Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

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        #711  

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Die Landschaften in NZ sind schon toll. Wer aber weder Schafe züchten oder sich als "Hobbit" (😂)bewerben möchte, muss wohl schon diverse Abstriche machen.

Für mich ist Thailand ein fast perfektes Paket. Ein Land zwischen Tradition und Moderne. Fast immer angenehme Bewohner, vor allem wenn man sich anpassen und drauf einlassen kann. Besseren Preisen für Miete, Energie und einheimisches Essen. Keine Kosten für Heizung und vieles mehr.

In D kann mich so gar nichts mehr locken. Schuldenfreie Immobilie...kann sich unter Umständen schnell ändern. Energiekosten werden kaum wieder günstiger werden. Die Wirtschaft fängt an, vermehrt ins Ausland zu gehen, was Arbeitsplätze kostet. Neulich äußerte ein Experte, das Beste, was einem passieren kann wäre, nicht pflegebedürftig zu werden. Sehe ich auch so, gerade vor dem Hintergrund, dass Heime bei niedrigen Pflegestufen nichts verdienen. Diese "Einrichtungen" wären mir sowieso ein Horror und deshalb kaum der Gesundheit förderlich, weil man letztlich nur ein Kostenfaktor ist.

Zu den Preisen einer persönlichen Helferin in TH ist bereits geschrieben worden. Auch zu denen von Condo oder Haus und den Nebenkosten. Deshalb, wer die Voraussetzungen für die jährliche EOS erfüllt, sich eine KV, seine warmen Mahlzeiten und vielleicht noch ein paar Annehmlichkeiten gönnen kann, sollte dort klar kommen.

Im Zweifel einfach eine Tabelle erstellen mit den Kosten in DACH und in TH. Miete und KV in TH übersteigen die Kosten in D, bei freiem Wohnen vorausgesetzt, bei mir jedenfalls nicht.
 
        #712  

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Member hat gesagt:
Hast du noch Einkommen in Deutschland und zahlst du noch Steuern und Sozialabgaben?
Nein habe kein Einkommen in D.
Demnach auch keine Steuer, da nicht in D gemeldet. Daraus folgt, dass man nicht mehr Sozialversicherungspflichtig in D ist.
Ist ne Art "Rattenschwanz" und eins folgt auf's Andere.
Ziehst du in D um, hast du dich Umzumelden. Ziehst du weg, also aus D raus, kann man sich logischerweise in D nicht mehr melden, man sollte allerdings im Einwohnermeldeamt das gleich klarstellen wenn man sich aus seinem bisherigem Wohnsitz abmeldet. Eben dass man sich nicht wieder in D melden wird.
Man bekommt eine Abmeldebestätigung, die man gut aufbewahren sollte! Dazu weiter unten mehr.
In den Perso wird die neue Adresse eingeklebt : In diesem Fall "kein fester Wohnsitz in D".
Im Prinzip ist man, zumindest für die Behörden in D ab diesem Zeitpunkt einem Obdachlosen gleichgestellt, jedenfalls was die Adresse angeht. Ja, als echter Obdachloser kann man sich natürlich eine Melde- und Postadresse zulegen (z.B. bei der Geimeinde / Kirche, Wohlfahrt etc.) aber das nur mal am Rande.

Über das Einwohnermeldeamt wird in dem Zuge das Finanzamt informiert, dieses registriert dass es nun für einen nicht mehr zuständig ist, damit entfällt auch die Pflicht (und das Recht) auf Sozialversicherung. Der Sachverhalt wird widerrum an die Krankenkasse geleitet. Es macht aber definitiv Sinn, den Wegzug mit der Krankenkasse zu kommunizieren, denn die Ämter sind bekanntlich nicht die schnellsten.

Recht auf Sozialversicherung meine ich in diesem Fall dass man dann eben nicht mehr Versichert ist (innerhalb der EU gibt es Ausnahmen!), Anspruch auf geleistete Beiträge wie Rente hat man aber natürlich schon! (Wenn es dann mal soweit ist)

Die Abmeldebestätigung sollte man scannen, um sie bei Verlust erneut drucken zu können, am besten ebenfalls in der cloud ablegen!!!

Braucht man neue Papiere wie Reisepass oder Perso, wird man sie beantragen müssen! Ein Besuch in D am alten Wohnort kann funktionieren, meisstens heißt es dann aber : "Sie sind in unserer Gemeinde nicht gemeldet! Wir sind nicht für Sie zuständig!" Haben sie ja auch Recht!

Perso benötigt man aber auch nicht mehr, einen Reisepass hingegen schon. Zuständig ist dann die Botschaft am Aufenthaltsort! Und die wollen in der Regel die Abmeldebestätigung aus D sehen! Weil sonst heißt es : "Wir sind nicht zuständig, beantragen Sie bitte zu Hause!" Muss nicht so sein, kann aber. Jedenfalls ist das Beschriebene die Denke der Ämter und Botschaften...

Eine Abmeldung ist noch mit weiteren "Nachteilen" verbunden, so ist es in der Regel nicht mehr möglich ein KFZ in D zuzulassen oder Wählen zu gehen (logisch, denn man gehört ja keinem Wahlkreis mehr an).
Sind für mich aber keine Nachteile..

Auch wenn ein Perso im Ausland im ersten Gedankengang keinen Sinn mehr macht würde ich ihn doch beantragen, denn man kann ihn permanent dabei haben und sich im Ausland erstmal ausweisen, da es ein amtliches Dokument ist! Der Pass bleibt zu Hause oder im Hotel.
Hat man nichts dabei ist ein Gang zur Wache leider manchmal unausweichlich, das klärt sich alles, muss aber ja nicht sein! Verliert man hingegen den Perso, ist es nicht weiter schlimm, da man ihn offiziel eigentlich nicht benötigt.

Ja, man kann auch ne Kopie des Reisepasses mit sich führen, aber die ist irgendwann auch zerfleddert, und wird auch nicht immer akzeptiert, genau so wenig wie irgendwelche Fotos / Scans auf dem smartphone.
Die offizielle Plastikkarte bzw. ID mit Adler drauf hat mehr Gewicht und hat bis jetzt bei jedem Cop standgehalten!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #713  

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Member hat gesagt:
Eine Abmeldung ist noch mit weiteren "Nachteilen" verbunden, so ist es in der Regel nicht mehr möglich ein KFZ in D zuzulassen oder Wählen zu gehen (logisch, denn man gehört ja keinem Wahlkreis mehr an).
Das trifft so auf Landtagswahlen und Europawahlen zu, aber nicht fuer Bundestagswahlen! Man gehoert auch nach Wegzug aus Deutschland dem Wahlkreis des letzten Wohnsitzes an. Dort kann man Briefwahlunterlagen fuer sich beantragen und bekommt die in der Regel auch ins Ausland zugestellt. Das aendert sich meines Wissens erst 20 Jahre nach Wegzug. Diese Frist aendert sich aber immer mal wieder. Wo sie derzeit genau liegt, weiss ich nicht.

Member hat gesagt:
Auch wenn ein Perso im Ausland im ersten Gedankengang keinen Sinn mehr macht würde ich ihn doch beantragen, denn man kann ihn permanent dabei haben und sich im Ausland erstmal ausweisen, da es ein amtliches Dokument ist! Der Pass bleibt zu Hause oder im Hotel.
Hat man nichts dabei ist ein Gang zur Wache leider manchmal unausweichlich, das klärt sich alles, muss aber ja nicht sein! Verliert man hingegen den Perso, ist es nicht weiter schlimm, da man ihn offiziel eigentlich nicht benötigt.

Ja, man kann auch ne Kopie des Reisepasses mit sich führen, aber die ist irgendwann auch zerfleddert, und wird auch nicht immer akzeptiert, genau so wenig wie irgendwelche Fotos / Scans auf dem smartphone.
Die offizielle Plastikkarte bzw. ID mit Adler drauf hat mehr Gewicht und hat bis jetzt bei jedem Cop standgehalten!
Das ist interessant. Dann muesste ja auch jeder Fuehrerschein oder eine staatliche "border crossing card" reichen.
 
