Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #581  

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Member hat gesagt:
Dazu hat man nicht nur die Mieteinnahmen, sondern trägt auch alle Kosten>>>> neue Heizung etc.
Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist. In der Schweiz trägt der Nutzniesser die normalen, laufenden Unterhaltskosten. Ausserdem Hypozinsen und Versicherung. Der Eigentümer trägt die ausserordentlichen Kosten. Renovationen oder eben eine neue Heizung. Am einfachsten wäre es wohl, die Verwaltung einem Fachmann zu übergeben und die Wohnung/Haus so zu vermieten, oder halt zu verkaufen. Vielleicht ist es ja ganz gut, wenn man in der Heimat noch ein Vermögen in der Hinterhand hat..
 
        #582  

Member

Member hat gesagt:
Ich muss nochmal auf diesen Beitrag zurueckkommen, denn da geht einiges durcheinander:

Das ist nicht korrekt, zumindest in nicht in jedem Fall! Die Unterscheidung in beschraenkte und unbeschraenkte Steuerpflicht bedeutet nur ob der deutsche Fiskus nur deutsches Einkommen (beschraenkt steuerpflichtig) oder das Welteinkommen (unbeschraenkt steuerpflichtig) bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes beruecksichtigt. Aber selbst bei unbeschraenkt Steuerpflichtigen hat das deutsche Finanzamt nicht immer das Besteuerungsrecht fuer alle Einkommensarten! Wer das Besteuerungsrecht fuer welche Einkommensarten hat, regelt dann meist ein DBA. Deshalb ist der Begriff "Steuerauslaender" auch so irrefuehrend. Im Bankkontext spielt das natuerlich keine Rolle, denn die Banken haben nur mit der Einkommensart Kapitaleinkommen zu tun. Da gibt es nur ein Entweder-Oder. Wie oben erklaert, kann die Entscheidung welcher Staat das Besteuerungsrecht fuer verschiedene Einkommensarten hat, fuer die selbe Person unterschiedlich ausfallen.
Sorry wir brauchen da nicht diskutieren. Wenn du nicht zufällig Steuerberater mit dem Fachbereich Internationales Steuerrecht bist, dann weiß ich ehrlich nicht, warum du mir erklären möchtest, was ich über Jahre studiert und beruflich ausübe.

Die Regelung über das Besteuerungsrecht nach DBA hat grundsätzlich erst einmal 0,0 mit der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht zu tun.

Bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (einem sogenannten "Steuerausländer) wird in 99 von 100 Fällen kein DBA Anwendung finden, dass da Deutschland noch das gering verbliebene Besteuerungsrecht wegnimmt.

Und ja, bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegt zunächst das sog. Welteinkommen der deutschen Besteuerung und ob das Besteuerungsrecht in internationalen Sachverhalten dann in Deutschland verbleibt, ist in der Regel in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Aber selbst wenn Deutschland in solchen Fällen kein Besteuerungsrecht hat, greift der Progressionsvorbehalt (wie du ja auch andeutest).

Kern war aber, dass du behauptet hast, man könne je nach Steuerart gleichzeitig "Steuerinländer" oder "Steuerausländer" sein. Das geht nunmal nicht. Du kannst ja auch nicht zeitgleich tot und lebendig sein.

Anderes Beispiel: In den USA gibt es auch sowas ähnliches wie "Steuerinländer" oder "Steuerausländer". Als US Staatsbürger oder Ausländer mit Green Card bzw. wenn der substantial presence test greift (sog. resident alien), ist man immer sowas wie ein "Steuerinländer" vergleichbar mit unserer unbeschränkten Steuerpflicht. Der Unterschied zu uns ist, dass die USA immer das Welteinkommen besteuern, selbst wenn das Besteuerungsrecht einem anderen Land zusteht.
Im anderen Fall ist man ein non-resident alien vergleichbar mit unserer beschränkten Steuerpflicht. Und nur US Einkommen wird besteuert.

Du solltest dich mal gedanklich davon lösen, dass die Begrifflichkeiten beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht bzw. der umgangssprachliche Steuerinländer oder Steuerausländer etwas mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts von Einkünften zu tun haben. Daher können diese Begriffe auch eigentlich nicht irreführend sein. Der Normalfall eines Steuerausländers ist, dass er hier keine inländischen Einkünfte hat.

Im Übrigen ist es auch einfach falsch zu behaupten, dass es bei Einkünften aus Kapitalvermögen nur Schwarz und Weiß gäbe, also entweder Staat A eine Steuer auf die Einkünfte erheben darf oder Staat B. Guck mal in ein paar DBAs und sag mir was du in den (zumeist) Artikeln 10 und 11 zur Quellensteuer bei Dividenden und Zinsen findest.

Und da du mich ja richtig stellen wolltest, weil ich hier angeblich Dinge durcheinander bringe und falsch erzähle, sei mir doch eine Korrektur erlaubt.

Es gibt keine Einkommensart Kapitaleinkommen. Es gibt eine Einkunftsart die gesetzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen heißt. Wenn man von der Summe der Einkünfte bzw. dem Gesamtbetrag der Einkünfte - vereinfacht gesagt - diverse (Entlastungs)Beträge (siehe § 2 Abs. 3 und 4 EStG) abzieht, gelangt man zum Einkommen. Davon noch Freibeträge etc. abgezogen, hat man das zu versteuernde Einkommen.

