Thailand-Frage Besteuerung Betriebsrente, Rente abgemeldet aus Deutschland oder nicht?

  • Ersteller
        #1  

Member

Hätte mal ein paar Fragen zur Rentenbesteuerung:

Wenn man in Thailand lebt und in D abgemeldet ist, ist die gesetzliche Rente in D steuerfrei und wäre in Thailand zu versteuern (wenn TH sie besteuern würde). Eine Betriebsrente wäre, soviel ich weiß, auf jeden Fall in D zu versteuern, auch wenn man in TH lebt.

Nehmen wir mal an, der zu versteuernde Betrag der Betriebsrente wäre 6.000 Euro pro Jahr. Frage ist jetzt, mit welchem Steuersatz wird das versteuert? Die Steuertabelle für Einkommenssteuer geht erst bei über 10.000 Euro los. Wie würde in diesem Fall der persönliche Steuersatz, der auf die Betriebsrente angewandt wird, ermittelt werden? Steuerfrei wird diese Rente wohl nicht sein, da sie in der Einzahlungsphase bereits steuerfrei gestellt war.
 
Beste Antwort
Wenn du dich in DE abmeldest und in TH lebst, bist du "beschränkt steuerpflichtig", was dazu führt, dass der Steuergrundfreibetrag (2022 = 10.347) weg fällt. Dein zu versteuerndes Einkommen wäre dann 6.000 EUR ohne GFB. Gib in die Tabelle 10.347+6.000=16.347 ein, dann siehst du die fällige Steuer.
        #11  

Member

Naja, ein wenig verkürzt ist es schon.
Bei einer Einmalzahlung werden "nur" Sozialabgaben für 10 Jahre fällig. Ein Vorteil - imho.
Auch, dass man sich die Einmalzahlung NICHT im Jahr des Renteneintritts auszahlen lassen soll ist ein offenes Geheimnis. Aber ok, verklausuliert kommt das drin vor.
------
Ferner (das ist aber noch sehr unzuverlässig) laufen wohl derzeit ein paar Klagen ob höherer Freibeträge/Freigrenzen. Wenn sich dort etwas verschiebt, müsste man nochmal neu entscheiden...
------
Achja, und ganz wichtig! : Wenn ich in einer Privatversicherung (KV) bin, dann werden auch keine KV-Beiträge fällig.

Alles o.G. gehört einmal intensiv durchleuchtet, dort steckt bei eleganter Herangehensweise evt. eine 5stellige Ersparnis drin (gerechnet pro 100.000 €).

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
        #13  

Member

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Antwort von @GRO noch richtig ist, wenn sowohl Betriebsrente als auch gesetzliche Rente aus D bezogen werden. Dann wird zwar nur die Betriebsrente in D versteuert, aber die gesetzliche Rente koennte zu einem Progressionsvorbehalt fuehren. Dann muesste der Steuersatz (Prozentsatz) unter GFB + gesetzliche Rente + Betriebsrente abgelesen werden und nur auf die Betriebsrente angewendet werden. Vielleicht kann @GRO dazu noch Stellung nehmen. Interessiert mich auch, ob ich mit meiner Vermutung falsch liege.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Die 1/5 Regelung ist nicht zu vergessen bei Einmalauszahlung.

Gilt aber nicht bei allen Vorsorgeprodukten, z.B. Riester ja, Pensionskasse nein. Und Fünftelregelung wird meiner Meinung nach auch überschätzt; wirkt sich nur bei (sehr) hohen Zahlungen aus.

Apropos Riester: Wer einen Riestervertrag hat und sich mit dem Gedanken trägt, ihn auszahlen zu lassen, sollte mal nach dem Begriff "Kleinbetragsrente" googeln. Manch einer wird dann feststellen, dass das bei ihm gar nicht möglich ist.

Noch ein PS: In dem Beitrag steht "... Pensionskasse, die keine Laufzeit hat. Dort erhältst du dein Geld, sobald du effektiv in Rente gehst.". Das ist nicht richtig. PK kannst du dir auszahlen auszahlen lassen, sobald die Voraussetzungen zum Bezug der Altersrente aus der gesetzl. RV erfüllt sind, d.h. du musst nicht in Rente gehen, es reicht, wenn du es könntest.
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Das ist nicht richtig. PK kannst du dir auszahlen auszahlen lassen, sobald die Voraussetzungen zum Bezug der Altersrente aus der gesetzl.
Und wenn man sich ein Eigenheim leisten will, oder ins Ausland zieht. Könnt ihr euch in D das Pensionskassenguthaben auszahlen lassen, oder muss man bis zur Rente warten..
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Antwort von @GRO noch richtig ist, wenn sowohl Betriebsrente als auch gesetzliche Rente aus D bezogen werden. Dann wird zwar nur die Betriebsrente in D versteuert, aber die gesetzliche Rente koennte zu einem Progressionsvorbehalt fuehren. Dann muesste der Steuersatz (Prozentsatz) unter GFB + gesetzliche Rente + Betriebsrente abgelesen werden und nur auf die Betriebsrente angewendet werden. Vielleicht kann @GRO dazu noch Stellung nehmen. Interessiert mich auch, ob ich mit meiner Vermutung falsch liege.

