Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #511  

Member

Member hat gesagt:
Die kostet dann aber für einen 65-jährigen bei 5 Jahren auch 300 Euro im Monat (Basic), oder 400 Euro/mtl (Profi)

Selbstverständlich.
Es ging mir nur um Richtigstellung des Beitrages von @eintakter in #509.
 
        #512  

Member

Member hat gesagt:
Wow.... sehr guter Hinweis. Das ist bei mir tatsächlich steuerlich lohnend und relevant da ich ALG Höchstsatz bekomme und noch passive Einkommen habe. Und vor allem muss ich nur beim Arbeitsamt regelmässig antanzen, wenn ich das halbe Jahr in Deutschland bin und Arbeit suche. Die laden alle 3 Monate zum Gespräch und ich hab mich schon 4 mal im Jahr nach Hause fliegen sehen....

Ja, tamoi hat es eigentlich auf den Punkt gebracht. Bei dir sind die Voraussetzungen optimal, um das ALG auf vier 6Monatszeiträume zu verteilen. Denn das ALG steht unter Progressionsvorbehalt; deshalb macht es auch steuerlich Sinn, es zu strecken. Du kannst dich problemlos immer zu 30.09. abmelden und zum 01.04 wieder anmelden. Und glaub mir: Wenn du das zwei Mal gemacht hast und deinem Betreuer sagst, dass du nach dem ALG in Rente gehen wirst, lässt er dich die letzten zwei Sommer in Ruhe, so dass du beruhigt an die Ostssee fahren kannst. Im vierten Sommer solltest du ihm das noch einmal sagen, nicht dass du zum (für dich) stinklangweiligen Vortrag "ALG1 geht dem Ende zu. Was jetzt?" eingeladen wirst. ;-)

Falls du aktuell noch arbeitest und gesetzlich krankenversichert bist, überlege dir auch Folgendes: Die maximale Ausbeute kannst du erzielen, wenn du dich kurz vor der Arbeitslosigkeit krank meldest und dich mit Krankengeldbezug arbeitslos meldest. Dann bekommst du nämlich erst einmal weiter Krankengeld ohne dass dein ALG-Anspruch darunter leidet. So kannst du die Rente noch weiter hinaus schieben und das Krankengeld ist höher als das ALG, also profitierst du doppelt.
 
        #513  

Member

Member hat gesagt:
Falls du aktuell noch arbeitest und gesetzlich krankenversichert bist, überlege dir auch Folgendes: Die maximale Ausbeute kannst du erzielen, wenn du dich kurz vor der Arbeitslosigkeit krank meldest und dich mit Krankengeldbezug arbeitslos meldest. Dann bekommst du nämlich erst einmal weiter Krankengeld ohne dass dein ALG-Anspruch darunter leidet. So kannst du die Rente noch weiter hinaus schieben und das Krankengeld ist höher als das ALG, also profitierst du doppelt.

;-)

"Maximale Ausbeute" früher hätte ich das voll assozial gefunden...
will das Thema hier nicht politisieren.... aber die Rahmenbedingungen hier in Deutschland für Menschen die seit dem 17. Lebensjahr immer gearbeitet, immer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, 15 Monate gedient, 2 Kinder allein großgezogen und durchs Studium gebracht, ein Haus gebaut, sparsam und fleißig waren... sind einfach Scheiße, oder mit anderen Worten "Beute" des Staats geworden und wenn ich sehe was mit der "Beute" dann so getrieben wird :bang: . Ich könnte noch locker 9 Jahre arbeiten, bin als IT- Mensch gesuchte Fachkraft aber dieser Staat zwingt mich bei rationalen Denken förmlich dazu zu gehen.
Insofern ist es tatsächlich eine Option nochmal krank zu sein und damit dann sogar die Sperrzeit des Arbeitsamtes bei Eigenkündigung wegen gesundheitlicher Gründe zu umgehen....
Noch springe ich über das Stöckchen nicht, aber ich denke drüber nach...
 
Zuletzt bearbeitet:
        #514  

Member

Du brauchst doch kein schlechtes Gewissen zu haben. Du hast Jahrzehnte lang brav gearbeitet, hast immer Steuern und deine AV-Beiträge bezahlt und gehörst bestimmt nicht zu den Nehmern des Systems, wenn du jetzt auch mal an dich selbst denkst. Per saldo wirst du immer "Geber" bleiben. Dass, was du jetzt zum Ende noch rausholst, sind Peanuts.
 
