Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #521  

Member

@Thai69

Eigentlich wollte ich auf diesen, doch sehr individuellen und komplexen Zusammenhang hier gar nicht eingehen, aber jetzt habt ihr damit angefangen. 🙃

Es ist ein ganz anderer Zusammenhang bei dir. 🙋🏻
Ich habe, gerade wegen der beschränkten/unbeschränkten Steuerpflicht und ATZ zu den 183 Tagen recherchiert.
Bei Arbeitnehmer in der Freistellungsphase von Altersteilzeit ist die 183 Tage Regel nicht anzuwenden.
D. h. man bleibt unbeschränkt Steuerpflichtig auch wenn man die gesamte Zeit der Freistellung im Ausland verbringt. 🙃👍
Es bedarf keines Antrages.

Für den Bezug von ALG I gibt es so eine Regelung nicht, oder ich habe sie nicht gefunden.
D. h. für dich, wenn du die 2 Jahre Bezugsdauer von ALG I,
auf 4 Jahre splittest, das du schon darauf achten musst 183 Tage/Jahr nachweislich in Deutschland zu verbringen um nicht in die beschränkte Steuerpflicht zu fallen.
Per Antrag geht das selbstverständlich auch, dazu müssen aber Bedingungen erfüllt sein.
 
        #522  

Member

Member hat gesagt:
Für den Bezug von ALG I gibt es so eine Regelung nicht, oder ich habe sie nicht gefunden.
D. h. für dich, wenn du die 2 Jahre Bezugsdauer von ALG I,
auf 4 Jahre splittest, das du schon darauf achten musst 183 Tage/Jahr nachweislich in Deutschland zu verbringen um nicht in die beschränkte Steuerpflicht zu fallen.
Per Antrag geht das selbstverständlich auch, dazu müssen aber Bedingungen erfüllt sein.
Eigentlich spielen die 183 Tage gar keine Rolle wenn man ALG 1 bezieht.
Den die Bundesagentur für Arbeit hat klare Regeln was besuche im Ausland betrifft.
Wie lange darf die Abwesenheit vom Wohnort dauern?
Ihre Arbeitsagentur kann einer Abwesenheit für bis zu 6 Wochen am Stück zustimmen. Arbeitslosengeld bekommen Sie aber nur bis zum Ablauf der 3. Woche.
Wer länger als 6 Wochen nicht zuhause ist, erhält ab dem ersten Tag der Reise kein Arbeitslosengeld. Nach der Rückkehr müssen Sie sich erneut arbeitslos melden.

Gut zu wissen: Auch der Krankenversicherungsschutz, den Sie sonst durch den Bezug von Arbeitslosengeld haben, endet unter Umständen nach 3 Wochen. Bitte wenden Sie sich für Informationen an Ihre Krankenkasse.

 
        #523  

Member

Ich verteile meinen Anspruch auf AlG 1.
Ein halbes Jahe, wenn ich in Deutschland bin, bin ich arbeitssuchend und bin jederzeit verfügbar und krankenversichert. Dann melde ich mich beim Arbeitsamt ab und bin 6 Monate in Thailand mit einer entsprechenden KV. Dann wieder Deutschland und melde mich arbeitssuchend und wieder gesetzlich krankenversichert.
Sollte in den 6 Monatszeiträumen in Thailand etwas passieren (krank) komme ich eben wieder krank zurück und melde mich krank arbeitssuchend und bin krankenversichert.
 
        #524  

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Member hat gesagt:
Den die Bundesagentur für Arbeit hat klare Regeln was besuche im Ausland betrifft.
@Kelle
Das ist richtig.
Aber es trifft halt nicht zu, wenn man die 2 Jahre Bezugsdauer auf 4 Jahre splittet.
Sich also jeweils nach einem halben Jahr beim Arbeitsamt abmeldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #525  

Member

Member hat gesagt:
@Kelle
Das ist richtig.
Aber es trifft halt nicht zu, wenn man die 2 Jahre Bezugsdauer auf 4 Jahre splittet.
Sich also jeweils nach einem halben Jahr beim Arbeitsamt abmeldet.
Danke, wieder etwas gelernt.
 
        #526  

Member

Member hat gesagt:
Weiterer Fallstrick wie bei mir. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Kündige ich jetzt meine KV, brauche ich eine Anwartschaftsversicherung (50 Euro/mtl) damit bei einer evtl. Rückkehr ich dort wieder aufgenommen werde.
In dieser Allgemeinheit stimmt diese Aussage nicht.

Solange Du als Privatier vor Beantragung der Rente unterwegs bist, macht die Anwartschaft bei Auslandsaufenthalten meist Sinn, weil diese Zeiten dann als Beitragszeiten der GKV gelten. Ohne diese Beitragszeiten wird es u. U. schwierig, die 90% Regel zur Aufnahme in die GKV der Rentner zu erfüllen.

