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Member hat gesagt:das bedeutet jetzt für mich, TK ist mein ansprechpartner und nicht mehr booking?
Da ich ja mit dem Thema, wer ist Vetragspartner und wer nur Vermittler des Luftbeförderungsvertrags angefangen habe, antworte ich einfach mal auf Deine Frage.
Wie schon anfangs geschrieben, ist bei einem bestätigten Flug die Airline, in deinem Fall also Turkish Airlines der Vertragspartner für die Luftbeförderung und nicht das Online Reisebüro. Booking.com. ist somit als reiner Vermittler des Luftbeförderungsvertrags rechtlich nicht selbst für etwaige Ansprüche auf Grundlage der EU Fluggastrechteverordnung verantwortlich..
Wenn also nun ein Fall eintritt, der Ansprüche gemäß der EU Fluggastrechteverordnung begründet, würde ich mich persönlich daher immer direkt an die Airline und nicht an das jeweilige Online Reisebüro wenden. Also, wenn zum Beispiel, so wie ich Dich anfänglich fälschlicherweise verstanden habe, Turkish Airlines tatsächlich den Flug storniert hätte, hätte ich mich auch direkt an Turkish Airlines gewendet, um meinen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung nach der EU Fluggastrechteverordnung geltend zu machen.
Oder in meinem Fall einer Flugverspätung im März diesen Jahres habe ich mich direkt an KLM und nicht an das Online Reisebüro gewendet, bei dem ich den Flug gebucht habe, um eine Fluggastentschädigung einzufordern. Das hat auch problemlos so geklappt.
In Deinem speziellen Fall würde ich mich aber dann doch an Booking.com wenden. Warum? In Deinem Fall ist es so, dass Turkish Airlines den Flug gar nicht storniert hat, sondern nur zeitlich verschoben. Booking.com hat nun aber die Mitteilung von Turkish Airlines über die Flugverschiebung fälschlicherweise als Flugstornierung interpretiert und infolgedessen einen Stornosprozess inkl. Mailbenachrichtigung an Dich als Kunden und einer Rückzahlung des Flugpreis ausgelöst.
Rechtlich gesehen solltest Du nach meinem Verständnis weiterhin einen Anspruch auf den Flug haben, da keiner der beiden Vertragspartner , also weder Du noch Turkish Airlines den Vertrag "gekündigt" hat. Das hilft Dir aber erst einmal nichts, wenn das folgende, mögliche Szenario eintritt: Booking.com korrigiert bei sich den Fehler nicht und überweist dementsprechend kein Geld an Turkish Airlines. Turkish Airlines erkennt beim Checkin, dass sie für Deinen Dir eigentlich zustehenden Flug kein Geld erhalten haben und lassen Dich nicht mitfliegen oder verlangen noch einmal den Flugpreis vor Ort. Rechtlich gesehen nicht korrekt, praktisch aber zumindest denkbar und im Fall eines Urlaubsflugs gegebenenfalls sehr ärgerlich.
Da nun der offensichtlich "technische Fehler" ( Fehldeutung einer Flugverschiebung als Flugstornierung ) bei Booking.com liegt, würde ich auch auf die Druck ausüben, dass sie Ihren Fehler korrigieren. Auch wenn Turkish Airlines Dein eigentlicher Vertragspartner ist, werden die bei einem fehlerhaften Geschäftsprozess innerhalb der von Booking.com erbrachten Serviceleistung nicht helfen können.
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