Also nur damit hier nichts durcheinander kommt, wenn man mit dem Einkommensbegriff "herumspielt". Ist jetzt kleinkariert, aber da du dich an einen deutlich als umgangssprachlich kenntlich gemachten Begriff so aufgeierst, musste ich jetzt auch mal.
 
        #583  

Member

Member hat gesagt:
Interessant! Wo siehst du den Unterschied zwischen einer umgangssprachlichen Bezeichnung und einem gedanklichen Konstrukt?
Ein gedankliches Konstrukt bedeutet für mich immer, dass damit etwas besonderes bezweckt werden will. Also ein weitergehender Sinn hinter ist. Ein umgangssprachlicher Begriff ist lediglich eine Form eines Synonyms.
Zum Beispiel ist ein Köter ja auch kein gedankliches Konstrukt, sondern ein umgangssprachlicher Begriff (meist mit negativer Konnotation) für einen Hund.

Nachtrag zum Punkt falsche Schlüsse ziehen:
Ich habe direkt eingangs gesagt, dass er einen Steuerberater konsultieren muss.
Fragen in einem Forum schön und gut, aber wenn auf dortige Antworten Entscheidungen wie auswandern basieren, dann ist es schon blöd. So schätze ich den Fragesteller aber auch nicht ein.

Und der Begriff des "Steuerausländers" habe ich - habe jetzt nicht noch einmal nachgesehen - im Zusammenhang mit der Führung/Eröffnung eines Kontos in Deutschland genutzt. Die Brücke zur Besteuerung hast du geschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #584  

Member

Habe geklaupt das es um Lebenshaltungskosten geht viel ist drüber nicht diskutiert worden,was ich meistens gelesen habe geht es um Versicherung.
Was ist mit den Leuten die eine kleine Rente haben die nicht Reich sind aber trotzdem auch ein wenig am schönen Leben in Thailand oder sonstwo haben wollen ?
 
        #585  

Member

Member hat gesagt:
Was ist mit den Leuten die eine kleine Rente haben die nicht Reich sind aber trotzdem auch ein wenig am schönen Leben in Thailand oder sonstwo haben wollen ?

die werden es sehr schwer bis unmöglich haben. TH z.B. legt klar keinen Wert auf ausländ. Armutsrentner u. Flaschensammler
 
        #586  

Member

Member hat gesagt:
die werden es sehr schwer bis unmöglich haben. TH z.B. legt klar keinen Wert auf ausländ. Armutsrentner u. Flaschensammler
Ich war ein einziges mal in Pattaya 2220 kurz vor Corona für 3 Wochen
also überhaupt keine Erfahrung
Mann kann ein Zimmer mit Bad kleine Terrasse für Monatlich 3000 bis 4000 Barth( ob es immer noch ist ??) finden nicht groß aber gut gelegen . Habe mehrere Deutsche Auswanderer getroffen die mit ca 1000€ bis 1300€ Rente hatten und waren richtig glücklich die meisten sagten das Sie besser Leben als in Deutschland oder Österreich
 
        #587  

Member

Member hat gesagt:
Ich war ein einziges mal in Pattaya 2220 kurz vor Corona für 3 Wochen
also überhaupt keine Erfahrung
Mann kann ein Zimmer mit Bad kleine Terrasse für Monatlich 3000 bis 4000 Barth( ob es immer noch ist ??) finden nicht groß aber gut gelegen . Habe mehrere Deutsche Auswanderer getroffen die mit ca 1000€ bis 1300€ Rente hatten und waren richtig glücklich die meisten sagten das Sie besser Leben als in Deutschland oder Österreich
Hast du sie auch nach einer KV gefragt?
 
        #588  

Member

Member hat gesagt:
Habe geklaupt das es um Lebenshaltungskosten geht viel ist drüber nicht diskutiert worden,was ich meistens gelesen habe geht es um Versicherung.
Was ist mit den Leuten die eine kleine Rente haben die nicht Reich sind aber trotzdem auch ein wenig am schönen Leben in Thailand oder sonstwo haben wollen ?

Moin Moin,
es macht ja auch nicht so viel Sinn das 100.
Mal zu schreiben das man auch mit 500THB am Tag in Thailand ein vernünftiges, sparsames Rentner dasein führen kann.

Die Kosten für eine PKV und Wohnen sind schon eher der Knackpunkt.


Member hat gesagt:
Mann kann ein Zimmer mit Bad kleine Terrasse für Monatlich 3000 bis 4000 Barth( ob es immer noch ist ??)
Selbstverständlich ist das immer noch möglich.
@Hardy641 hat da z. B. vor kurzem einen Beitrag zu gepostet. 👍


Member hat gesagt:
Habe mehrere Deutsche Auswanderer getroffen die mit ca 1000€ bis 1300€ Rente hatten und waren richtig glücklich
👍
Ich kenne davon auch einige und keiner würde freiwillig zurück nach Deutschland wollen.
 
        #589  

Member

Member hat gesagt:
...mehrere Deutsche Auswanderer getroffen die mit ca 1000€ bis 1300€ Rente hatten...

schön. Offiziell will man allerdings hier min. €1800 Altersrente nachweislich sehen - wenn single. Sonst keine Aufenthaltsverlängerung. Man kann sich aber wohl immer noch die visa runs antun
 
        #590  

Member

Member hat gesagt:
Man kann sich aber wohl immer noch die visa runs antun
Keine Ahnung.
Ich kenne keinen im Rentenalter der sich seine Aufenthaltserlaubnis über Border Runs besorgt.
Das geht sparsamer und einfacher.
 
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