Member
Member hat gesagt:Was verstehe ich nicht ? Die deutsche AV in Dänemark gibt bekannt was für eine Eheschliessung von deutschen in Dänemark gebraucht wird,und das Diese durch eine Apostille in D anerkannt wird.Was hat das mit der Heirat einer Ausländerin aus einem nicht EU Land zu tun ?
Wo steht das in dem Link ?Die deutsche AV in Dänemark ist für deutsche Staatsbürger zuständig.
Zeige mir mal bitte die Aussage in deinem Link,das dies auch für eine Heirat mit einer nicht EU Frau zutrifft.
Danke
Es ist eine Info Seite der deutschen AV.
Nicht mehr und nicht weniger.
"Wo Sie den Antrag einreichen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus und dem Ihrer Partnerin/Ihres Partners ab. Von der zuständigen Behörde erhalten Sie verbindliche Auskunft über vorzulegende Dokumente."
"Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist auch ohne Registrierung in Deutschland gültig, wenn die Eheschließenden die Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) nach dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, erfüllen und die Ehe formwirksam nach dänischem Recht geschlossen wurde. Als Nachweis der Eheschließung können Sie eine mehrsprachige Heiratsurkunde erhalten."
"Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat."
Das von der deutschen AV insbesondere auf Eheschliessungen in Dänemark eingegangen wird, die Deutsche betrifft ist ja wohl logisch.
Ich hätte auch irgendeinen anderen Link posten können, der von offizieller Seite war mir lieber.