Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

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        #572  

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Member hat gesagt:
"Steuerauslaender" ist kein gutes gedankliches Konstrukt, denn Steuer ist nicht gleich Steuer! Die DKB interesssiert als Bank nur, welches Land das Besteuerungsrecht fuer Kapitaleinkuenfte/Zinsen hat. Das Besteuerungsrecht fuer Renten und andere Einkuenfte kann durchaus bei einem anderen Land (inklusive D) liegen. Man kann also - abhaengig von der Art der Steuer - sowohl Steuerinlaender als auch gleichzeitig Steuerauslaender sein. Bei mir ist das z.B. so.

Ich habe uebrigens ohne deutschen Wohnsitz ein DKB Konto. Meines Wissens ist das auch bei einem comdirect Konto moeglich.



Meines Wissens musst Du Einkuenfte aus einer Vermoegensverwaltung (Kapitaleinkuenfte) im Land Deines Wohnsitzes versteuern. Fuer den deutschen Staat ist das immer D, es sei denn Du bist in D steuerlich abgemeldet. Die steuerliche Abmeldung erfordert aber die Aufgabe jeglichen deutschen Wohnsitzes (wodurch man die deutsche KV verliert). Am besten holst Du Dir professionalen Rat bevor die Plaene konkret werden.
Ich arbeite seit über 10 Jahren in Steuerabteilungen von großen Beratungsunternehmen und jetzt in der Industrie. Aber natürlich trotzdem danke für deine Erläuterungen :)

Steuerausländer hat nichts mit einem gedanklichen Konstrukt zu tun. Es ist eher eine Art umgangssprachliche Bezeichnung (häufig von Banken verwendet) für jemanden ohne Wohnsitz in Deutschland (also einen beschränkt Steuerpfichtigen). Das es irgendwo legaldefiniert wäre, ist mir zumindest nicht bekannt. Im EStG auf jeden Fall nicht. Ich hatte das Wort durchaus bewusst in Anführungszeichen gesetzt.
Und nein, man kann nicht gleichzeitig Steuerausländer und Steuerinländer sein. Die Bezeichnung Steuerinländer/-ausländer stellt einzig und allein auf den Status der Steuerpflicht (von natürlichen Personen) nach § 1 EStG ab. Man kann schlichtweg nicht im exakt gleichen Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG sein und beschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 EStG.

Im Übrigen gibt es bei natürlichen Personen im Normalfall (Kirchensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer etc. mal außen vor) keine unterschiedlichen Arten von Steuern. Es handelt sich immer um die Einkommensteuer gem. EStG. Die Kapitalertragsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer, aber dennoch Einkommensteuer.

Und tamoi hatte ja bereits geschrieben, dass es bei der DKB offensichtlich möglich ist. Ich habe früher entsendete Mitarbeiter großer Konzerne steuerlich betreut und damals gab es immer Probleme mit den Banken. Kann sich inzwischen ja auch geändert haben, deshalb schrieb ich von meiner Kenntnis. Girokonten stehen ja immer im Ermessen der Bank und ein sogenanntes Basiskonto bekommt man eigentlich nicht, wenn man sich nicht in der EU aufhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #573  

Member

Member hat gesagt:
damals gab es immer Probleme mit den Banken. Kann sich inzwischen ja auch geändert haben

Geändert hat sich da nicht viel.
Es ist immer noch bei vielen Banken + ähnlichen Institutionen eine Wohnsitzmeldung in Deutschland,
oder zumindest, im EU Ausland nötig.
Die DKB andererseits toleriert seit ihrem
Start ausländische Wohnsitze.

Es wurden noch andere Banken mit Duldung ins Spiel gebracht.
Aber dazu kann ich nichts schreiben.

Wenn du beratend im Steuerrecht tätig bist,
hast du für mich aber vielleicht die richtige Antwort.

Wenn man im Februar eines Jahres von der Freistellungsphase der ATZ in die Rentenbeziehung wechselt...
Welches Datum nimmt man für die Abmeldung des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland?
Den 31.12. des Vorjahres
31.01.
oder doch erst den 31.12.?
Oder ganz was anderes?

Austritt GKV und damit Ende der Versicherungspflichtbeiträge wären ja ab 01.02. gegeben.

Das ich das Arbeitseinkommen in der Ruhephase der ATZ in Deutschland versteuern muss, weiss ich.

Es geht natürlich um Auswandern nach Thailand.
 
        #574  

Member

Member hat gesagt:
Ich arbeite seit über 10 Jahren in Steuerabteilungen von großen Beratungsunternehmen und jetzt in der Industrie. Aber natürlich trotzdem danke für deine Erläuterungen :)

Da hast du was in den falschen Hals gekriegt! Es ging mir nicht darum dir etwas zu erklaeren. Ich wollte den Fragesteller @reknilb davor bewahren, aus dem von dir ins Spiel gebrachten unspezifizierten Begriff "Steuerauslaender" naheliegende aber falsche Schluesse zu ziehen. Der FK wird sich schliesslich bzgl. aller seiner Einkuefte, nicht nur seiner Kapitaleinkuenfte, mit dem Finanzamt auseinandersetzen muessen.

