Member
Member hat gesagt:Das ist mir so nicht bekannt,hast Du da mal einen § aus dem Aufenthaltsgesetz ?
Oh,sorry hatte da was überlesen !
Guckste da:
Und dann da bei der Verordnung zum Paragraf 9:
Member hat gesagt:Das ist mir so nicht bekannt,hast Du da mal einen § aus dem Aufenthaltsgesetz ?
Oh,sorry hatte da was überlesen !
Ebenso hier, wir haben im März in TH einen neuen Pass beantragt, weil der jetzige im Feb. 21 abläuft.Member hat gesagt:Muss sie ja eh machen, da der Aufenthaltstitel nicht auf unbestimmte Zeit ausgestellt wird. So jedenfalls bei uns. Gültigkeit jetzt, solange auch ihr Pass gültig ist. Nach Erstellung eines neuen Passes (Änderunge des Familiennamens) braucht sie auch wieder einen neuen Aufenthaltstitel.
Ja das stimmt, musste Amy auch machen aber ohne Probleme durchgekommen.Member hat gesagt:Bevor die Schule startet, wird normalerweise auch eine Art Einstufungstest gemacht.
Amy hat das Goethe besucht, wie gesagt, ich war sehr unzufrieden mit denen, auch mit dem Lernerfolg. Also hat sie, ich glaube es waren zwei Wochen, vor der Prüfung noch Privatunterricht bei einer Lehrerin (Thai), ganz in der nähe des Goethe Instituts, genommen. Ich möchte nicht sagen das diese zwei Woche mehr gebracht haben als die drei Monate Schule aber ohne diesen Privatunterricht hätte sie definitiv die Prüfung nicht beim ersten mal geschafft.Member hat gesagt:Mein GF hat den A1 bei einem Privatlehrer gemacht und die Prüfung am Goethe...hast du vollkommen recht.
Member hat gesagt:Das liegt im Ermessen des ausstellenden Beamten. Bei mir war es das erste Mal 1 Jahr,
danach 2 Jahre. Danach wurde unbefristet avisiert. Das wissen wir aber noch nicht, da wir jetzt in
einer anderen Stadt gemeldet sind, und da sitzen andere Beamten. das mit dem Deutschen Pass
ist auch nicht soooo euinfach. Dazu braucht es einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs und
eine Sprachprüfung Niveau B2.