Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #541  

Member

Member hat gesagt:
Ist vll. ein wenig am Thema vorbei, aber für einige nicht ganz uninteressant, die ihren Lebensmittelpunkt verlagern wollen, oder bereits haben und noch (Rest)Besitz in welcher Form auch immer in D haben. Es zählt auch für die ^ alte Heimat^ das Erbrecht des Landes in dem man seinen Lebensmittelpunkt hat. Das könnte z.B. dem ein oder anderen Mallorca Rentner ( Überwinterern) bzw. seinen Erben auf die Füsse fallen.
In exotischeren Gefilden könnte noch mehr Überraschungspotiential drinstecken.
Was bedeutet das für mich?
Ich habe noch eine Wohnung in der BRD die ich vermiete.
Selbst bin ich in BRD abgemeldet und lebe in Thailand.
Somit Rente, Immobilieneinnahmen und Aktien steuerfrei weiterhin bei meiner Bank in BRD verwaltet.
Somit die Rendite aus Vermietung und Aktien auf Konto in BRD.
Von hier Dauerauftrag zu Konto in Thailand.
Krankenversicherung in Thailand ca 200-300€ im Monat.
Wo liegen denn hier die Überraschungen?
 
        #542  

Member

Member hat gesagt:
Was bedeutet das für mich?
Für dich nichts … du kannst dich ja nach deinem Tod schlecht selbst beerben … weil du tot bist … aber falls du Verwandte in Deutschland hast, würde in deinem Fall der Testamentsvollstrecker thailändisches Erbrecht anwenden in Deutschland und du keine Verfügung hinterlassen hast das über dein Erbe nach deutschen Recht verfügt werden soll
 
        #543  

Member

Member hat gesagt:
Selbst bin ich in BRD abgemeldet und lebe in Thailand.
Somit Rente, Immobilieneinnahmen und Aktien steuerfrei weiterhin bei meiner Bank in BRD verwaltet.
Somit die Rendite aus Vermietung und Aktien auf Konto in BRD.
Die Rendite aus Vermietung steuerfrei? In Deutschland?
Das glaub ich eher nicht.
 
        #544  

Member

Member hat gesagt:
und du keine Verfügung hinterlassen hast das über dein Erbe nach deutschen Recht verfügt werden soll
Das ist glaub nicht möglich wenn du deinen Lebensm7ttelpunkt - offiziell- ins Ausland verlegt hast.
Etwas was auch einigen Mallorca Rentner bzw. deren Erben blühen wird die Immobilien etc. in D haben. Da zählt dann spanisches Erbrecht.
 
        #545  

Member

Member hat gesagt:
Da zählt dann spanisches Erbrecht.
Das ist ja in etwa gleich wie Deutsches. Aber Thailand? Da müsste man sich halt schlau machen wenn man was vereben will. Und es gibt ja auch noch Testamente.
 
        #546  

Member

Member hat gesagt:
Das ist glaub nicht möglich wenn du deinen Lebensm7ttelpunkt - offiziell- ins Ausland verlegt hast.
Etwas was auch einigen Mallorca Rentner bzw. deren Erben blühen wird die Immobilien etc. in D haben. Da zählt dann spanisches Erbrecht.

Klar geht das … haben einen solchen Fall in der Familie…. Meine Tante lebt in den USA

Das Erbe nicht dem Zufall überlassen durch die Wahl des Erbrechts

Diese Folge der Erbrechtsverordnung ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Jeder kann mittels letztwilliger Verfügung durch Testament oder Erbvertrag Vorkehrungen treffen und das im Todesfall geltende Erbrecht bestimmen. Voraussetzung ist nur, dass man die entsprechende Staatsangehörigkeit des gewählten Erbrechts besitzt. Jeder, der längere Zeit im Ausland verbringt oder verbringen möchte, sollte sich daher erbrechtlich beraten lassen. Insbesondere bei einer bereits getroffenen Regelung des Erbes gilt: Jetzt überprüfen, damit sich der eigene letzte Wille auch verwirklicht.

 
        #547  

Member

Wenn man nach Thailand auswandert, lässt man am besten nichts zum erben zurück. Das ist ja das einfachste..In Tahiland gibt es kein wirkliches Erbrecht. Solltest du was zum erben zurücklassen, müssten sich deine Erben in D mit den Thais herumschlagen, und das wünscht man keinem..
 
        #548  

Member

Member hat gesagt:
Was bedeutet das für mich?
Ich habe noch eine Wohnung in der BRD die ich vermiete.
Selbst bin ich in BRD abgemeldet und lebe in Thailand.
Somit Rente, Immobilieneinnahmen und Aktien steuerfrei weiterhin bei meiner Bank in BRD verwaltet.
Somit die Rendite aus Vermietung und Aktien auf Konto in BRD.
Von hier Dauerauftrag zu Konto in Thailand.
Krankenversicherung in Thailand ca 200-300€ im Monat.
Wo liegen denn hier die Überraschungen?

Bin jetzt nicht zu 100% sicher, aber m.W. ist man, wenn man in Deutschland Eigentümer einer Immobilie ist, weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn man im Ausland lebt und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat. Pass mal bloß auf, dass dir das nicht eines Tages auf die Füße fällt.
 
        #549  

Member

Im Abkommen heisst es, genau wie auch mit dem das die CH mit Thailand hat,
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können in dem Vertragsstaat versteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.
 
        #550  

Member

Member hat gesagt:
Wenn man nach Thailand auswandert, lässt man am besten nichts zum erben zurück. Das ist ja das einfachste
Du und deine Weisheiten......555
 
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