Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #741  

Member

Member hat gesagt:
wie kann ein Führerschein in D Gültigkeit ohne Fahrerlaubnis besitzen??
Das eine schließt das andere aus...
Wird dir die Fahrerlaubnis entzogen oder nicht gewährt, ist deine Pappe ebenfalls ungültig... ;)
Praktisch gesehen hast du Recht (weil ich darf nicht mehr fahren), legal wohl nicht, weil der Führerschein als Dokument ja auf Lebenszeit ausgestellt wurde. Zur gültigen Fahrerlaubnis braucht es zusätzlich zu einem gültigen deutschen Führerschein eben einen Wohnsitz in Deutschland bzw. der EU. Letzteren konnte ich nicht nachweisen.

Wie gesagt ich bin mir hier auch nicht sicher, aber so verstehe ich die rechtliche Grundlage in Deutschland.
 
        #742  

Member

Was jetzt etwas abstrakt klingt, ist schnell erklärt:
Der Führerschein ist das, was du nach dem Bestehen deiner Prüfung ausgehändigt bekommst. Dabei handelt es sich um das Dokument, das nachweist, dass du ein bestimmtes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen darfst.
Die Fahrerlaubnis ist hingegen die allgemeine Bewilligung, dass du ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Klasse überhaupt bewegen darfst.
Auch wenn die beiden Begriffe oft synonym verwendet werden, bezeichnen sie also doch nicht dasselbe. Und vor allem der Gesetzgeber macht hier einen riesigen Unterschied…

Führerschein:
Scheckkarte – das Dokument, das beweist, dass du bestimmte Fahrzeuge führen darfst
Vergessen: Ordnungswidrigkeit

Fahrerlaubnis:
Die gesetzliche Bewilligung, dass du bestimmte Kraftfahrzeuge führen darfst
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat
 
        #743  

Member

Die Frage bleibt: Wo steht, dass die Fahrerlaubnis erlischt (oder ausgesetzt wird?), wenn kein Wohnsitz innerhalb der EU mehr existiert?
Das ist @Hardy641 ja in seinem Fall so erklaert worden.
 
        #744  

Member

Member hat gesagt:
Die Frage bleibt: Wo steht, dass die Fahrerlaubnis erlischt (oder ausgesetzt wird?), wenn kein Wohnsitz innerhalb der EU mehr existiert?
Das ist @Hardy641 ja in seinem Fall so erklaert worden.
Einen genauen Gesetzestext habe ich dazu auch nie gefunden.
Allerdings ist die Erlangung der Fahrerlaubnis ein Wohnsitz im Inland erforderlich.
Daraus und, daß die Autovermietungen am Frankfurter Flughafen auf meinem Personalausweis mit Adresse bestanden haben, habe ich geschlossen, daß der fehlende Wohnsitz der Grund für die Verweigerung des Mietwagen war.

Offiziell bestätigt wurde es nie.

Anhang anzeigen Screenshot_2023-05-15-00-31-32-619_com.android.chrome-edit.jpg
 
        #745  

Member

Member hat gesagt:
Einen genauen Gesetzestext habe ich dazu auch nie gefunden.
Probiers doch mal aus..ich garantiere dir, die Polizei brauch keine 3 Minuten. Ausser in Thailand, da kostets dann einfach 500 Baht. Und schon wären wir wieder beim Thema;-)
 
        #746  

Member

Member hat gesagt:
Allerdings ist die Erlangung der Fahrerlaubnis ein Wohnsitz im Inland erforderlich.
Daraus und, daß die Autovermietungen am Frankfurter Flughafen auf meinem Personalausweis mit Adresse bestanden haben, habe ich geschlossen, daß der fehlende Wohnsitz der Grund für die Verweigerung des Mietwagen war.
In Bezug auf die Erlangung der Fahrerlaubnis ist das richtig. Hat man die Fahrerlaubnis erst einmal in Deutschland gemacht, bleibt sie mMn gueltig. Ich weiss sicher, dass ich mir meinen DDR-Fuehrerschein, der die DDR-Fahrerlaubnis bestaetigt (in der DDR Lappen genannt) in Deutschland gegen die Checkkartenversion umtauschen konnte, obwohl ich zu dem Zeitpunkt nur einen Wohnsitz in Nordamerika hatte. Der enthielt aber nur die Fahrzeugklassen, fuer die es keine Umtauschmoeglichkeit gab (in meinem Fall A1, L und T). Das spricht gegen die Behauptung, dass die Fahrerlaub an einen Wohnsitz in der EU gebunden ist.

Ich hatte mal auf einem Erntehelfer Portal folgendes gefunden:

Fahrerlaubnis abhängig vom Wohnsitz​

Wer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, darf generell mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung auch im Inland Kraftfahrzeuge fahren.
Bei einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland gilt diese Berechtigung aber nicht mehr.
In erster Linie ist also entscheidend, ob der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland wohnt oder nicht.

aus: Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnisklassen › Erdbeerportal.de

Das ist allerdings der entgegengesetzte Fall, d.h. auslaendische Fahrerlaubnis in Deutschland gueltig, wenn kein Wohnsitz in Deutschland. Es waere sehr seltsam, wenn man ohne deutschen Wohnsitz in Deutschland nur mit einer auslaendischen, aber nicht mit einer deutschen Fahrerlaubnis fahren duerfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #747  

Member

Member hat gesagt:
Hat man die Fahrerlaubnis erst einmal in Deutschland gemacht, bleibt sie mMn gueltig
So siehts aus!

Die Erlaubnis wird dir nicht abgesprochen nur weil du keinen Wohnsitz in D mehr hast.

Die zitierten Texte gehen von dem Erwerb einer Fahrerlaubnis aus, oder aber von einem ausländischem Führerschein!
 
        #748  

Member

Hast du ein gültigen Deutschen Führerschein darfst du auch damit fahren. Egal ob du in Deutschland gemeldet bist oder nicht. Sollte dein Führerschein nach Jahren Auslandsaufenthalt abgelaufen sein, kannst du dir auch noch einen neuen ausstellen lassen.
 
        #749  

Member

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist hingegen nur das Dokument, dass diese Erlaubnis dokumentiert.

Member hat gesagt:
Zur gültigen Fahrerlaubnis braucht es zusätzlich zu einem gültigen deutschen Führerschein eben einen Wohnsitz in Deutschland bzw. der EU.
Woher hast du diese Info?
Der Erwerb einer Fahrerlaubnis ist eine ganz andere Sache.

Du bist einfach an einen unfähigen Mitarbeiter geraten.
Beim nächsten mal verlangst du nach dem Chef und das Ding sollte geklärt sein. Oder aber du fragst wo das steht.

Mich schauen sie in Deutschland auch immer seltsam an bei der Autovermietung.
Deutscher Pass und norwegische Fahrerlaubnis.
Als ich damals herkam musste die nach einem Jahr noch getauscht werden. Mittlerweile braucht man das nicht mehr.
 
        #750  

Member

Member hat gesagt:
Woher hast du diese Info?
Der Erwerb einer Fahrerlaubnis ist eine ganz andere Sache.
Ich war bei 3 Autovermietungen am Frankfurter Flughafen. Alle haben das Gleiche gesagt.

Wie gesagt ich hatte nur meinen Deutschen Führerschein dabei nicht den thailändischen Führerschein.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten