TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

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        #92  

Member

Member hat gesagt:
Muss sie ja eh machen, da der Aufenthaltstitel nicht auf unbestimmte Zeit ausgestellt wird. So jedenfalls bei uns. Gültigkeit jetzt, solange auch ihr Pass gültig ist. Nach Erstellung eines neuen Passes (Änderunge des Familiennamens) braucht sie auch wieder einen neuen Aufenthaltstitel.
Ebenso hier, wir haben im März in TH einen neuen Pass beantragt, weil der jetzige im Feb. 21 abläuft.
eAT haben wir beim Landratsamt beantragt und sollte diese Woche (corona bedingt) per Postzustellungsurkunde bei uns eintreffen.

Anhang anzeigen 20200812_201343.jpg

Ab Ende diesen Jahres sollten die th. Reisepässe dann 10 Jahre gültig sein... denke, dass der eAT dann auch für 10 Jahre ausgestellt wird.
 
        #93  

Member

Member hat gesagt:
Bevor die Schule startet, wird normalerweise auch eine Art Einstufungstest gemacht.
Ja das stimmt, musste Amy auch machen aber ohne Probleme durchgekommen.

Member hat gesagt:
Mein GF hat den A1 bei einem Privatlehrer gemacht und die Prüfung am Goethe...hast du vollkommen recht.
Amy hat das Goethe besucht, wie gesagt, ich war sehr unzufrieden mit denen, auch mit dem Lernerfolg. Also hat sie, ich glaube es waren zwei Wochen, vor der Prüfung noch Privatunterricht bei einer Lehrerin (Thai), ganz in der nähe des Goethe Instituts, genommen. Ich möchte nicht sagen das diese zwei Woche mehr gebracht haben als die drei Monate Schule aber ohne diesen Privatunterricht hätte sie definitiv die Prüfung nicht beim ersten mal geschafft.
 
        #94  

Member

Hallo Kollegen,

meine Frage geht an alle, die mit einer Thai veheiratet sind und in Deutschland leben. Wir heiraten demnächst und danach wollen wir gleich einen Aufenthaltstitel für sie beantragen.
Welche Erfahrungswerte gibt es im Forum, für wie lange der erste Titel genehmigt wird? Ich kann im Antrag die Zeit frei wählen, aber was wird realistischerweise genehmigt? Am liebsten wären mir ja 3 Jahre und dann könnte sie theoretisch einen deutschen Pass beantragen...

Zum Background: Seit über 3 Jahren zusammen, sie war schon 3 mal vor dem Hochzeitsvisum in D, insgesamt am Tag der Hochzeit, fast 2 Jahre (2x Schengen-, 1x Sprachkurs-Visum)
Danke im Voraus!
 
        #95  

Member

Das liegt im Ermessen des ausstellenden Beamten. Bei mir war es das erste Mal 1 Jahr,
danach 2 Jahre. Danach wurde unbefristet avisiert. Das wissen wir aber noch nicht, da wir jetzt in
einer anderen Stadt gemeldet sind, und da sitzen andere Beamten. das mit dem Deutschen Pass
ist auch nicht soooo euinfach. Dazu braucht es einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs und
eine Sprachprüfung Niveau B2.
 
        #96  

Member

Bei uns gab es erstmal ein Jahr. Die Verlängerung jetzt 3 Jahre. Dann hat sie den B1 und Einbürgerungstest und wird den deutschen Pass beantragen.
 
        #97  

Member

Mit Deutscher Staatsbürgerschaft kann Sie kein Land mehr in Thailand kaufen
 
        #98  

Member

Sie behält ja die Thai. Muss sie nicht abgeben weil es zu lange dauern würde. Es gibt da für einige Lander ausnahmen. Thailand Kuba etc.
 
        #99  

Member

Das ist mir neu. Danke für die Info
 
        #100  

Member

Member hat gesagt:
Das liegt im Ermessen des ausstellenden Beamten. Bei mir war es das erste Mal 1 Jahr,
danach 2 Jahre. Danach wurde unbefristet avisiert. Das wissen wir aber noch nicht, da wir jetzt in
einer anderen Stadt gemeldet sind, und da sitzen andere Beamten. das mit dem Deutschen Pass
ist auch nicht soooo euinfach. Dazu braucht es einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs und
eine Sprachprüfung Niveau B2.

Reicht B2 für die deutsche Staatsbürgerschaft? Vor 2 Jahren oder so mußte ne Massagelady, bei der ich damals öfters war den C1 dafür machen.
 
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