Servus,
erst mal vielen Dank für das gute Feedback.
Für den Aufenthaltstitel werden wir jetzt einfach mal bis Ende Gültigkeit Reisepass beantragen. Wenn das dann erst mal nur ein Jahr wird, dann ist das so. Meine Erfahrung mit dem Ausländeramt hier ist ziemlich positiv, daher sehe ich da kein Problem.
Zur Einbürgerung:
In dem von
@goldy67 und
@Nero53840 anghängten Dokumenten: Da steht alles sehr einfach erklärt drin, das haben wir uns schon angeschaut und daher bin ich auch zuversichtlich, dass sie die Anforderungen erfüllen können wird. B2-Test hat sie auch schon, Schulzeugnis ist gerade in der Prüfung beim Schulamt zwecks Ausbildung und Integrationskurs ist am Ende des Tages auch nur eine Fleißaufgabe. Einkommen ist nach der Hochzeit kein Problem (wegen meines Einkommens
![Wink1 ;-) ;-)](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
)
@goldy67: Bei uns müssen wir mit dem Antrag auf Aufenthalt eh erst zur Gemeinde und die schickt den weiter an das Ausländeramt, die Meldebescheinigung drucken die sich dann einfach aus. Das haben wir bei der letzten Anmeldung (sie ist ja schon hier, in 2 Wochen ist die Hochzeit) schon geklärt.
Achso, klar ist auch, dass sie ihren thailändischen Pass nach der Einbürgerung (Stand Feb. 2021) nicht abgeben muss. Es gibt ca. 10 Länder, bei denen eine doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem ist, seit einigen Jahren gehört da auch Thailand zu. In einem Flyer zur Einbürgerung von 2016 war das noch nicht so. Also vielleicht hat hier Prayut auch mal was Positives geleistet...
Also noch mal vielen Dank, hat echt geholfen.
Viele Grüße
FreshMeat