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@Oudwood Wenn die Drohne nachweislich (Kaufbeleg) schon vor Deiner Reise nach D Dein Eigentum war, dann musst Du eh keinen Zoll mehr bezahlen. Wenn Du die in D gekauft hast, mitgenommen und wieder nach D eingereist bist, dann ist das kein Problem.
Wenn Du die in TH gekauft hast und nach D mitnehmen willst um sie dort zu verhökern, oder wenn Du die auf einem TH Urlaub gekauft hast und nun nach D mit bringst, dann ist das für den Zoll relevant.
Fliegst Du nur nach D in Urlaub mit Deiner in TH gekauften Drohne und nimmst sie dann wieder mit nach TH ist das auch kein Problem. Immer den Kaufbeleg mitführen der bestätigt wann die Drohne wo gekauft wurde.
Wenn Du die in TH gekauft hast und nach D mitnehmen willst um sie dort zu verhökern, oder wenn Du die auf einem TH Urlaub gekauft hast und nun nach D mit bringst, dann ist das für den Zoll relevant.
Fliegst Du nur nach D in Urlaub mit Deiner in TH gekauften Drohne und nimmst sie dann wieder mit nach TH ist das auch kein Problem. Immer den Kaufbeleg mitführen der bestätigt wann die Drohne wo gekauft wurde.