Thailändisch lernen

Bank für Deposit

        #31  

Member

Sodele .....

Heute habe ich mir nun von der Botschaft mein Immigrant O geholt.
Sind richtig nett gewesen, die Leutchen dort.
Wenn ich bei Paul so lese, was unsere Botschaft in Bangkok für Probleme ihm bzw. seiner Kleinen gemacht hat, und scheinbar ist noch nicht alles ausgestanden, dann ist ja Thailand im Vergleich zur BRD regelrecht zivilisiert.

Und nun habe ich ein Jahr Zeit, um das mit dem Residentenvisum, dem notwendigen Deposit (das Wie und Wo) vor Ort klären zu können.

Für die bisherigen Tips von Euch bedanke ich mich.

Amselm
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens noch ganz wichtig!

Diese Beglaubigung des deutschen Rentenbescheides macht für 1.000 Baht auch hier in Pattaya der österreichische Honorarkonsul Hofer, auch für Deutsche!

Dabei habe ich dieses Jahr folgendes erstaunt festgestellt. Es muß nicht unbedingt nur ein Rentenbescheid, also regelmäßige monatliche Einkünfte, sein.

Ich habe in D noch Einkünfte aus freischaffender Tätigkeit, die ich dort auch versteuere. Ich habe dem Hernn Hofer den deutschen Steuerbescheid vorgelegt und aus der Summe der Einnahmen hat er mir auch so eine Bestätigung geschrieben. Geteilt durch 12, das war eben das durchnittliche Monatseinkommen.

Vielleicht interessant für Leute, deren reine Rente nicht ausreicht, die aber noch Einkünfte aus Geldanlagen oder Vermietungen in D versteuern.

Gruß Kalle

ok,

nehmen wir an, jemand bekommt aus Deutschland normal keine Kohle, hat kein Verdienst, und hätte somit bei der Steuer eine 0 Meldung.

Jetzt macht er aus einem Untermietvertrag einen Gewinn von 7.600 Euro pro Jahr geltend, und muss dafür ja keine Steuern zahlen, weil es unterhalb des jährlichen Freibetrages liegt.

Damit bekommt er den Steuerbescheid Steuer 0 bei 7.600 Euro Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.

Den Bescheid bei Konsul Hofer beglaubigen lassen, und Bingo,

man braucht fürs Rentnervisa in Thailand nur noch 8.500 Euro Festgeld nachweisen,

ist das soweit korrekt ?
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
ok,

nehmen wir an, jemand bekommt aus Deutschland normal keine Kohle, hat kein Verdienst, und hätte somit bei der Steuer eine 0 Meldung.

Jetzt macht er aus einem Untermietvertrag einen Gewinn von 7.600 Euro pro Jahr geltend, und muss dafür ja keine Steuern zahlen, weil es unterhalb des jährlichen Freibetrages liegt.

Damit bekommt er den Steuerbescheid Steuer 0 bei 7.600 Euro Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.

Den Bescheid bei Konsul Hofer beglaubigen lassen, und Bingo,

man braucht fürs Rentnervisa in Thailand nur noch 8.500 Euro Festgeld nachweisen,

ist das soweit korrekt ?

Der Ansatz mit der Steuererklärung ist richtig, aber fürs Rentnervisum, wenn Du nicht mit einer Thai verheiratet bist brauchst du etwa das Doppelte, nämlich 800.000 Baht.

Gruß Kalle
 
        #34  

Member

non emi O Visa:
Monatl. Gesamteinkommen mindestens 45.000 Baht... eine Einlage von 400000 B (verh. mit Thai) oder 800000 B ( Ledige) nicht nötig dann.
Entweder Rentner und mind. 50 Jahre alt oder verh. mit Thai.
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Der Ansatz mit der Steuererklärung ist richtig, aber fürs Rentnervisum, wenn Du nicht mit einer Thai verheiratet bist brauchst du etwa das Doppelte, nämlich 800.000 Baht.

800.000 bt sind ja 16.800 Euro,
und wer wegen Währungsschwankung nicht den vollen Betrag in Baht anlegen will, der legt dann halt nur die Hälfte in Baht Festgeldmässig an, und die andere Hälfte wird durch die Steuererklärung nachgewiesen.
 
        #37  

Member

Member hat gesagt:
non emi O Visa:
Entweder Rentner und mind. 50 Jahre alt oder verh. mit Thai.

Vielleicht verstehe ich obiges nicht so ganz.

Was ich irgendwo und nicht mehr auffindbar gelesen habe:
Es reiche eine blosse Rentenbescheinigung und älter als 50 Jahre nicht aus!

Aus dem Bescheid sollte eine Rentenhöhe von mindestens 750 Euro hervorgehen. (Dies wohlgemerkt für das Non-immigrant-O Visum.)
Diese Rentenhöhe dürfte in der Regel auch bei jedem erfüllt sein. Lebensqualität wird man aber erst jenseits von 1200 Euro erwarten können.

Amselm
 
        #38  

Member

="Leebanon
800.000 bt sind ja 16.800 Euro,
und wer wegen Währungsschwankung nicht den vollen Betrag in Baht anlegen will, der legt dann halt nur die Hälfte in Baht Festgeldmässig an, und die andere Hälfte wird durch die Steuererklärung nachgewiesen.

Genau so ist es oder 1/3 zu 2/3 oder 2/3 zu 1/3. Die Summe muß eben 800.000 Baht pro Jahr betragen!
 
        #39  

Member

@amselm

Wovon redest Du jetzt?

- Ein Non-Immigrand-O, welches Du in D beantragst, mit dem Du, wenn es ein Jahresvisum ist, aber alle drei Monate ausreisen mußt?

oder:

- Ein in Th erhaltenes Jahresvisum mit gleichzeitiger Jahresaufenthaltsgenehmigung, mit der Du immer nur alle 3 Monate hier bei der Immigration antanzen mußt?

Das sind zwei voll kommen verschiede paar Schuhe!!!

Sieh bitte mein Post nicht als ungehalten an, ich helfe gerne und kenne mich da ziemlich gut aus. Aber ehe man was definitives sagen kann, muß die Frage eindeutig gestellt sein.

Oder schreib einfach in Klartext, wie und wo Du leben willst, dann sage ich Dir gerne, unter welchen Bedingungen das geht!

Gruß Kalle
 
        #40  

Member

Völlig richtig, was Du da geschrieben hast Kalle 11.
Das Aufenthaltsvisum bekommt man nur in Thailand.

Ich ja ähnlich wie mit dem Sprachvisum für 1 Jahr Deutschland.
Erst Visum über die deutsche Botschaft (Schengen-Visum) und dann Anmeldung im Ausländeramt der Heimatgemeinde (nationales Visum).
Das eine gibt es nicht ohne das andere.
 
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