Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #731  

Member

Member hat gesagt:
Es scheint bereits der auslaendische nationale Fuehrerschein zu reichen um in D ein Kfz zu fahren. Der internationale Fuehrerschein scheint dazu nicht noetig zu sein, kann aber evtl. von Vermietungen zwingend verlangt werden.
So verstehe ich das auch.
Ich weiss von jemanden der seine Frau nach Deutschland geholt hat und sich diesbezüglich erkundigt hat dass ihm gesagt wurde ( ich meine vom ADAC) sie dürfe 6 Monate mit ihren Thai FS fahren,müsste aber den Deutschen FS machen.Der Thai FS kann nicht umgeschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #732  

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Member hat gesagt:
So lese ich das auch.
Was ist mit einer beglaubigten Übersetzung des thailandrischen oder philippinischen Führerscheins? Ist diese zwingend erforderlich?

Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss eine deutsche Übersetzung vorliegen. Daher habe ich weder den Thai noch den philippinischen Führerschein in Deutschland genutzt, sondern immer meinen Deutschen Führerschein.
 
        #733  

Member

Member hat gesagt:
Was ist mit einer beglaubigten Übersetzung des thailandrischen oder philippinischen Führerscheins? Ist diese zwingend erforderlich?
Beim Thailändischen nicht,da er auch in Englisch ist.Phillipinischer FS???
 
        #734  

Member

Member hat gesagt:
Beim Thailändischen nicht,da er auch in Englisch ist.Phillipinischer FS???
Thai ist auf Englisch und Thai philippinischer Führerschein ist auf Englisch.

Wenn ich da richtig gelesen habe, wird aber eine deutsche Übersetzung (von beiden) benötigt.
 
        #735  

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Member hat gesagt:
Wenn ich da richtig gelesen habe, wird aber eine deutsche Übersetzung (von beiden) benötigt
Dafür gibts ja den Internationalen FS.
Deshalb habe ich auch das Merkblatt verlinkt.
 
        #736  

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kann im Falle von @Hardy641 und dem Mietwagen auch einfach Unternehmenspolitik sein!
Wenn die Richtlinie der KFZ Vermietung von der Führung her lautet : "Ihr gebt die KFZ nur raus bei Vorlage von Perso und Pass" dann ist das so.
Natürlich kann man sich dann auf Recht usw. berufen, trotzdem kann die Bude sagen : Machen wir nicht!
Sie sind ja nicht verpflichtet mit dir ein Geschäft einzugehen.

Letztendlich hängt es immer von dem ab an den man da geraten ist. Mir wurde schonmal die herausgabe eines Paketes in D bei der Post verweigert, da mein Perso abgelaufen war, kein Witz! Das war vormittags, und die Dame nahm es recht genau! Bin dann spät nachmittags wieder hin, die Kollegin aus der Spätschicht hatte damit kein Problem...

Mitführen eines Führerscheins oder border card kann im Ausland helfen, ist aber nun mal kein Ausweisdokument. Auch hier hängt es von dem Cop ab.
Streng genommen kann er sogar den Perso ablehnen! Machen sie aber in der Regel nicht.
 
        #737  

Member

Member hat gesagt:
kann im Falle von @Hardy641 und dem Mietwagen auch einfach Unternehmenspolitik sein!
Im Nachhinein denke ich, daß die Autovermietungen am Flughafen öfter mit solchen Fällen zu tun haben und genau wissen, daß die Fahrerlaubnis trotz gültigen deutschen Führerscheins ohne Wohnsitz erloschen ist. Im Falle eines Unfalls wird dann eventuell auch die Vermietung regresspflichtig gemacht.

Meinen Thai Führerschein hatte ich damals nicht dabei, da ich natürlich in Deutschland den deutschen Führerschein nutzen wollte. Allerdings hat mich auch niemand gefragt, ob ich einen ausländischen Führerschein habe, sondern lediglich nach einem internationalen Führerschein, den ich nicht hatte.
 
        #738  

Member

Member hat gesagt:
Im Nachhinein denke ich, daß die Autovermietungen am Flughafen öfter mit solchen Fällen zu tun haben und genau wissen, daß die Fahrerlaubnis trotz gültigen deutschen Führerscheins ohne Wohnsitz erloschen ist. Im Falle eines Unfalls wird dann eventuell auch die Vermietung regresspflichtig gemacht.

Meinen Thai Führerschein hatte ich damals nicht dabei, da ich natürlich in Deutschland den deutschen Führerschein nutzen wollte. Allerdings hat mich auch niemand gefragt, ob ich einen ausländischen Führerschein habe, sondern lediglich nach einem internationalen Führerschein, den ich nicht hatte.
Solange du deutscher Staatsbürger bist wird deine Fahrerlaubnis in D nicht erlöschen (können)!
Es sei denn du hast selbst dafür gesorgt. Sprich Aberkennung (Entzug) durch den Staat wegen entsprechenden Verstößen.

Eine Fahrerlaubnis in D ist nicht an einen gültigen Führerschein gebunden! Der Führerschein ist das amtliche Dokument, welches mich befähigt ein KFZ zu führen.
Das hat mit der Fahrerlaubnis wenig zu tun. Ich musste des Öfteren meines Führerschein abgeben, deswegen ist aber noch lange nicht meine Fahrerlaubnis (für immer) erloschen!
Richtig ist, dass ich in der Zeit kein KFZ führen durfte, da entsprechende Auflagen galten.
Deswegen hat mir aber niemand das generelle Recht auf führen eines KFZ für immer aberkannt!
Neuerdings kann ein Führerschein ja auch ablaufen! Gab es so damlas nicht.
Wenn ich den jetzt nicht verlängern lasse, bekomme ich vielleicht Probleme in einer Verkehrskontrolle, da meine Pappe abgelaufen ist. Das hat aber nichts mit meiner Fahrerlaubnis zu tun. Nur weil das Dokument nicht mehr gültig ist kann mir die Erlaubnis nicht abgesprochen werden.
 
        #739  

Member

@fax ich habe öfters gegoogelt, aber nie eine klare und eindeutige Quelle zu dem Thema gefunden.

Sicher ist, daß Fahrerlaubnis und Führerschein zweierlei Dinge sind.

Der Knackpunkt ist ein Wohnsitz in Deutschland (in der EU?). Besteht dieser nicht, bleibt der Führerschein zwar gültig, die Fahrerlaubnis aber nicht.
 
        #740  

Member

Member hat gesagt:
@fax ich habe öfters gegoogelt, aber nie eine klare und eindeutige Quelle zu dem Thema gefunden.

Sicher ist, daß Fahrerlaubnis und Führerschein zweierlei Dinge sind.

Der Knackpunkt ist ein Wohnsitz in Deutschland (in der EU?). Besteht dieser nicht, bleibt der Führerschein zwar gültig, die Fahrerlaubnis aber nicht.
wie kann ein Führerschein in D Gültigkeit ohne Fahrerlaubnis besitzen??
Das eine schließt das andere aus...
Wird dir die Fahrerlaubnis entzogen oder nicht gewährt, ist deine Pappe ebenfalls ungültig... ;)

Hast du in D eine Pappe erworben wird die nicht aberkannt! Wie auch? Da gibt es keine rechtliche handhabe für!
Es sei denn du hast sie verloren etc..
Deine Pappe kann ablaufen, ja. Deswegen hast du aber noch immer ein Anrecht ein KFZ zu führen, solltest dir aber in dem Fall vielleicht vorher ne neue Pappe ausstellen lassen.
 
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