Thailändisch lernen

Flugeinschränkungen, Streiks, Routenumlegungen

        #431  

Member

Die Frage interessiert mich weil gestrandete Reisende können sich von der Bahn bestätigen lassen, dass am Tag X nix mehr fuhr und somit eine Übernachtung o.ä. Im Nachhinein geltend machen. Das geht aber nur wenn die Bahn auch Vertragspartner ist.
Ist sie in meinem Fall aber nicht sondern ET.
Das hat auch nix mit Fluggastrechten zu tun.
Leider kenne ich mich da nicht so gut aus.
Hätte ja sein können dass jemand diesen Fall schon mal erlebt hat.

Gruß Micha
 
        #432  

Member

Member hat gesagt:
Die Frage interessiert mich weil gestrandete Reisende können sich von der Bahn bestätigen lassen, dass am Tag X nix mehr fuhr und somit eine Übernachtung o.ä. Im Nachhinein geltend machen. Das geht aber nur wenn die Bahn auch Vertragspartner ist.
Ist sie in meinem Fall aber nicht sondern ET.
Das hat auch nix mit Fluggastrechten zu tun.
Leider kenne ich mich da nicht so gut aus.
Hätte ja sein können dass jemand diesen Fall schon mal erlebt hat.

Gruß Micha
Ich würde jetzt erst mal die Füße stillhalten. Es weiß doch niemand genau, wann in den nächsten Wochen Züge fahren und wann nicht.
Zum Glück bin ich da tiefenentspannt, weil in Südostbayern die DB gar nicht fährt und deshalb auch niemand streikt.
 
        #433  

Member

Member hat gesagt:
Hat jemand ne Idee wie es mit Entschädigung aussieht wenn das letzte Segment Rail&Fly ist?
Das Ticket gilt ja den ganzen Tag und den Folgetag.
MBA-ADD-FRA-QYG (Ethopian)
Bei einem Flug von Afrika nach Europa mit einer nicht-EU-Airline greift die Verordnung nicht.
 
        #434  

Member

Member hat gesagt:
Hat jemand ne Idee wie es mit Entschädigung aussieht wenn das letzte Segment Rail&Fly ist?
Das Ticket gilt ja den ganzen Tag und den Folgetag.
MBA-ADD-FRA-QYG (Ethopian)
ET ist eine nichteuropäische Fluglinie, und du fliegst in die EU. Glaub da gilt die Entschädigungsregel nicht.

Nachtrag: sorry. bin zweiter Sieger. Fundi war schneller
 
        #435  

Member

Bekannte landet am 13.03.2024 mit Thai air in München und da sollte es weiter gehen mit TG aber Operateur by Lufthansa .Da wird jetzt wohl gestreikt. Wer ist da dann zuständig für die Entschädigung wenn Sie da hängen bleibt.Thai Air oder Lufthansa. Muss man da jetzt selbst aktiv werden um zu sehen wie sie dann weiter nach Düsseldorf kommt oder regelt Lufthansa das dann .
 
        #436  

Member

Member hat gesagt:
Bekannte landet am 13.03.2024 mit Thai air in München und da sollte es weiter gehen mit TG aber Operateur by Lufthansa .Da wird jetzt wohl gestreikt. Wer ist da dann zuständig für die Entschädigung wenn Sie da hängen bleibt.Thai Air oder Lufthansa. Muss man da jetzt selbst aktiv werden um zu sehen wie sie dann weiter nach Düsseldorf kommt oder regelt Lufthansa das dann .
Bei einem Flug von Asien nach Europa mit einer nicht-EU-Airline greift die Verordnung nicht.
 
        #437  

Member

Member hat gesagt:
Bei einem Flug von Asien nach Europa mit einer nicht-EU-Airline greift die Verordnung nicht.
Seid ihr damit sicher?
Ich flog vor einigen fahren mit TG von FRA nach BKK, der Flug hatte Verspätung (über nacht) Hotel (Sheraton) und auch 600€ wurden anstandslos gezahlt!
 
        #438  

Member

Member hat gesagt:
Seid ihr damit sicher?
Ich flog vor einigen fahren mit TG von FRA nach BKK, der Flug hatte Verspätung (über nacht) Hotel (Sheraton) und auch 600€ wurden anstandslos gezahlt!
Ab Frankfurt ist der Punkt. Ex EU fällt auch eine NIcht EU Airline unter die Verordnung.

Meines ereachtens einfach eine benachteiligung europäischer Airlines.
 
        #439  

Member

Member hat gesagt:
Bei einem Flug von Afrika nach Europa mit einer nicht-EU-Airline greift die Verordnung nicht.
Member hat gesagt:
Ab Frankfurt ist der Punkt. Ex EU fällt auch eine NIcht EU Airline unter die Verordnung.
Genau … alle ausgehenden Flüge und alle Flüge mit einer Airline die ihren Geschäftssitz in der EU hat

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte​

  • Flüge innerhalb der EU, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EUdurchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
Quelle

Member hat gesagt:
Meines ereachtens einfach eine benachteiligung europäischer Airlines.

Nicht unbedingt… ich jedenfalls buche bevorzugt europäische Airlines gerade wegen des Fluggastrecht … in den letzten drei Jahren hab ich so ca 2000€ an Entschädigungen bekommen
 
        #440  

Member

Member hat gesagt:
Die Frage interessiert mich weil gestrandete Reisende können sich von der Bahn bestätigen lassen, dass am Tag X nix mehr fuhr und somit eine Übernachtung o.ä. Im Nachhinein geltend machen. Das geht aber nur wenn die Bahn auch Vertragspartner ist.
Ist sie in meinem Fall aber nicht sondern ET.
Das hat auch nix mit Fluggastrechten zu tun.
Leider kenne ich mich da nicht so gut aus.
Hätte ja sein können dass jemand diesen Fall schon mal erlebt hat.

Gruß Micha
Es gelten die R&F Bedingungen der Bahn, auch wenn du das Ticket bei ET gekauft hast und ist kein Teil der ET Beförderungsleistung. Da sind EU Fluggastrechte eh erstmal nebensächlich.

Die Bahngastrechte greifen, allerdings sind die Entschädigungssummen abhängig vom Ticketpreis, was sich schon alleine bei einem 30€ Ticketpreis nicht lohnt.


Member hat gesagt:
Ab Frankfurt ist der Punkt. Ex EU fällt auch eine NIcht EU Airline unter die Verordnung.

Meines ereachtens einfach eine benachteiligung europäischer Airlines.
Jepp. Fairer wäre es wenn es diese Ausnahme (non EU Airline und ankommend) nicht geben würde. Macht es aus Kundensicht komplizierter und bevorteilt non EU Airlines.

Aktuell wissen wohl auch die wenigsten von diesem Gesetz und den z.T. ordentlichen Kompensationen. Ich buche fast immer komplett durch von meinem Heimatflughafen, mit EU Airline, und habe auch schon einiges an Entschädigungen bekommen. Auch hier im TAF geht es bei Flügen ja meist nur um billig billig.
 
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