Member
Auch wenn keine Rückzahlung vereinbart wurde, ist es Betrug, denn er hat durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen beim Schenker einen Irrtum erregt. Erst durch diesen Irrtum veranlasste er den Schenker zur Schenkung. Der Schenker hätte die Schenkung nicht vorgenommen, wenn er die Wahrheit gekannt hätte.
Erschleichung einer Leistung ist es nicht, da der Schenker offensichtlich getäuscht wird und es sich bei den 100 Euro nicht um eine öffentlichen Zwecken dienende Leistung handelt.
@peterst: Du bist ein Phänomen. Beratungsressitenz nennt man das wohl. Hier geht es nämlich nicht um Meinungen, sondern um Wissen bzw. Lesekompetenz.
Erschleichung einer Leistung ist es nicht, da der Schenker offensichtlich getäuscht wird und es sich bei den 100 Euro nicht um eine öffentlichen Zwecken dienende Leistung handelt.
@peterst: Du bist ein Phänomen. Beratungsressitenz nennt man das wohl. Hier geht es nämlich nicht um Meinungen, sondern um Wissen bzw. Lesekompetenz.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: