Member
Member hat gesagt:
Diese Fragen sollten vorher geklärt sein, Wegzug aus Deutschland heisst keine eigene Wohnung mehr gemietet haben, Eigentum muss vermietet sein oder leer stehen,,,
danke, da hast Du einmal einen schönen Katalog eingestellt!
Member hat gesagt:
Diese Fragen sollten vorher geklärt sein, Wegzug aus Deutschland heisst keine eigene Wohnung mehr gemietet haben, Eigentum muss vermietet sein oder leer stehen,,,
Ich arbeite seit über 10 Jahren in Steuerabteilungen von großen Beratungsunternehmen und jetzt in der Industrie. Aber natürlich trotzdem danke für deine ErläuterungenMember hat gesagt:"Steuerauslaender" ist kein gutes gedankliches Konstrukt, denn Steuer ist nicht gleich Steuer! Die DKB interesssiert als Bank nur, welches Land das Besteuerungsrecht fuer Kapitaleinkuenfte/Zinsen hat. Das Besteuerungsrecht fuer Renten und andere Einkuenfte kann durchaus bei einem anderen Land (inklusive D) liegen. Man kann also - abhaengig von der Art der Steuer - sowohl Steuerinlaender als auch gleichzeitig Steuerauslaender sein. Bei mir ist das z.B. so.
Ich habe uebrigens ohne deutschen Wohnsitz ein DKB Konto. Meines Wissens ist das auch bei einem comdirect Konto moeglich.
Meines Wissens musst Du Einkuenfte aus einer Vermoegensverwaltung (Kapitaleinkuenfte) im Land Deines Wohnsitzes versteuern. Fuer den deutschen Staat ist das immer D, es sei denn Du bist in D steuerlich abgemeldet. Die steuerliche Abmeldung erfordert aber die Aufgabe jeglichen deutschen Wohnsitzes (wodurch man die deutsche KV verliert). Am besten holst Du Dir professionalen Rat bevor die Plaene konkret werden.
Member hat gesagt:damals gab es immer Probleme mit den Banken. Kann sich inzwischen ja auch geändert haben
Member hat gesagt:Ich arbeite seit über 10 Jahren in Steuerabteilungen von großen Beratungsunternehmen und jetzt in der Industrie. Aber natürlich trotzdem danke für deine Erläuterungen
Member hat gesagt:Steuerausländer hat nichts mit einem gedanklichen Konstrukt zu tun. Es ist eher eine Art umgangssprachliche Bezeichnung
Member hat gesagt:die UV zahlt bur bei Unfall und nicht bei Krankheit!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hier wird von Dir "Schenkung mit lebenslangem Nießbrauchsrecht" beschrieben. Allerdings hat der Nießbraucher oder Nutznießer neben dem Nutzen (Mieteinnahmen) auch die Unterhaltskosten zu tragen. So einfach (all) sein Vermögen an die Kinder verschenken geht aber auch nicht.Member hat gesagt:Ja warum denn? Wenn ich ein Wohnung/Haus in Deutschland/Schweiz hätte, und beschliesse endgültig nach Thaiand auszuwandern, überschreibe ich diese Liegenschaft meinem oder meinen Erben, an die Kinder zum Beispiel. Dabei lasse ich mir eine lebenslängliche Nutzniessung eintragen, Fall gelöst. Ich bekommen die Mieteinnahmen, die Kinderchen sind Eigentümer und sind für den Unterhalt verantwortlich.
Das ist nicht korrekt, zumindest in nicht in jedem Fall! Die Unterscheidung in beschraenkte und unbeschraenkte Steuerpflicht bedeutet nur ob der deutsche Fiskus nur deutsches Einkommen (beschraenkt steuerpflichtig) oder das Welteinkommen (unbeschraenkt steuerpflichtig) bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes beruecksichtigt. Aber selbst bei unbeschraenkt Steuerpflichtigen hat das deutsche Finanzamt nicht immer das Besteuerungsrecht fuer alle Einkommensarten! Wer das Besteuerungsrecht fuer welche Einkommensarten hat, regelt dann meist ein DBA. Deshalb ist der Begriff "Steuerauslaender" auch so irrefuehrend. Im Bankkontext spielt das natuerlich keine Rolle, denn die Banken haben nur mit der Einkommensart Kapitaleinkommen zu tun. Da gibt es nur ein Entweder-Oder. Wie oben erklaert kann die Entscheidung, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, fuer die selbe Person fuer verschiedene Einkommensarten unterschiedlich ausfallen.Member hat gesagt:Und nein, man kann nicht gleichzeitig Steuerausländer und Steuerinländer sein. Die Bezeichnung Steuerinländer/-ausländer stellt einzig und allein auf den Status der Steuerpflicht (von natürlichen Personen) nach § 1 EStG ab. Man kann schlichtweg nicht im exakt gleichen Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG sein und beschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 EStG.