Der letzte Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich möchte gerne nochmal bzgl. des Heiratsvisum (D-Visum) hier ergänzen, da es mE nicht 100% korrekt dargestellt wurde.
Das Visum hat 3 Angaben:
-Gültig Datum von
-Gültig Datum bis
-Dauer des Aufenthalts
Die Anzahl der Tage "Dauer des Aufenthalts" beginnen bei Einreisestempel in den Schengen Raum. Innerhalb des Gültig bis Datums muss allerdings geheiratet werden und der AT
beantragt werden (oder eben wieder ausgereist sein wenn es zu keiner Hochzeit kommt)
Oft entspricht Dauer des Aufenthalts 90 Tage und Gültig von und bis entsprechen genau den 90 Tagen. Der gültig von und bis Zeitraum kann aber auch länger sein. Trotzdem darf "Dauer des Aufenthalts" nicht überschritten werden bzgl. muss vorher geheiratet oder ausgereist werden.
Bei meiner Frau war es allerdings sogar so (soll sehr ungewöhnlich sein ;) )
Gültig von: 5.12.2021
Gültig bis: 04.06.2022
Dauer des Aufenthalts: XX mit Vermerk unten:"Aufenthaltsdauer entspricht Gültigkeit". Somit hätten wir wenn sie z.B. am 5.12. eingereist wäre Zeit bis zur Hochzeit bis zum 04.06.2022 gehabt.
Daher das kann schon sehr unterschiedlich sein je nachdem was diese 3 Angaben sind.
Mit den 90/180 Tage Regel bzgl. Schengen Raum hat das nichts zutun so lange sie in Deutschland ist, denn es ist ja ein nationales D-Visum. Was sie offiziell nicht machen dürfte wäre z.B. ab 5.12. 4 Monate nach Holland gehen und danach in D Heiraten (auch wenn es eh keiner kontrolliert)
Sie kann auch z.B. volle 90 Tage mit Schengen Besuchvisium hier sein und danach dirkekt das Heiratsvisum beantragen und sofort wieder einreisen nach Deutschland für die Hochzeit.