Member hat gesagt:
Ich muss nochmal auf diesen Beitrag zurueckkommen, denn da geht einiges durcheinander:
Das ist nicht korrekt, zumindest in nicht in jedem Fall! Die Unterscheidung in beschraenkte und unbeschraenkte Steuerpflicht bedeutet nur ob der deutsche Fiskus nur deutsches Einkommen (beschraenkt steuerpflichtig) oder das Welteinkommen (unbeschraenkt steuerpflichtig) bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes beruecksichtigt. Aber selbst bei unbeschraenkt Steuerpflichtigen hat das deutsche Finanzamt nicht immer das Besteuerungsrecht fuer alle Einkommensarten! Wer das Besteuerungsrecht fuer welche Einkommensarten hat, regelt dann meist ein DBA. Deshalb ist der Begriff "Steuerauslaender" auch so irrefuehrend. Im Bankkontext spielt das natuerlich keine Rolle, denn die Banken haben nur mit der Einkommensart Kapitaleinkommen zu tun. Da gibt es nur ein Entweder-Oder. Wie oben erklaert, kann die Entscheidung welcher Staat das Besteuerungsrecht fuer verschiedene Einkommensarten hat, fuer die selbe Person unterschiedlich ausfallen.
Sorry wir brauchen da nicht diskutieren. Wenn du nicht zufällig Steuerberater mit dem Fachbereich Internationales Steuerrecht bist, dann weiß ich ehrlich nicht, warum du mir erklären möchtest, was ich über Jahre studiert und beruflich ausübe.
Die Regelung über das Besteuerungsrecht nach DBA hat grundsätzlich erst einmal 0,0 mit der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht zu tun.
Bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (einem sogenannten "Steuerausländer) wird in 99 von 100 Fällen kein DBA Anwendung finden, dass da Deutschland noch das gering verbliebene Besteuerungsrecht wegnimmt.
Und ja, bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegt zunächst das sog. Welteinkommen der deutschen Besteuerung und ob das Besteuerungsrecht in internationalen Sachverhalten dann in Deutschland verbleibt, ist in der Regel in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Aber selbst wenn Deutschland in solchen Fällen kein Besteuerungsrecht hat, greift der Progressionsvorbehalt (wie du ja auch andeutest).
Kern war aber, dass du behauptet hast, man könne je nach Steuerart gleichzeitig "Steuerinländer" oder "Steuerausländer" sein. Das geht nunmal nicht. Du kannst ja auch nicht zeitgleich tot und lebendig sein.
Anderes Beispiel: In den USA gibt es auch sowas ähnliches wie "Steuerinländer" oder "Steuerausländer". Als US Staatsbürger oder Ausländer mit Green Card bzw. wenn der substantial presence test greift (sog. resident alien), ist man immer sowas wie ein "Steuerinländer" vergleichbar mit unserer unbeschränkten Steuerpflicht. Der Unterschied zu uns ist, dass die USA immer das Welteinkommen besteuern, selbst wenn das Besteuerungsrecht einem anderen Land zusteht.
Im anderen Fall ist man ein non-resident alien vergleichbar mit unserer beschränkten Steuerpflicht. Und nur US Einkommen wird besteuert.
Du solltest dich mal gedanklich davon lösen, dass die Begrifflichkeiten beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht bzw. der umgangssprachliche Steuerinländer oder Steuerausländer etwas mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts von Einkünften zu tun haben. Daher können diese Begriffe auch eigentlich nicht irreführend sein. Der Normalfall eines Steuerausländers ist, dass er hier keine inländischen Einkünfte hat.
Im Übrigen ist es auch einfach falsch zu behaupten, dass es bei Einkünften aus Kapitalvermögen nur Schwarz und Weiß gäbe, also entweder Staat A eine Steuer auf die Einkünfte erheben darf oder Staat B. Guck mal in ein paar DBAs und sag mir was du in den (zumeist) Artikeln 10 und 11 zur Quellensteuer bei Dividenden und Zinsen findest.
Und da du mich ja richtig stellen wolltest, weil ich hier angeblich Dinge durcheinander bringe und falsch erzähle, sei mir doch eine Korrektur erlaubt.
Es gibt keine Einkommensart Kapitaleinkommen. Es gibt eine Einkunftsart die gesetzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen heißt. Wenn man von der Summe der Einkünfte bzw. dem Gesamtbetrag der Einkünfte - vereinfacht gesagt - diverse (Entlastungs)Beträge (siehe § 2 Abs. 3 und 4 EStG) abzieht, gelangt man zum Einkommen. Davon noch Freibeträge etc. abgezogen, hat man das zu versteuernde Einkommen.
Also nur damit hier nichts durcheinander kommt, wenn man mit dem Einkommensbegriff "herumspielt". Ist jetzt kleinkariert, aber da du dich an einen deutlich als umgangssprachlich kenntlich gemachten Begriff so aufgeierst, musste ich jetzt auch mal.