Der Flug MBA-ADD gilt nicht!Member hat gesagt:ET ist eine nichteuropäische Fluglinie, und du fliegst in die EU. Glaub da gilt die Entschädigungsregel nicht.
Nachtrag: sorry. bin zweiter Sieger. Fundi war schneller
Meiner Meinung nach nicht .... Du kommst aus dem EU Ausland mit einer nicht EU Airline ... da greifen die Fluggastrechte nichtMember hat gesagt:der von ADD-FRA ja, da gibt es die Entschädigung!
Doch, ich hatte den Fall, die ET muss zahlen, dass Büro in Deutschland ist in Frankfurt!Member hat gesagt:Meiner Meinung nach nicht .... Du kommst aus dem EU Ausland mit einer nicht EU Airline ... da greifen die Fluggastrechte nicht
Du hast den Flug von China nach Norwegen storniert (oneway)?Member hat gesagt:LH hat meinen Flug vom MUC nach OSL so umgebucht, das ich über FRA fliege und in OSL einen direct return habe.
Der Hammer kommt dann aber beim Rückflug 6h Layover in FRA. Habe das jetzt storniert und bleibe zu Hause. Das
Geld wird erstattet. Auch ne gute Lösung.
Kann ich mir kaum vorstellen, @YamNua hat ja weiter oben die Bestimmungen zitiert.Member hat gesagt:Doch, ich hatte den Fall, die ET muss zahlen, dass Büro in Deutschland ist in Frankfurt!
Ein Flug nach EU fällt darunter!
Kannst du das vielleicht mal erklären? @magicbikerMember hat gesagt:Du hast den Flug von China nach Norwegen storniert (oneway)?