Ich verstehe deine Entrüstung.
Leider ist das deutsche ArbZG keinesfalls
so restriktiv wie es scheint.
Zahlreiche Ausnahmeregelungen unterwandern die eigentlich für täglich und wöchentlich festgelegte max. Arbeitszeit.
Die max. Arbeitszeit nach dem ArbZG beträgt in Deutschland, ohne Ausnahmeregelungen, ~206 Stunden/Monat.
Mit in den in §7 ArbZG aufgeführten Ausnahmeregelungen könnte ein Arbeitnehmer den von @ChockDee genannten Stundenvolumen, zumindest Nahe kommen.
Wenn auch nicht auf Dauer.
(Ausgleichszeitraum 6 Monate)