Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #181  

Member

Member hat gesagt:
Was verstehe ich nicht ? Die deutsche AV in Dänemark gibt bekannt was für eine Eheschliessung von deutschen in Dänemark gebraucht wird,und das Diese durch eine Apostille in D anerkannt wird.Was hat das mit der Heirat einer Ausländerin aus einem nicht EU Land zu tun ?

Wo steht das in dem Link ?Die deutsche AV in Dänemark ist für deutsche Staatsbürger zuständig.

Zeige mir mal bitte die Aussage in deinem Link,das dies auch für eine Heirat mit einer nicht EU Frau zutrifft.


Danke

Es ist eine Info Seite der deutschen AV.
Nicht mehr und nicht weniger.

"Wo Sie den Antrag einreichen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus und dem Ihrer Partnerin/Ihres Partners ab. Von der zuständigen Behörde erhalten Sie verbindliche Auskunft über vorzulegende Dokumente."

"Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist auch ohne Registrierung in Deutschland gültig, wenn die Eheschließenden die Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) nach dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, erfüllen und die Ehe formwirksam nach dänischem Recht geschlossen wurde. Als Nachweis der Eheschließung können Sie eine mehrsprachige Heiratsurkunde erhalten."

"Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat."

Das von der deutschen AV insbesondere auf Eheschliessungen in Dänemark eingegangen wird, die Deutsche betrifft ist ja wohl logisch.
Ich hätte auch irgendeinen anderen Link posten können, der von offizieller Seite war mir lieber.
 
        #182  

Member

Da bin ich ja bei Dir,aber die deutschen Behörden wie Standesamt oder ABH verlangen bei der Erteilung des eAT die Nachweise die bei einer Eheschliessung in Dänemark nicht vorgelegen haben .

Gruss
Utm
 
        #183  

Member

Member hat gesagt:
Da bin ich ja bei Dir,aber die deutschen Behörden wie Standesamt oder ABH verlangen bei der Erteilung des eAT die Nachweise die bei einer Eheschliessung in Dänemark nicht vorgelegen haben .

Gruss
Utm

Das ist logisch. 👍
Es sind ja auch zwei völlig voneinander unabhängige Sachverhalte.
In diesem Thread geht es um Eheschliessung zwischen D und Th.
Diese ist, wenn beide Partner die dänischen Bedingungen erfüllen, wesentlich einfacher und schneller in Dänemark durchführbar, als in Deutschland.

Sollte danach der Wunsch bestehen in Deutschland dauerhaft zu leben, anderes Thema.
 
        #184  

Member

Member hat gesagt:
Und wieso nicht in D heiraten ? Ja man braucht die Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis vom OLg aber das braucht man doch auch für Heirat in Thailand oder ?


So könnt ihr einfach zusammen nach D fliegen, könnt dort heiraten und sie kann hier bleiben ..

Was genau für Unterlagen für die Befreiung notwendig sind sagt dir dein Standesamt.

Bin normal im phil Forum unterwegs hauptsächlich, da ist das Problem das man. Versucht die Urkundenprüfing zu umgehen die kann meist braucht mit einer Hochzeit in DK weil die mind 6 Monate dauert. Aber diese braucht man ja für ne Thai nicht. Dennoch selbst dort heiraten die meisten in D
Ob man in Deutschland oder in Thailand heiratet spielt für die Papiere keine Rolle. Man benötigt die selben Dokumente. Ein Unterschied ist aber, wenn man in Deutschland heiraten möchte muss man ein geregeltes Einkommen in einer bestimmten Höhe nachweisen. Wenn man das nicht kann weil man z.b. von Vermögen lebt ist es schwierig ein Heiratsvisum zu bekommen. Da ist es am einfachsten man heiratet in Thailand und beantragt dann ein Ehegattennachzugvisum.
 
        #185  

Member

Wir haben in Thailand geheiratet. Klar war es ein bürokratischer Aufwand.
Aber eine Hochzeit unter Palmen ist schon was besonderes
 
        #186  

Member

Member hat gesagt:
Was einem hinterher vor die Füsse fällt,denn die deutschen Behörden fordern diese Dokumente ,die mann in Dänemark nicht gebraut hat im Nachhinein ein.

Das Heiraten dort geht sehr schnell,da bin ich ganz bei Dir.
Du must es ja wissen !!!!

