Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #101  

Member

Nein B1 reicht, für die Uni brauchst du C1/2
 
        #102  

Member

Bei uns ist der Aufenthaltstitel für etwa 2,5 Jahre ausgestellt worden, bis zum Ende der Gültigkeit des jetzigen Reisepasses.
Bevor du den Aufenthaltstitel beantragst, musst du noch bei dir auf der Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine Meldebescheinigung für deine Frau ausstellen lassen. Diese benötig zwingend die Ausländerbehörde.
 
        #103  

Member

Ja die AE geht max bis zum Ende des gültigen Reisepasses. Die Anmeldung machst du ja im Normalfall wenn sie mit dem Heitratsvisum einreist. Je nach Stadt, Kreis oder Gemeine kann die AB auf
die Daten zugreifen. Bei uns im im Rathaus konnten die das alles abrufen.
 
        #104  

Member

Was mich jetzt, grad mal kurz gegoogelt, wundert ist:

Weitere Voraussetzungen beinhalten die Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache wie auch der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Darüber hinaus darf der/die Antragstellerin nicht vorbestraft sein und muss seinen/ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von ARGE-Leistungen und Grundsicherung bestreiten.


Dachte eigentlich, da gibt es ne doppelte Staatsbürgerschaft.
 
        #105  

Member

Member hat gesagt:
Reicht B2 für die deutsche Staatsbürgerschaft? Vor 2 Jahren oder so mußte ne Massagelady, bei der ich damals öfters war den C1 dafür machen.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen müssen etliche Jahre in Deutschland verbracht werden zu dem sehr gutes allgemein Wissen zu Deutschland vorhanden sein inkl sehr gute Sprachkenntnisse
 
        #106  

Member

Dann hier Mal etwas offizielles dazu.
Nicht so schwammige Aussagen wie: etliche Jahre, sehr gutes Allgemeinwissen, usw. wie es @Riewe geschrieben hat.
 

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  • wege-zur-einbuergerung (1).pdf
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        #107  

Member

Und nicht Zuckergüssen ein geregeltes Einkommen von mindestens 1250€
 
        #108  

Member

Für die deutsche Staatsbürgerschaft ist die Vorraussetzung wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist Deutsch B1, Einbürgerungstest, 2 Jahre verheiratet und mindest 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland.
Das ist dann eine so genannte Anspruchseinbürgerung, neben dem nicht vorbestraft wird der Lebensunterhalt durch die Ehe begründet. Sollte es mittlerweile zu einem ARGE/Grundsicherungsanspruch gekommen sein wird das noch einmal gesondert geprüft. Es ist aber auch grundsätzlich kein Ablehnungsgrund. Alles zu lesen in den Ausführungsbestimmungen zum Ausländerrecht.
www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/einbuergerung-13, in diesem link steht das sie die Thai Stasstsbürgerschaft behalten kann
 

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  • stag-anwendungshinweise-06-15.pdf
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        #109  

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Servus,

erst mal vielen Dank für das gute Feedback.
Für den Aufenthaltstitel werden wir jetzt einfach mal bis Ende Gültigkeit Reisepass beantragen. Wenn das dann erst mal nur ein Jahr wird, dann ist das so. Meine Erfahrung mit dem Ausländeramt hier ist ziemlich positiv, daher sehe ich da kein Problem.

Zur Einbürgerung:
In dem von @goldy67 und @Nero53840 anghängten Dokumenten: Da steht alles sehr einfach erklärt drin, das haben wir uns schon angeschaut und daher bin ich auch zuversichtlich, dass sie die Anforderungen erfüllen können wird. B2-Test hat sie auch schon, Schulzeugnis ist gerade in der Prüfung beim Schulamt zwecks Ausbildung und Integrationskurs ist am Ende des Tages auch nur eine Fleißaufgabe. Einkommen ist nach der Hochzeit kein Problem (wegen meines Einkommens ;-))

@goldy67: Bei uns müssen wir mit dem Antrag auf Aufenthalt eh erst zur Gemeinde und die schickt den weiter an das Ausländeramt, die Meldebescheinigung drucken die sich dann einfach aus. Das haben wir bei der letzten Anmeldung (sie ist ja schon hier, in 2 Wochen ist die Hochzeit) schon geklärt.

Achso, klar ist auch, dass sie ihren thailändischen Pass nach der Einbürgerung (Stand Feb. 2021) nicht abgeben muss. Es gibt ca. 10 Länder, bei denen eine doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem ist, seit einigen Jahren gehört da auch Thailand zu. In einem Flyer zur Einbürgerung von 2016 war das noch nicht so. Also vielleicht hat hier Prayut auch mal was Positives geleistet...

Also noch mal vielen Dank, hat echt geholfen.
Viele Grüße
FreshMeat
 
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        #110  

Member

So jetzt habe ich auch zwei Fragen. Vielleicht kennt sich da jemand aus.

Ich werde dieses Jahr auch heiraten sie bei mir melden und den Aufenthaltstitel beantragen.

In der gesetzlichen Krankenkasse ist sie dann vermutlich direkt bei mir mitversichert. ..ist das richtig?
Vermutlich wird sie wegen ihrer Tochter nicht ganzjährig bei mir sein. Weiß vielleicht jemand , ob ich dann trotzdem in die bessere Steuerklasse rutsche?
Vermutlich wird sie zunächst nur ca. 4 Monate in D sein.

Danke
@FreshMeat Glückwunsch zur bevorstehenden Hochzeit. ..genieße es
 
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