Thailändisch lernen

PH --> DE Erfahrungen mit Ausnahmeregelung Sprachkurs A1

        #11  

Member

Ich hatte den Fall auch mit meiner Frau, email an die Botschaft..... Vielleicht.... u nter Umständen... Alles sehr schwammig. Da sind auch 2 Stellen beteiligt und zwar die Botschaft und die Ausländerbehörde in D und die müssen beide das Gleiche denken. Der Deutschtest a1 im Heimatland ist einfacher zu bewerkstelligen.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Ich hatte den Fall auch mit meiner Frau, email an die Botschaft..... Vielleicht.... u nter Umständen... Alles sehr schwammig. Da sind auch 2 Stellen beteiligt und zwar die Botschaft und die Ausländerbehörde in D und die müssen beide das Gleiche denken. Der Deutschtest a1 im Heimatland ist einfacher zu bewerkstelligen.
Ich war bisher der Meinung, die Ausländerbehörde ist der Botschaft weisungsbefugt bzw. die Botschaft entscheidet aufgrund der Empfehlung der Ausländerbehörde.
Auch das Vorbringen eines Ausnahmefalls sollte meines Erachtens nicht bei der Botschaft in Manila sondern hier in DE bei der zuständigen Ausländerbehörde am besten persönlich erfolgen.

Wie ist es denn bei dir ausgegangen? Du hast auf die Ausnahmeregelung (welche denn? Bachelor oder Härtefall?) verzichtet oder wurde der komplette Visa-Antrag negativ entschieden?
Daraufhin wurde dann das A1 Zertifikat in Manila oder Cebu gemacht?
 
        #13  

Member

Was spricht dagegen eine Unterkunft in einer anderen Stadt mit schnellem Internetzugang zu buchen für die Zeit in der ein Onlinekurs stattfindet?
Bei einem Präsenzkurs muss man das doch auch. Klar ist mit Corona alles schwieriger geworden, aber unzumutbare Bemühungen sind es meiner Meinung nach nicht
und leichte Anstrengungen kann man durchaus von künftigen Eheleuten erwarten.

Ja, jeder der seine Frau von den PH nach Deutschland geholt hat, musste Klimmzüge machen. Es kostet viel Geduld, Vertrauen und Geld. Wenn eins davon nicht ausreichend vorhanden ist,
sollte man das Unterfangen besser abblasen.
Ein Notebook kostet wenige hundert Euro und eine Auswärtsunterbringung während des A1 Kurses ist obligatorisch. Ich sehe hier eigentlich nur Bequemlichkeit und falsche Sparsamkeit.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Was spricht dagegen eine Unterkunft in einer anderen Stadt mit schnellem Internetzugang zu buchen für die Zeit in der ein Onlinekurs stattfindet?
Bei einem Präsenzkurs muss man das doch auch. Klar ist mit Corona alles schwieriger geworden, aber unzumutbare Bemühungen sind es meiner Meinung nach nicht
und leichte Anstrengungen kann man durchaus von künftigen Eheleuten erwarten.

Ja, jeder der seine Frau von den PH nach Deutschland geholt hat, musste Klimmzüge machen. Es kostet viel Geduld, Vertrauen und Geld. Wenn eins davon nicht ausreichend vorhanden ist,
sollte man das Unterfangen besser abblasen.
Ein Notebook kostet wenige hundert Euro und eine Auswärtsunterbringung während des A1 Kurses ist obligatorisch. Ich sehe hier eigentlich nur Bequemlichkeit und falsche Sparsamkeit.

Dagegen spricht die gesicherte Versorgung/Betreuung eines 9 jährigen Kindes inkl. Home-Schooling!

Im Übrigen hatte ich hier auf mehr sachliche Beiträge passend zum Thema anstelle von pauschalen Lebensweisheiten gehofft.

Das war wohl etwas zu viel erwartet.
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Was ich nicht verstehen kann: Wenn es diese(n) Paragraphen gibt, warum wird er nicht strikt angewendet?
Eben weil es sich um eine Einzelfallprüfung handelt. Und da kommt es meistens sowohl auf die Sachverhalte als auch auf die Auslegung durch den Sachbearbeiter an.
Also: Schnellstmöglichst supernett und respektvoll Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufnehmen. Mit etwas Glück sagt er dir, was er braucht - und wahrscheinlich auch, welchen Paragraphen du nehmen sollst.
Normal sollte er aktuell die Kapazitäten haben, um einen Einzelfall auch hinreichend betrachten zu können - ist ja sonst nichts mehr los wegen Covid.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Dagegen spricht die gesicherte Versorgung/Betreuung eines 9 jährigen Kindes inkl. Home-Schooling!

Im Übrigen hatte ich hier auf mehr sachliche Beiträge passend zum Thema anstelle von pauschalen Lebensweisheiten gehofft.