Du wirst lachen, das weiß ich nicht. Ich bin kein Steuerberater oder so etwas in der Art. Ich kenne mich zwar relativ gut aus; allerdings immer nur in Fragen, die mich selbst betreffen. Und mit dem vorliegenden Fall wurde ich selbst noch nicht konfrontiert. Wenn die gesetzliche Rente dann eine Leistung ist, die unter Progressionsvorbehalt steht, ist der zur Anwendung kommende Steuersatz natürlich viel höher, wie du richtig schreibst. Das interessiert mich jetzt. Muss ich gleich mal googeln.
 
        #17  

Member

Das bayerische Finanzministerium schreibt auf seiner Seite:

Soweit in einem Doppelbesteuerungsabkommen dem anderen Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen ist, unterliegen diese Einkünfte in Deutschland nicht der Besteuerung. Das heißt, sie werden im Rahmen der Veranlagung entweder freigestellt, unterliegen lediglich - unter bestimmten Voraussetzungen - dem Progressionsvorbehalt (das heißt, bei Vorliegen weiterer Einkünfte würden sie sich auf den Steuersatz auswirken) oder die ausländische Steuer wird angerechnet.

Das spricht für deine These @dimbak. Jetzt ist bloß noch die Frage, was die mit "unter bestimmten Voraussetzungen" meinen. Ganz unten kommt dann der Hinweis: "Im Hinblick auf die Komplexität der Rechtsmaterie sollten Sie im Jahr des Wegzugs ins Ausland wegen der Frage einer evtl. weiterhin bestehenden Einkommensteuerpflicht in Deutschland unbedingt einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe konsultieren." Dem kann ich mich nur anschließen ;-)

Wer Lust hat und sich das Geld für einen Steuerberater sparen möchte, kann sich natürlich auch das hier reinziehen =>

 
Zuletzt bearbeitet:
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin kein Steuerberater oder so etwas in der Art. Ich kenne mich zwar relativ gut aus; allerdings immer nur in Fragen, die mich selbst betreffen. Und mit dem vorliegenden Fall wurde ich selbst noch nicht konfrontiert.
Das beschreibt exakt auch mich selbst. Ich habe meinen Einwand nur kund getan, weil ich denke, dass Bezieher einer Betriebsrente meist auch Bezieher einer gesetzlichen Rente sind. Aber auch mit dieser Vermutung bewege ich mich auf ganz duennem Eis, weil ich schon seit mehr als 3 Jahrzehnten in D kein Arbeitseinkommen mehr habe. Entsprechend gering ist mein verbuergtes Wissen in solchen Dingen. Wenn meine Vermutung aber stimmt, dann ist der als "Beste Antwort" ausgelobte Beitrag irrefuehrend, zumindest das Rechenbeispiel, weil es nur in einem seltenen Spezialfall zutreffen wuerde.

Ich habe schon viele wertvolle Informationen hier im TAF gefunden. Mir geht es nur darum, FK, die sich hier informieren, vor unliebsamen Ueberraschungen zu bewahren. Das geht nicht gegen @GRO, dessen Beitraege ich sehr schaetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #19  

Member

Das habe ich auch nicht so aufgefasst @dimbak. Im Gegenteil: Wir diskutieren hier sachlich und wenn etwas irreführend ist und jemand anderes eine Ergänzung dazu hat, ist das doch positiv. Nur so lassen sich Missverständnisse aufklären. Ich weiß auch nicht warum mein Beitrag als "Beste Antwort" gekennzeichnet ist. Das war nämlich die einzige Antwort. Der ganze Thread hier ist eh auf Kelles Mist gewachsen, der meine Antwort aus einem anderen Thread heraus genommen hat. Auch das ist kein Vorwurf an kelle, nur eine Erklärung.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
dass Bezieher einer Betriebsrente meist auch Bezieher einer gesetzlichen Rente sind.

Davon kann man ausgehen.
Es gibt vielleicht Ausnahmen.
Mir fällt kein Szenario ein.
Member hat gesagt:
Mir geht es nur darum, FK, die sich hier informieren, vor unliebsamen Ueberraschungen zu bewahren.
👍
Dazu ist diese Diskussion doch äusserst hilfreich.
Gerade den Aspekt der Möglichkeit des steuerfreien Bezuges der GR in Thailand und einer möglichen Progression in Zusammenhang mit anderen Einkünften, zeigt wie Vielschichtig und Individuell die Problematik ist.

Ich war bisher nur zur Rentenberatung.
Der Kollege dort hat mir geraten,
alle anderen Einkünfte ausser der GR
und von Kapitalerträgen in Deutschland, nach Möglichkeit vor der Auswanderung zu beenden.

Steuerberater werde ich dazu in nächster Zeit konsultieren.
Bisschen Zeit bleibt noch bis zum Ruhestand.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten