Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #721  

Member

Auch wenn ich nur mit Schweizer Führerschein und ID unterwegs bin hatte ich vor Ort damit nie Probleme. Ich buche immer über BilligerMietwagen in da hatte ich nach der Eingabe dass ich Schweizer Dokumente habe, dass der Anbieter kein Angebot hat.
 
        #722  

Member

Member hat gesagt:
Auch wenn ich nur mit Schweizer Führerschein und ID unterwegs bin hatte ich vor Ort damit nie Probleme. Ich buche immer über BilligerMietwagen in da hatte ich nach der Eingabe dass ich Schweizer Dokumente habe, dass der Anbieter kein Angebot hat.
Das ist auch richtig. Der Fall liegt aber - wie bereits beschrieben - anders:
Member hat gesagt:
Die Verkehrspolizei hat mir dann jedes Mal erklaert, dass ich 6 Monate nach Eintritt des Falles, wo ich gleichzeitig einen Wohnsitz in D und im aussereuropaeischen Ausland habe, meinen Fuehrerschein bei jeder Ein- und Ausreise umtauschen muesste.
Fuehrescheine anderer europaeischer Laender werden i.A. anerkannt.
 
        #723  

Member

Member hat gesagt:
. In letzterem Fall steht auf dem PA "kein Wohnsitz in Deutschland"

Bei mir steht "kein Hauptwohnsitz in Deutschland" - kann natürlich eine EU-sonderlocke sein. Hatte bisher nie probleme.
 
        #724  

Member

Member hat gesagt:
Bei mir steht "kein Hauptwohnsitz in Deutschland" - kann natürlich eine EU-sonderlocke sein. Hatte bisher nie probleme.
Ich hatte das aus dem Gedaechtnis geschrieben, mein PA zeigt aber eine noch etwas andere Version.

Anhang anzeigen PA_Wohnsitz.jpg

Wichtig ist, dass fuer die Polizei jeder Wohnsitz in Deutschland unabhaengig von der Aufenthaltsdauer sofort als Haupwohnsitz gilt.
 
        #725  

Member

Member hat gesagt:
Bei mir steht "kein Hauptwohnsitz in Deutschland" - kann natürlich eine EU-sonderlocke sein. Hatte bisher nie probleme.

Wie gesagt nur die Autovermietungen am Flughafen haben Probleme gemacht, in meiner Heimatstadt habe ich den Leihwagen ohne Probleme bekommen.

Was allerdings wichtiger ist, was passiert wenn ich in einen Unfall verwickelt bin.
Ich habe zwar einen gültigen deutschen Führerschein, aber keinen Wohnsitz in Deutschland/Europa.
Daher kann sein, daß ich ohne es zu Wissen jahrelang ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Solange nichts passiert kein Problem. Aber bei einem Unfall keine Ahnung.
 
        #726  

Member

Member hat gesagt:
Daher kann sein, daß ich ohne es zu Wissen jahrelang ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war.

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher...
Aber du hast die Fahrerlaubnis erworben.
Ist sie dir nicht entzogen worden fährst du auch nicht ohne.
Ohne gültigen Führerschein, vielleicht. 🤷🏼

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist hingegen nur das Dokument, dass diese Erlaubnis dokumentiert.
 
        #727  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe zwar einen gültigen deutschen Führerschein, aber keinen Wohnsitz in Deutschland/Europa.
Daher kann sein, daß ich ohne es zu Wissen jahrelang ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Solange nichts passiert kein Problem. Aber bei einem Unfall keine Ahnung.
Scheinbar hast du keinen gueltigen deutschen Fuehrerschein, nur eine gueltige deutsche Fahrerlaubnis. Entscheidender koennte aber sein, ob du einen thailaendischen Fuehrerschein fuer Pkw hast, denn der muesste gueltig sein. Bei einem Unfall waere versicherungstechnisch erst mal irreleveant, ob der bei der Autovermietung vorgelegt wurde und ob du den beim Unfall bei dir hattest. Wichtig ist mMn nur, ob du den besitzt.

Fuer diese Info kann ich mich jetzt aber nicht verbuergen. Vielleicht kann das mal jemand vom Fach kommentieren und ggfs. korrigieren.
 
        #728  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin mir zwar nicht ganz sicher...
Aber du hast die Fahrerlaubnis erworben.
Ist sie dir nicht entzogen worden fährst du auch nicht ohne.
Ohne gültigen Führerschein, vielleicht. 🤷🏼

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist hingegen nur das Dokument, dass diese Erlaubnis dokumentiert.

Member hat gesagt:
Scheinbar hast du keinen gueltigen deutschen Fuehrerschein, nur eine gueltige deutsche Fahrerlaubnis. Entscheidender koennte aber sein, ob du einen thailaendischen Fuehrerschein fuer Pkw hast, denn der muesste gueltig sein
Ich dachte es wäre genau umgekehrt. Ich habe einen gültigen Führerschein, aber eben keine Fahrerlaubnis, weil keinen Wohnsitz in Deutschland.

Wie gesagt der Fall ist vor Covid passiert und ich habe bis heute keine stichhaltige Antwort bekommen.
Auf jeden Fall bin ich wohl jahrelang in Deutschland ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.

Member hat gesagt:
Entscheidender koennte aber sein, ob du einen thailaendischen Fuehrerschein fuer Pkw hast, denn der muesste gueltig sein. Bei einem Unfall waere versicherungstechnisch erst mal irreleveant, ob der bei der Autovermietung vorgelegt wurde und ob du den beim Unfall bei dir hattest. Wichtig ist mMn nur, ob du den besitzt.
Ist der Thai Führerschein in Deutschland allgemein gültig? Oder brauche ich einen internationalen Thai Führerschein?

Inzwischen habe ich eh einen philippinischen Führerschein, weil mein Thai Führerschein während COVID abgelaufen ist und ich ihn nicht erneuern konnte.
 
        #729  

Member

Member hat gesagt:
Ist der Thai Führerschein in Deutschland allgemein gültig? Oder brauche ich einen internationalen Thai Führerschein?

Die Deutsche Botschaft Bangkok schrebt dazu:

Thailändischer Führerschein in Deutschland​


Inhaber einer thailändischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz begründen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die der Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis müssen beachtet werden. Bitte beachten Sie die Ausführungen im folgenden Merkblatt:

. Benutzung ausländischer Fahrerlaubnisse bei vorübergehenden Aufenthalten
1.1 Wenn Sie einen gültigen
- nationalen Führerschein oder
- internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugver-
kehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. Novem-
ber 1968 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
besitzen, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für
die der Führerschein ausgestellt ist.
Bitte beachten Sie, dass der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den
Straßenverkehr vom 8. November 1968 nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nati-
onalen Führerschein gültig ist. Dieser internationale Führerschein reicht allein nicht aus.

 
        #730  

Member

@driver
Sehr hilfreich, Danke!
Member hat gesagt:
Auflagen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis müssen beachtet werden. Bitte beachten Sie die Ausführungen im folgenden Merkblatt:

. Benutzung ausländischer Fahrerlaubnisse bei vorübergehenden Aufenthalten
1.1 Wenn Sie einen gültigen
- nationalen Führerschein oder
Es scheint bereits der auslaendische nationale Fuehrerschein zu reichen um in D ein Kfz zu fahren. Der internationale Fuehrerschein scheint dazu nicht noetig zu sein, kann aber evtl. von Vermietungen zwingend verlangt werden.
 
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