Ab Rentenbeginn ist eine Anwartschaft nicht mehr zwingend notwendig, denn dann ist der Vorteil nur noch, dass Du bei einer möglichen Rückkehr aus dem Ausland wieder bei der alten Versicherungsgesellschaft aufgenommen werden musst. Ohne Anwartschaft wirst Du sonst auch in die GKV aufgenommen, hast aber nicht zwingend die Auswahl zwischen allen Anbietern.
 
        #527  

Member

Member hat gesagt:
Insofern ist meinem Fall das Entlassen in die Arbeitslosigkeit auch nochmal ein großer Vorteil. Da bin ich nämlich wieder "pflichtversichert" und brauche die Anwartschaftsversicherung nicht.

Deinem Profil entnehme ich, dass du 58 bist. Wie hast du dir das vorgestellt? Rückfall in die GKV geht auch bei Arbeitslosigkeit nur bis maximal 55.

Ah okay, ich Depp, hätte genau lesen sollen. Du bist gar nicht privat, sondern freiwillig gesetzlich versichert. Da kenne ich die Regeln nicht. Wenn du dir ganz sicher bist, dass du bei Arbeitslosigkeit mit 58 wieder in die Pflichtversicherung fällst, dann wird das wohl so sein. Dieses Glück war mir nicht vergönnt; ich werde auf ewig privat versichert sein. Obwohl: Beides hat Vor- und Nachteile.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #528  

Member

Member hat gesagt:
Ja, für eine Reisekrankenversicherung muss man bei vielen Anbietern Wohnsitz in Deutschland haben.
Du hast aber behauptet die Versicherung zahlt nicht, wenn man sich länger als 180 Tage pro Jahr im Ausland aufhält.


Hier die AGB der RKV für einjährige Reisen von der HM.

Mein Gott, bei mir wars halt so und es war kein Jahresvertrag sondern ein Vertrag ueber 10 Jahre! Und da hab ich die Auskunft bekommen dass Auslandsaufenthalt genauso definiert wird wie vom Finanzamt auch. Was zur Folge gehabt haette dass die HM in meinem Falle nicht bezahlt haette und auch dass ich 1,5 Jahre Beitraege fuer nix bezahlt habe.

Tut mir leid dass ich es nicht exakt und hieb und stichfest nachpruefbar mit allen Paragraphen und Unterparagraphen hier aufegfuehrt habe! Auch tut es mir leid dass ich nicht nachgeprueft habe bei welchen anderen Vetraegen dies anders ist oder sein koennte. Und zu guter Letzt tut es mir leid dass ich mich als versicherungstechnischer Laie wohl nicht exakt genug ausgedrueckt habe. Mea Culpa!

Fuer meine intention, darauf hinzuweisen dass die Leute in so einer Situation die "Reise"versicherung ueberpruefen sollen ob die dann auch tatsaechlich zahlen wars vielleicht ausreichend.
 
        #529  

Member

Member hat gesagt:
sondern ein Vertrag ueber 10 Jahre!

Jetzt mal bitte ohne Mimimimi..

Du kommst mit dem Hinweis auf eine Reiskrankenversicherung von 10 Jahren.
Selbst wenn, wie du schreibst,
ein Mindestaufenthalt in Deutschland von
180 Tagen im Jahr zu den Versicherungsbedingungen gehört,
wäre das für viele Langzeiturlauber,
die nur den Winter in Thailand verbringen möchten, interessant.

Das da Nachfragen kommen, damit solltest du in einem Forum rechnen.

Die Krankenversicherung ist einer der wichtigsten und teuersten Punkte in der gesamten Planung und damit von hohem Interesse.

Ich selber kann keine Reisekrankenversicherung mit 10 jähriger Laufzeit und einer Reisedauer von
185 Tagen
bei der HM finden.
HanseMerkur - Reiseversicherungen
Deswegen meine Bitte um mehr Details und einen Link.
 
        #530  

Member

Member hat gesagt:
Jetzt mal bitte ohne Mimimimi..

Du kommst mit dem Hinweis auf eine Reiskrankenversicherung von 10 Jahren.
Selbst wenn, wie du schreibst,
ein Mindestaufenthalt in Deutschland von
180 Tagen im Jahr zu den Versicherungsbedingungen gehört,
wäre das für viele Langzeiturlauber,
die nur den Winter in Thailand verbringen möchten, interessant.

Das da Nachfragen kommen, damit solltest du in einem Forum rechnen.

Die Krankenversicherung ist einer der wichtigsten und teuersten Punkte in der gesamten Planung und damit von hohem Interesse.

Ich selber kann keine Reisekrankenversicherung mit 10 jähriger Laufzeit und einer Reisedauer von
185 Tagen
bei der HM finden.
HanseMerkur - Reiseversicherungen
Deswegen meine Bitte um mehr Details und einen Link.
Das von den 10 Jahren hast Du dir ausgedacht weil ich aus Versehen Hamburg Mannheimer geschrieben habe anstatt Hanse Merkur... Es war 2019-2020, Versicherung, Tarif und Bedingung hab ich genannt! War bei mir so, glaubs oder glaubs nicht...
 
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