        #714  

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Member hat gesagt:
Das ist interessant. Dann muesste ja auch jeder Fuehrerschein oder eine staatliche "border crossing card" reichen.
Die Gesetze in Deutschland sind oft so kompliziert, daß keiner genau Bescheid weiß.
Ich habe nachdem mein Personalausweis ausgelaufen ist, diesen nicht mehr erneuert. Als ich dann in Deutschland am Flughafen einmal einen Leihwagen haben wollte, wurde neben meinem Pass (der in Bangkok ausgestellt war) auch nach dem Personalausweis gefragt. Als ich sagte ich hätte keinen mehr, da ich nicht in Deutschland lebe, wurde mir der Leihwagen verweigert.
Begründung mein Führerschein berechtigt mich nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis ein Fahrzeug zu führen.
Ich war perplex. Hatte davon noch wie etwas gehört und konnte auch im Internet nichts dazu finden.
Bin dann mit dem Zug gefahren und habe in meiner Heimatstadt einen Wagen (ohne jegliche Probleme) geliehen.
 
        #715  

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Member hat gesagt:
Begründung mein Führerschein berechtigt mich nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis ein Fahrzeug zu führen.
Ich war perplex. Hatte davon noch wie etwas gehört und konnte auch im Internet nichts dazu finden.
Bin dann mit dem Zug gefahren und habe in meiner Heimatstadt einen Wagen (ohne jegliche Probleme) geliehen.
😯
Kannst du auch nicht, weil Bullshit.
In Deutschland gibt es zwar Ausweispflicht.
Diese wird erfüllt, wenn man einen gültigen Reisepass sein eigen nennt.
Beides, RP und Perso zu haben ist nicht nötig.

Ich habe auch einen seit mehr als 10 Jahren
abgelaufen Perso im Portemonnaie.
Dieser reichte bisher immer um sich z.b. bei Paketabholung oder Umtausch an der Bude in Thailand auszuweisen.
 
        #716  

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Der Tipp mit dem PA ist nicht schlecht. Das kannte ich so noch nicht - Danke!

Ferner (wenn man noch in Dtl ist oder pendelt) :
Der PA insbesondere mit aktivierter! Online-Ausweisfunktion ist eine recht gute Sache, um aus der Ferne Behördengänge zu erledigen. Zunächst war ich auch kein Fan der Online-ID, habe aber nach weiterer Recherche meine Meinung geändert. Für die allermeisten Sachen aufm Bürgeramt oder der Rentenversicherung und Co. muss ich nicht mehr von Schreibtisch aufstehen.
 
        #717  

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Ist schon ein paar Jahre her und ich war damals auch ziemlich perplex. Zumal die Autovermietung an einer Leihe eigentlich hätte interessiert sein sollen. Ist ja ihr Businessmodell.

Die Begründung basiert wohl auf dem Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Kannte ich bislang nicht. Und um mit deutschem Führerschein in Deutschland eine Fahrerlaubnis zu haben ist ein Wohnsitz in Deutschland notwendig (den ich nicht hatte).