Du legst dem deutschen Standesamt die Apostille der dänischen Heiratsurkunde vor, und somit ist die Heirat auch in Deutschland anzuerkennen durch die Ausländerbehörde, sollte sich diese weigern dann verklage die AB.
Ich selber habe 1990 in DK geheiratet da war es noch einfacher, und die damalige AB war der Meinung diese nicht anzuerkennen und muste Tage später klein bei geben.
Und mein guter Freund hat im letztem Jahr auch dort geheiratet also in DK und seine Frau hat dann den Ehegattennachzug über Thailand beantragt und dieser wurde auch erteilt und das ohne die erforderlichen Unterlagen die man in Deutschland benötigt zwecks Heirat .
Haben dies sogar im Vorwege bei der AB abgeklärt
 
Zuletzt bearbeitet:
        #187  

Member

Member hat gesagt:
Was einem hinterher vor die Füsse fällt,denn die deutschen Behörden fordern diese Dokumente ,die mann in Dänemark nicht gebraut hat im Nachhinein ein.

Das Heiraten dort geht sehr schnell,da bin ich ganz bei Dir.
Es fällt einem nix vor die Füße. Wir haben 2019 in Dänemark geheiratet. Mit der dänischen Heiratsukunde, die in drei Sprachen ausgestellt ist, sind wir zum Ausländeramt. Die Urkunde hatte keine Apostille brauch auch nicht, weil die dänische Urkunde im
deutschen Recht auch so zugelassen ist. Von dort haben sie uns direkt zum Bürgeramt geschickt und meine Frau angemeldet und den Familienstand geändert. Eine Registrierung beim Standesamt ist/war nie notwendig. Dann ist Sie zurück nach Thailand und ist nach 2 Monaten mit dem richtigen Visum wieder gekommen. Die ABH hat eine vorweg Zustimmung erteilt. Es wäre sogar noch schneller gegangen aber meine Frau hatte in Thailand noch einiges zu erledigen.
 
        #188  

Member

Member hat gesagt:
Es fällt einem nix vor die Füße. Wir haben 2019 in Dänemark geheiratet. Mit der dänischen Heiratsukunde, die in drei Sprachen ausgestellt ist, sind wir zum Ausländeramt. Die Urkunde hatte keine Apostille brauch auch nicht, weil die dänische Urkunde im
deutschen Recht auch so zugelassen ist. Von dort haben sie uns direkt zum Bürgeramt geschickt und meine Frau angemeldet und den Familienstand geändert. Eine Registrierung beim Standesamt ist/war nie notwendig. Dann ist Sie zurück nach Thailand und ist nach 2 Monaten mit dem richtigen Visum wieder gekommen. Die ABH hat eine vorweg Zustimmung erteilt. Es wäre sogar noch schneller gegangen aber meine Frau hatte in Thailand noch einiges zu erledigen.
Doppel-Like 👍👍
 
        #189  

Member

Member hat gesagt:
Es fällt einem nix vor die Füße. Wir haben 2019 in Dänemark geheiratet. Mit der dänischen Heiratsukunde, die in drei Sprachen ausgestellt ist, sind wir zum Ausländeramt. Die Urkunde hatte keine Apostille brauch auch nicht, weil die dänische Urkunde im
deutschen Recht auch so zugelassen ist. Von dort haben sie uns direkt zum Bürgeramt geschickt und meine Frau angemeldet und den Familienstand geändert. Eine Registrierung beim Standesamt ist/war nie notwendig. Dann ist Sie zurück nach Thailand und ist nach 2 Monaten mit dem richtigen Visum wieder gekommen. Die ABH hat eine vorweg Zustimmung erteilt. Es wäre sogar noch schneller gegangen aber meine Frau hatte in Thailand noch einiges zu erledigen.

Sorry,ich hatte da beim verfassen meiner Antwort zu pauschal gedacht und nicht beachtet das es hier nur um TH geht.

Mit der Aussage „das es einem vor die Füsse fällt“ , hatte ich im Hinterkopf, den Versuch eine Urkundenprüfung zu umgehen.

Da aber TH ein Land mit sicherem Urkundenwesen ist trifft das in dem Fall nicht zu.

Aber mich würde mal interessieren ,warum man in der heutigen Zeit ,immer noch meint in Dänemark zu heiraten wäre besser / leichter ?

Wenn man doch in D heiratet erspart man sich doch den Kram mit der FZF,und die Ehefrau kann gleich hierbleiben.



Gruss

Utm
 
        #190  

Member

in DK kannst mit einem normalem Besuchsvisum heiraten. Dann zurück in die Heimat TH, A1 vorweisen und Familiennachzug beantragen. Fertig.
 
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