Member
Die Frage interessiert mich weil gestrandete Reisende können sich von der Bahn bestätigen lassen, dass am Tag X nix mehr fuhr und somit eine Übernachtung o.ä. Im Nachhinein geltend machen. Das geht aber nur wenn die Bahn auch Vertragspartner ist.
Ist sie in meinem Fall aber nicht sondern ET.
Das hat auch nix mit Fluggastrechten zu tun.
Leider kenne ich mich da nicht so gut aus.
Hätte ja sein können dass jemand diesen Fall schon mal erlebt hat.
Gruß Micha
Ist sie in meinem Fall aber nicht sondern ET.
Das hat auch nix mit Fluggastrechten zu tun.
Leider kenne ich mich da nicht so gut aus.
Hätte ja sein können dass jemand diesen Fall schon mal erlebt hat.
Gruß Micha