... würde ich "Wohnung beziehen" ganz klar als "zum Wohnen oder Schlafen benutzen" und "aus Wohnung ausziehen" als "nicht mehr zum Wohnen oder Schlafen benutzen" verstehen.

Daraus folgt für mich: Als Meldeadresse eine Wohnung anzumelden, die man nicht wirklich nutzt, ist nach BMG nicht legal.
 
        #58  

Member

Am besten Google befragen oder noch besser Anwalt fragen (ich habe beides gemacht) dann wird man schlauer!
Die Welt is größer als man denkt. 555555

Greetings Samui121
 
        #59  

Member

Member hat gesagt:
Am besten Google befragen oder noch besser Anwalt fragen (ich habe beides gemacht) dann wird man schlauer!
Die Welt is größer als man denkt. 555555

Greetings Samui121

Trotzdem ist diese gekaufte Meldeadresse kein "tatsächlicher Wohnsitz" und wird einem meiner Meinung nach von der KV im Schadensfall auch nicht als Wohnsitz anerkannt werden...

Bringt also in dieser Frage nix...
 
        #60  

Member

Als Meldeadresse eine Wohnung anzumelden, die man nicht wirklich nutzt, ist nach BMG nicht legal.

Und wird auch so nicht mehr gehen. Laut Finanzamt von letzter Woche gab es wohl eine Gesetzesänderung zur Meldeadresse : Anmelden kann man sich nur noch wenn man einen gültigen Miet oder Kaufvertrag der Wohnung oder Haus hat.

Einfach hingehen und anmelden geht nicht mehr.
 
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