 
        #718  

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Member hat gesagt:
Die Gesetze in Deutschland sind oft so kompliziert, daß keiner genau Bescheid weiß.
Ich habe nachdem mein Personalausweis ausgelaufen ist, diesen nicht mehr erneuert. Als ich dann in Deutschland am Flughafen einmal einen Leihwagen haben wollte, wurde neben meinem Pass (der in Bangkok ausgestellt war) auch nach dem Personalausweis gefragt. Als ich sagte ich hätte keinen mehr, da ich nicht in Deutschland lebe, wurde mir der Leihwagen verweigert.
Begründung mein Führerschein berechtigt mich nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis ein Fahrzeug zu führen.
Ich zweifle natuerlich nicht an, was da passiert ist, aber die Begruendung koennten die etwas anders gemeint haben als hier beschrieben. Es ist moeglich, dass die die Gueltigkeit des deutschen Fuehrerscheins in Zweifel gezogen haben. Da gab es naemlich, zumindest vor mehr als 15 Jahren, eine Umtauschpflicht fuer Fahrerlaubnisse der Klasse B sobald man mehr als 6 Monate in einem anderen Land lebt. Das ist mir damals bei jeder Poliizeikontrolle auf die Fuesse gefallen, weil ich zu der Zeit fuer ein paar Jahre zwei Wohnsitze gleichzeitig hatte und der polizeiliche Haupwohnsitz immer Deutschland ist sobald man in Deutschland gemeldet ist. Ich hatte meine Drivers License aber nie in den deutschen Fuehrerschein umgetauscht. Steuerrechtlich war mein Wohnsitz in Deutschland auch nur ein Nebenwohnsitz, weil ich die meiste Zeit an meinem Wohnsitz im Ausland verbracht hatte. Das duerfte ja fuer viele, die die meiste Zeit des Jahres in Thailand verbringen, aber noch in D gemeldet sind, aehnlich sein. Die Verkehrspolizei hat mir dann jedes Mal erklaert, dass ich 6 Monate nach Eintritt des Falles, wo ich gleichzeitig einen Wohnsitz in D und im aussereuropaeischen Ausland habe, meinen Fuehrerschein bei jeder Ein- und Ausreise umtauschen muesste. Das ist natuerlich Wahnsinn, war aber zumindest damals gueltiges Gesetz. Ich habe mich nicht daran gehalten, was dann bei jeder (seltenen) Kontrolle zu Aerger fuehrte.

Der Fall, der @Hardy641 passiert ist, koennte darauf basieren, dass man nach 6 Monaten Wohnsitz im Ausland, der durch den in Bangkok ausgestellten Reisepass bekannt war, eigentlich ein thailaendischer Fuehrerschein existieren muesste, der die Gueltigkeit des deutschen abloest. Das ist ein interessanter Fall, aber auf Basis der deutschen Gesetze logisch.
 
        #719  

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Member hat gesagt:
Der Fall, der @Hardy641 passiert ist, koennte darauf basieren, dass man nach 6 Monaten Wohnsitz im Ausland, der durch den in Bangkok ausgestellten Reisepass bekannt war, eigentlich ein thailaendischer Fuehrerschein existieren muesste, der die Gueltigkeit des deutschen abloest. Das ist ein interessanter Fall, aber auf Basis der deutschen Gesetze logisch.
Hatte es etwas unklar ausgedrückt. Die Nutzung eines deutschen Führerscheins ist wohl ein Wohnsitz in Deutschland notwendig.
Mein Pass zeigt Bangkok als Wohnsitz. Die Frage nach dem PA war wohl um sicher zu gehen, daß ich auch einen Deutschen Wohnsitz habe (den ich eben nicht habe).

Das Problem hatte ich nur bei Autovermietungen am Flughafen in Frankfurt. Ich denke die haben solche Fälle häufiger und achten darauf.

Die entscheidende Frage ist allerdings was passiert im Falle eines Unfalls? Fahre ich dann ohne Fahrerlaubnis?

Ich glaube nicht, dass mein thailändischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird. Oder weiß hier jemand etwas Genaueres?
 
        #720  

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Member hat gesagt:
Mein Pass zeigt Bangkok als Wohnsitz. Die Frage nach dem PA war wohl um sicher zu gehen, daß ich auch einen Deutschen Wohnsitz habe (den ich eben nicht habe).
Genau so ist es,. Der Pass beweist den auslaendischen Wohnsitz und der PA zeigt an, ob gleichzeitig ein deutscher existiert oder nicht. In letzterem Fall steht auf dem PA "kein Wohnsitz in Deutschland", was dir dann aber auch nicht weiter geholfen haette.
 
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