Member hat gesagt:
Steuerausländer hat nichts mit einem gedanklichen Konstrukt zu tun. Es ist eher eine Art umgangssprachliche Bezeichnung

Interessant! Wo siehst du den Unterschied zwischen einer umgangssprachlichen Bezeichnung und einem gedanklichen Konstrukt?
 
        #575  

Member

die UV zahlt bur bei Unfall und nicht bei Krankheit!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
        #577  

Member

Member hat gesagt:
die UV zahlt bur bei Unfall und nicht bei Krankheit!!!!!!!!!!!!!!!!!

Lieber Forum Kollege,
das ist sicher richtig.
Eine Bitte,
dieser Thread zieht sich, wenn nicht sogar über Monate, aber sicher über Wochen.
Viele von uns sind schon älteren Semester.
Das Gedächtnis nicht mehr ganz so fit. 🤷🏼

Hilfreich wäre es, wenn du den Beitrag auf den du dich beziehst, zitieren würdest.

Danke 🙃
 
        #579  

Member

Member hat gesagt:
Ja warum denn? Wenn ich ein Wohnung/Haus in Deutschland/Schweiz hätte, und beschliesse endgültig nach Thaiand auszuwandern, überschreibe ich diese Liegenschaft meinem oder meinen Erben, an die Kinder zum Beispiel. Dabei lasse ich mir eine lebenslängliche Nutzniessung eintragen, Fall gelöst. Ich bekommen die Mieteinnahmen, die Kinderchen sind Eigentümer und sind für den Unterhalt verantwortlich.
Hier wird von Dir "Schenkung mit lebenslangem Nießbrauchsrecht" beschrieben. Allerdings hat der Nießbraucher oder Nutznießer neben dem Nutzen (Mieteinnahmen) auch die Unterhaltskosten zu tragen. So einfach (all) sein Vermögen an die Kinder verschenken geht aber auch nicht.
Wird man im Alter wegen Pflegebedürftigkeit mit Kosten des Pflegeheimes belastet, kann sich das Pflegeheim auch noch nach mehr als 10 Jahren die Immobilie krallen!
Dazu hat man nicht nur die Mieteinnahmen, sondern trägt auch alle Kosten>>>> neue Heizung etc. Man ist zwar auf dem Papier momentan nicht mehr Eigentümer, aber nach wie vor für alles verantwortlich. Eigentlich auch der Grundsteuer! Wobei die Grundsteuererklärung die neuen "Besitzer/Kinder" (Aussenverhältnis) auszufüllen haben, bekommen auch den Bescheid zum Zahlen. Aber rein rechtlich treten die kinde rdie Kosten an den Nutznießer ab (Innenverhältnis).
Eine Regelung die Kinder zahlen alle Kosten und haben keinen Nutzen, ist mir neu. Das dürfte Steuerrechtlich nicht gehen. Da die Kinder diese Kosten von der Steuer absetzen könnten, die Miete dazu ebenfalls...der ehemalige Eigentümer aber die Einnahmen im Ausland verprassen.

Miete für Abnutzung der Immobilie zahlen und dazu noch die Abnutzungen selbst nochmals reparieren lassen und nochmals zahlen.??? Beides von der Steuer absetzen???
Hehehe...letzter Absatz macht oben erklärtes damit anschaulich, da macht kein Notar mit.
 
        #580  

Member

Ich muss nochmal auf diesen Beitrag zurueckkommen, denn da geht einiges durcheinander:
Member hat gesagt:
Und nein, man kann nicht gleichzeitig Steuerausländer und Steuerinländer sein. Die Bezeichnung Steuerinländer/-ausländer stellt einzig und allein auf den Status der Steuerpflicht (von natürlichen Personen) nach § 1 EStG ab. Man kann schlichtweg nicht im exakt gleichen Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG sein und beschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 EStG.
Das ist nicht korrekt, zumindest in nicht in jedem Fall! Die Unterscheidung in beschraenkte und unbeschraenkte Steuerpflicht bedeutet nur ob der deutsche Fiskus nur deutsches Einkommen (beschraenkt steuerpflichtig) oder das Welteinkommen (unbeschraenkt steuerpflichtig) bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes beruecksichtigt. Aber selbst bei unbeschraenkt Steuerpflichtigen hat das deutsche Finanzamt nicht immer das Besteuerungsrecht fuer alle Einkommensarten! Wer das Besteuerungsrecht fuer welche Einkommensarten hat, regelt dann meist ein DBA. Deshalb ist der Begriff "Steuerauslaender" auch so irrefuehrend. Im Bankkontext spielt das natuerlich keine Rolle, denn die Banken haben nur mit der Einkommensart Kapitaleinkommen zu tun. Da gibt es nur ein Entweder-Oder. Wie oben erklaert kann die Entscheidung, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, fuer die selbe Person fuer verschiedene Einkommensarten unterschiedlich ausfallen.
 
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