Das war wohl etwas zu viel erwartet.
Das sind neue Informationen mit dem Kind, welche natürlich die Sachlage etwas verändern. Das Kind würde dann natürlich mit der Kindsmutter mit einreisen, sonst ist dieser Trumpf freilich wertlos. Vorher gab es imho absolut keinen Grund für eine Ausnahmeregelung.
Du hast dich für den offiziellen Weg entschieden und dann gelten natürlich die sicherlich schwierigen und ungerechten Regeln um den Staat und letztendlich den potentiellen Ehemann vor sich selbst zu schützen.


Deine Verlobte ist weder ein dringend benötigter Computerinder, eine Analphabetin, noch habt ihr nachweislich länger als 1 Jahr intensive Bemühungen gezeigt. Das letzte wäre objektiv betrachtet ohnehin der einzige Punkt, bei dem man ansetzen kann, wobei ihr da alles auf die Karte "Corona ist so schlimm" setzen müsstet. Ob das von Erfolg gekrönt ist, wage ich zu bezweifeln.

Du kannst freilich nach der Ausländerbehörde noch die Botschaft penetrieren und so das ganze Unterfangen auf Jahre verzögern
oder den Kieselstein A1 Sprachtest einfach aus dem Weg räumen, indem sie die Prüfung besteht.
Du bist dafür verantwortlich, dass das klappt! Als Hochschulabsolventin sollte dies doch wesentlich leichter sein, als bei Damen mit äußerst geringer Schulbildung, welche den Test trotzdem bestehen.
Vor der Einreise werden u.U. noch viel höhere Hürden kommen und Extrawürste fliegen einem nicht in den Mund.

Auf der Botschaft in Manila hatte man schon ganz andere vorgetragene Härtefälle und es ist immer zu bedenken, dass du dort unbekannt bist und man immer vom potentiell
schlimmsten Szenario ausgeht. Ich kenne z.b. einige Mädchen von den PH die haben widerholt absichtlich den A1 Test versemmelt, weil sie gar nicht heiraten wollten,
aber froh um den Support waren, solange die Heiratsvisumgaudi lief. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Zudem musst du aufpassen, dass du nicht so fordernd unsympathisch
wie hier rüberkommst, sonst hast du schnell einen Negativvermerk drin und es gibt genug Schikanen anschließend, wie zusätzliche langwierige Verzögerungen eingebaut werden können.
 
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        #17  

Member

Member hat gesagt:
Ich war bisher der Meinung, die Ausländerbehörde ist der Botschaft weisungsbefugt bzw. die Botschaft entscheidet aufgrund der Empfehlung der Ausländerbehörde.

Die Botschaft ist formell dem Außenminister unterstellt und praktisch direkt dem lieben Gott. Die schweben irgendwo auf Wolke 7 und scheren sich i.d.R. einen Dreck um die Empfehlungen irgend einer kommunalen Ausländerbehörde. Es gibt in Deutschland wohl keine andere Behörde, wo du dir so leicht die Zähne dran ausbeißen kannst wie an einer Botschaft.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Die Botschaft ist formell dem Außenminister unterstellt und praktisch direkt dem lieben Gott. Die schweben irgendwo auf Wolke 7 und scheren sich i.d.R. einen Dreck um die Empfehlungen irgend einer kommunalen Ausländerbehörde. Es gibt in Deutschland wohl keine andere Behörde, wo du dir so leicht die Zähne dran ausbeißen kannst wie an einer Botschaft.


Glücklicherweise glaube ich ja nicht jeden Mist, der hier so plakativ rausgehauen wird.
Aber es entspräche schon einer gewissen Etikette, wenn man sich zunächst kundig macht, bevor einfach ungare Halbwahrheiten gepostet werden!

Das Prozedere nach Beantragung eines Heiratsvisums (Quelle: Auswärtiges Amt, siehe auch § 31 AufenthV) :

Die deutsche Auslandsvertretung wird den Visumantrag zur Stellungnahme an die für Ihren deutschen Wohnsitz zuständige deutsche Ausländerbehörde weiterleiten.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.


Also hat die Botschaft hier gar nichts zu melden! Die lokale Ausländerbehörde prüft den Visumsantrag und trifft die Entscheidung.
 
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        #19  

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@all: Vielen Dank für die gut gemeinten Anregungen und Beiträge.

Jedoch sind dies alles nur Mutmassungen und tiefe Blicke in eine trübe Glaskugel.

Von konkreten Erfahrungen mit der Anwendung der geltenden Regeln (siehe Thread-Thema) kann ich hier leider nichts erkennen.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
@all: Vielen Dank für die gut gemeinten Anregungen und Beiträge.

Jedoch sind dies alles nur Mutmassungen und tiefe Blicke in eine trübe Glaskugel.

Von konkreten Erfahrungen mit der Anwendung der geltenden Regeln (siehe Thread-Thema) kann ich hier leider nichts erkennen.

Melde dich bei info4alien an. Dort sind auch Mitarbeiter von Ausländerbehörden aktiv. Eine Blaupause für deinen Fall wirst du dort auch nicht bekommen.

Du wirst viel Geduld benötigen. Informiere dich auch zu den Themen Dokumentenprüfung und Ausreise einer Filipina. Wenn das Kind mit soll gibt es evtl. weitere Hürden.
 
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