Member
Member hat gesagt:Hier wird von Dir "Schenkung mit lebenslangem Nießbrauchsrecht" beschrieben. Allerdings hat der Nießbraucher oder Nutznießer neben dem Nutzen (Mieteinnahmen) auch die Unterhaltskosten zu tragen. So einfach (all) sein Vermögen an die Kinder verschenken geht aber auch nicht.
Nach deutschem Rechts sieht es grundsätzlich so aus:
Der Nießbraucher hat die laufenden gewöhnlichen Kosten zu tragen (z.B. Schönheitsreparaturen, Versicherung, öffentliche Lasten).
Der Eigentümer die außerordentlichen Kosten und Lasten (z.B. Einbau neuer besserer Heizung, Dämmung).
Kann man aber alles vertraglich anders regeln.
Die steuerliche Seite darf man aber nicht vernachlässigen. Mieteinnahmen deutscher Immobilien sind meines Wissens auch mit Wohnsitz Thailand weiter in Deutschland zu versteuern. Blöd z.B. wenn man dann einen Heizungseinbau steuerlich nicht geltend machen kann, die Kinder aber trotzdem dafür blechen müssen.
Der eigentliche Witz einer Immobilienschenkung mit Nießbrauch ist doch, dass diese nach 10 Jahren erbschaftssteuerfrei ist, was vor allem relevant ist, wenn noch mehr Vermögen da ist.
Ich persönlich würde mir das alles nicht geben, sondern die Immobilie verkaufen. Hier in Berlin liegt die Mietrendite zur Zeit z.B. bei unter 1% jährlich, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, während man im Aktienmarkt locker 8-10 % jährlich macht. Und man kann den Kindern "steuerfrei" aber nicht legal auch Zuwendungen gewähren, ohne dass ich das jetzt jemanden raten würde.