Member
Kommt darauf an wie man die Sache aufzieht. Wer grenznah wohnt könnte den EU Joker ziehen. Sprich 4 Monate im Nachbarland wohnen und wieder zurück. Dann zieht die Rückkehrerregel aus Freizügigkeitsgesetz.Member hat gesagt:Heiraten kann man z.b. in Dänemark oder Deutschland mit Schengen Besuch Visum . Hilft aber nix denn sie muss dann trotzdem ausreisen und FzF Visum beantragen, dafür braucht man wieder A1 um wieder einreisen zu könnnen.
Seinen Job könnte man 4 Monate als Grenzgänger ausüben.