Thailand Führerschein

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        #131  

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Member hat gesagt:
@oldsleepi Auf der von dir verlinkten Seite des auswärtigen Amtes ist folgendes zu finden:


Wie kommst du darauf, dass die damalige BRD das Genfer Abkommen von 1949 unterzeichnet hat???
Ja, du hast recht. Ds habve ich mit dem Pariser Abkommen verwechselt. Ich weiss noch als ich meinen ersten Führerschein in Thailand gemacht habe, war der 1968 offiziell nicht anerkannt. Die Thais in Transportation Office kannten aber den Unterschied eh nicht.

Ich erinnere mich aber das damals auf der Seite der Führerscheinstelle bei uns stand das man den nach dem älteren Abkommen bekommen kann, aber ausdrücklich verlangen musste. Damit war aber wohl das Pariser abkommen von 192X gemeint.
 
        #132  

Member

Member hat gesagt:
Abkommen von 1949 beigetreten, an welchem die wenige Monate zuvor gegründete Bundesrepublik Deutschland nicht teilnahm.

Hast du einen glaubhaften Link zu dieser Behauptung.

Die Schweiz hat dieses Abkommen auch unterzeichnet, jedoch ie ratifiziert. Dies ist jedoch zur rechtsgütlichen Gültigkeit zwingend nötig.
 
        #135  

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Member hat gesagt:
Sollte doch Glaubhaft sein.

Bloss ist deutschland nicht aufgeführt, da nichts unterschrieben, geschweige denn ratifiziert wurde.

Als Deutscher kriegtest du den IFS gemäss Pariserabkommen aus dem Jahre 1926

Denjenigen gemäss Genfer Abkommen hat Deutschland nicht unterschrieben, dazumal wurden andere Prioritäten gesetzt.

Das Wiener Abkommen hat DE 1968 unterschrieben. Ratifizierte es im Jahre 1978. Inkraftgetreten ist es per 3. August 1979
 
        #136  

Member

Member hat gesagt:
Als Deutscher kriegtest du den IFS gemäss Pariserabkommen aus dem Jahre 1926

Denjenigen gemäss Genfer Abkommen hat Deutschland nicht unterschrieben, dazumal wurden andere Prioritäten gesetzt.
Ist doch schon längst ein alter Hut.Du wolltest nen Glaubhaften Link.
 
        #137  

Member

Member hat gesagt:
Als Deutscher kriegtest du den IFS gemäss Pariserabkommen aus dem Jahre 1926
Als Deutscher bekommt man defaultmäßig den Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968.
Auf Wunsch (wenn das Reiseland den gem. 1968 nicht anerkennt,) kann man auch den gem. 1926 bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #138  

Member

Sie können jetzt über die Paotang-App einen „Internationalen Führerschein“ erhalten. Einfache Schritte, die in 5 Minuten abgeschlossen werden können.

 
        #139  

Member

Member hat gesagt:

Sie können jetzt über die Paotang-App einen „Internationalen Führerschein“ erhalten. Einfache Schritte, die in 5 Minuten abgeschlossen werden können.

Das ist für die Thais die ins Ausland einen Internationale Führerschein brauchen
 
        #140  

Member

Member hat gesagt:
Das ist für die Thais die ins Ausland einen Internationale Führerschein brauchen
Das ist nicht ganz richtig!

Ich bin Deutscher und habe einen Thailändischen Führerschein.

Wenn ich damit in einigen anderen Ländern fahren will,brauche ich eben einen Thai-Internationalen-Führerschein.

Wenn ich als Tourist,nach Deutschland fliege, kann ich dort nur mit meinem Thai-FS. nicht fahren, wohl aber in Verbindung mit meinem Thai Intenationalem FS!

Voraussetzung wäre bei mir,das ich keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland habe!


Eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erworben wurde, während der ordentliche Wohnsitz in Deutschland bestand, wird nicht anerkannt und kann nicht umgeschrieben werden.
 
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