Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #141  

Member

Member hat gesagt:
Die Uhr tickt ab Einreise im Schengenraum.
Bei der Immi am Zielort oder schon wenn sie um 23:xx an einem anderen Flughafen im Schengenraum ankommt und dann noch weiter zum Zielflughafen fliegt?

Bei der Ausreise zählt der Abflughafen oder falls umgestiegen wird der letzte Flughafen im Schengenraum?
 
        #142  

Member

Dort, wo wer Stempel in den Pass kommt. Transit ist soweit ich weiß unabhängiger Raum. Wer früher ankommt als im Visum steht, wartet im Transit bis zum entsprechendem Datum.
 
        #143  

Member

Außer falls die Weiterflug erst am nächsten Tag stattfindet und die Maus auscheckt um am nächsten Tag weiterzufliegen?
 
        #144  

Member

Member hat gesagt:
Bei der Immi am Zielort oder schon wenn sie um 23:xx an einem anderen Flughafen im Schengenraum ankommt und dann noch weiter zum Zielflughafen fliegt?

Bei der Ausreise zählt der Abflughafen oder falls umgestiegen wird der letzte Flughafen im Schengenraum?

Erster bzw. letzter Flughafen Schengen Raum.
Danach bzw. davor wird ja auch keine Pass/Visum Kontrolle durchgeführt.
 
        #145  

Member

Der letzte Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich möchte gerne nochmal bzgl. des Heiratsvisum (D-Visum) hier ergänzen, da es mE nicht 100% korrekt dargestellt wurde.

Das Visum hat 3 Angaben:
-Gültig Datum von
-Gültig Datum bis
-Dauer des Aufenthalts

Die Anzahl der Tage "Dauer des Aufenthalts" beginnen bei Einreisestempel in den Schengen Raum. Innerhalb des Gültig bis Datums muss allerdings geheiratet werden und der AT
beantragt werden (oder eben wieder ausgereist sein wenn es zu keiner Hochzeit kommt)

Oft entspricht Dauer des Aufenthalts 90 Tage und Gültig von und bis entsprechen genau den 90 Tagen. Der gültig von und bis Zeitraum kann aber auch länger sein. Trotzdem darf "Dauer des Aufenthalts" nicht überschritten werden bzgl. muss vorher geheiratet oder ausgereist werden.

Bei meiner Frau war es allerdings sogar so (soll sehr ungewöhnlich sein ;) )
Gültig von: 5.12.2021
Gültig bis: 04.06.2022
Dauer des Aufenthalts: XX mit Vermerk unten:"Aufenthaltsdauer entspricht Gültigkeit". Somit hätten wir wenn sie z.B. am 5.12. eingereist wäre Zeit bis zur Hochzeit bis zum 04.06.2022 gehabt.

Daher das kann schon sehr unterschiedlich sein je nachdem was diese 3 Angaben sind.

Mit den 90/180 Tage Regel bzgl. Schengen Raum hat das nichts zutun so lange sie in Deutschland ist, denn es ist ja ein nationales D-Visum. Was sie offiziell nicht machen dürfte wäre z.B. ab 5.12. 4 Monate nach Holland gehen und danach in D Heiraten (auch wenn es eh keiner kontrolliert)

Sie kann auch z.B. volle 90 Tage mit Schengen Besuchvisium hier sein und danach dirkekt das Heiratsvisum beantragen und sofort wieder einreisen nach Deutschland für die Hochzeit.
 
        #147  

Member

War das nicht so, daß sie zwar heiraten können, aber ohne A1 bekommt sie keinen Aufenthaltstitel
 
        #148  

Member

Also A1 braucht sie sonst bekommt sie gar kein Visum für die Hochzeit. Gibt ausnahmen aber wenige z.b. Spanier lebt in Deutschland und ist somit EU Bürger etc.

Heiraten kann man z.b. in Dänemark oder Deutschland mit Schengen Besuch Visum . Hilft aber nix denn sie muss dann trotzdem ausreisen und FzF Visum beantragen, dafür braucht man wieder A1 um wieder einreisen zu könnnen.

Andere Ausnahme wenn sie ein Kind von einem Deutschen hat mit Deutschen Pass dann braucht die Frau auch kein A1 ;)
 
        #149  

Member

Türkische Staatsbürger sind ebenfalls von A1 ausgenommen...

Mit einem guten Anwalt sollte es auch bei Laoten und Kambodschanern möglich sein, das A1 in Deutschland zu machen.
Bei Thais eher nicht, es gibt im Land schlichtweg zu viele Möglichkeiten.
 
        #150  

Member

Man muss unterscheiden z.b. FzF zu deutschen Kind kein A1 notwendig
 
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