        #515  

Member

Member hat gesagt:
Selbstverständlich.
Es ging mir nur um Richtigstellung des Beitrages von @eintakter in #509.
naturlich gibt es diesbezueglich Versichrungen! Aber bei vielen ist es so mit den 180 Tagen, aucgh bei Versicherungen die fuer mehrere Jahre abgeschlossen werden! Ich hatte genau das Problem mit der Versicherung der Hamburg Mannheimer, die auch sogar fuer 10 Jahre abgeschlossen werden konnte. Da war genau dieser Passus im Kleingedruckten, genau mit der Begruendung dass die Versicherung ja dann bei mir nicht greift haben sie mich auch sofort anstandlos aus dem Vertrag entlassen.
 
        #516  

Member

Member hat gesagt:

Die gibt es seit 13 Jahren nicht mehr.
Wir tauschen uns doch über die Möglichkeiten und Bedingungen für jetzt und in der Zukunft aus.

Member hat gesagt:
Aber bei vielen ist es so mit den 180 Tagen
Bring doch mal ein Beispiel mit Link.

Ich kenne nur die 183 Tage Regel.
Die hat eventuell Einfluss auf eine beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
 
        #517  

Member

Member hat gesagt:
Die gibt es seit 13 Jahren nicht mehr.
Wir tauschen uns doch über die Möglichkeiten und Bedingungen für jetzt und in der Zukunft aus.


Bring doch mal ein Beispiel mit Link.

Ich kenne nur die 183 Tage Regel.
Die hat eventuell Einfluss auf eine beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
entschuldigung, Hanse-Merkur wars... Link hab ich keinen, aber aus dm Inhalt der Versichrungsbdingungen:
7. Der Versicherungsvertrag endet

a) zum vereinbarten Zeitpunkt;

b) mit dem Tod der jeweiligen versicherten Person;

c) mit der Beendigung der Auslandsreise;

d) wenn die Voraussetzungen für einen vorübergehenden

Auslandsaufenthalt entfallen, weil die versicherte Person

dauerhaft im Ausland bleiben will;

e) mit dem Wegzug der versicherten Person aus der

Bundesrepublik Deutschland.
Tarif heisst RKL08 Profi und Basic, war 2019!
Hier hab ich die Auskunft bekommen dass dies genauso definiert ist wie beim Melderecht!
 
        #518  

Member

Member hat gesagt:
entschuldigung, Hanse-Merkur wars... Link hab ich keinen, aber aus dm Inhalt der Versichrungsbdingungen:

Tarif heisst RKL08 Profi und Basic, war 2019!
Hier hab ich die Auskunft bekommen dass dies genauso definiert ist wie beim Melderecht!
Du verwechselt Auswanderung mit Langzeiturlaub.
Ich habe auch die HM und bin 8-9 Monate im Jahr in Thailand. Habe aber weiterhin meinen Wohnsitz in Deutschland. Wenn du dich abmeldest in Deutschland ist es kein Urlaub mehr sondern eine Auswanderung
 
        #519  

Member

Member hat gesagt:
Hier hab ich die Auskunft bekommen dass dies genauso definiert ist wie beim Melderecht!
Ja, für eine Reisekrankenversicherung muss man bei vielen Anbietern Wohnsitz in Deutschland haben.
Du hast aber behauptet die Versicherung zahlt nicht, wenn man sich länger als 180 Tage pro Jahr im Ausland aufhält.
Member hat gesagt:
aufpassen, Reiseversicherungen zahlen nur dann wenn du mindestens 180 tage im Jahr oder so in D bist,

Hier die AGB der RKV für einjährige Reisen von der HM.

 
Zuletzt bearbeitet:
        #520  

Member

Member hat gesagt:
Ich kenne nur die 183 Tage Regel.
Die hat eventuell Einfluss auf eine beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
183 Tage aus dem Steuerrecht können relevant werden, wenn du gesetzlich pflichtversichert bist und Deutschland verlässt, dort aber weiter gemeldet bist. Meldest du dich ab in Deutschland kannst du die Krankenversicherung sofort kündigen. Bleibst du aber in Deutschland gemeldet, mußt du nachweisen, dass Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht Deutschland ist, sonst wird die Kündigung nicht akzeptiert. Oft reichen auch die 183 Tage nicht und es sind weitere Nachweise erforderlich (Visum, Mietvertrag im Ausland).

Weiterer Fallstrick wie bei mir. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Kündige ich jetzt meine KV, brauche ich eine Anwartschaftsversicherung (50 Euro/mtl) damit bei einer evtl. Rückkehr ich dort wieder aufgenommen werde.

Insofern ist meinem Fall das Entlassen in die Arbeitslosigkeit auch nochmal ein großer Vorteil. Da bin ich nämlich wieder "pflichtversichert" und brauche die Anwartschaftsversicherung nicht.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten