damals gab es immer Probleme mit den Banken. Kann sich inzwischen ja auch geändert haben
Geändert hat sich da nicht viel.
Es ist immer noch bei vielen Banken + ähnlichen Institutionen eine Wohnsitzmeldung in Deutschland,
oder zumindest, im EU Ausland nötig.
Die DKB andererseits toleriert seit ihrem
Start ausländische Wohnsitze.
Es wurden noch andere Banken mit Duldung ins Spiel gebracht.
Aber dazu kann ich nichts schreiben.
Wenn du beratend im Steuerrecht tätig bist,
hast du für mich aber vielleicht die richtige Antwort.
Wenn man im Februar eines Jahres von der Freistellungsphase der ATZ in die Rentenbeziehung wechselt...
Welches Datum nimmt man für die Abmeldung des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland?
Den 31.12. des Vorjahres
31.01.
oder doch erst den 31.12.?
Oder ganz was anderes?
Austritt GKV und damit Ende der Versicherungspflichtbeiträge wären ja ab 01.02. gegeben.
Das ich das Arbeitseinkommen in der Ruhephase der ATZ in Deutschland versteuern muss, weiss ich.
Es geht natürlich um Auswandern nach Thailand.