Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #201  

Member

Member hat gesagt:
Das kannste in D auch.Es ist nicht verboten mit einem Besuchsvisum zu heiraten.Ein legaler Aufenthalt mit dem Besuchsvisum liegt ja vor.

Dieses Gerücht mit dem " man darf nicht mit einem Besuchsvisum heiraten " wird wohl nie aussterben.

Gruss

Utm
Mit dem Besuchvisum zu heiraten setzt doch auch voraus das alle Dokumente vollständig sind.
Und die Frage ist spielt das Standesamt mit.??
Ich kenne niemanden in all den Jahren die hier mit einem Besucher Visa geheiratet hat, ich könnte mir Vorstellen das dann die Ausländerbehörde einem Steine in den Weg legt also ich würde keine Garantie abgeben das diese so funktioniert .
 
        #202  

Member

Man kann in DK mit einem Besuchsvisum heiraten. Das entspricht dem EU Recht und das Standesamt in DE ist scheissegal. Die braucht man im Anschluss an die Ehe nicht. Die Ehe wird nicht beim Standesamt anerkannt.
 
        #203  

Member

Member hat gesagt:
Mit dem Besuchvisum zu heiraten setzt doch auch voraus das alle Dokumente vollständig sind.
Und die Frage ist spielt das Standesamt mit.??
Ich kenne niemanden in all den Jahren die hier mit einem Besucher Visa geheiratet hat, ich könnte mir Vorstellen das dann die Ausländerbehörde einem Steine in den Weg legt also ich würde keine Garantie abgeben das diese so funktioniert .

Das Du niemanden kennst ist für mich eigentlich logisch.Wer macht so etwas überhaupt wenn die Papiere vollständig sind ? Heiraten mit einem D Visum und fertig..Madame kann sofort einen eAT beantragen nach der Heirat.

Aber wie schon geschrieben ,von Gesetz her ist das nicht verboten,zumindest kenne ich keinen § der das verbieten sollte.

Das Standesamt hat mit der ABH nichts zu tun.Die verheiraten und die ABH erteilt dann nach Ausreise,und Antrag zur FZF den AT,wenn die Holde eingereist ist.

Und irgendwelche Steine in den Weg legen ,können und dürfen sie nicht.Sie müssen nach dem gültigem Aufenthaltsgesetz den AT erteilen,wenn die Voraussetzng dafür gegeben ist.


Gruss

Utm
 
        #204  

Member

Das geht. Im Phil Forum gibt es viele die das machen. Entweder weil man denkt man ist schneller verheiratet aber nicht weiss was danach kommt oder um die Urkundenprüfing zu umgehen zu versuchen die mind. 6 Monate dauert. ( Gibt's in Thailand nicht ).

Der einzige Vorteil der mir einfällt: beim Heiratsvisum muss man eine Verpflichtungserklärung abgeben , das Einkommen dafür muss i.d.r. deutlich höher sein als bei einem Schengen Visum .

Wenn man schon verheiratet ist braucht man das nicht - man könnte theoretisch sogar harz4 beziehen und fürndie VE für schengen Visum hätte z.b. ein bekannter gemacht.

Ob es jedoch so sinnvoll ist eine Asiatin nach D zu holen bei entsorechen niedrigen Einkommen...oder der Fall der schon geschrieben wurde man lebt von vermögen und kann keine VE abgeben.

Allerdings in solchen fällen bietet es sich mE eher an in Thailand zu heiraten ..
 
        #205  

Member

Member hat gesagt:
Ob es jedoch so sinnvoll ist eine Asiatin nach D zu holen bei entsorechen niedrigen Einkommen...

Wenn das der Grund ist warum das Einige so machen sollten,dann gute Nacht.Eine VE kann auch ein dritter machen,wenn das nicht geht ,ist hoffentlich die Frau schneller weg als er gucken kann.

Und genau was Du schreibst,mit der UP ist genau das was ich meinte,mit dem vor die Füsse fallen.

Aber das ein Visum der Kategorie D anders als bei einem C Visum ,bei der Beantragung anders bewertet wird,bei der VE ist mir neu.

VE ist VE ,egal zu welchem Zweck.

Gruss

Utm
 
Zuletzt bearbeitet:
        #206  

Member

.. nach 3 Jahren dann halt wenn sie die Niederlassungserlaubnis hat 😂
 
        #207  

Member

@uptome ist aber tatsächlich so. Warum und ob man da klagen sollte darüber kann man sicher streiten - da ja das D Visum zur Eheschließung i.d.R. auch für 3 Monate ausgestellt wird - so wie auch max ein Schengen Visum. Dennoch möchte man hier wohl auf "Nummer sicher" gehen dass nach der Hochzeit auch genug Einkommen da ist.. wie gesagt der Witz ist wenn schon verheiratet ist das egal, es geht nur um die Zeit Einreise bis Hochzeit.

Berlin hat es sogar schön veröffnetlicht:

Schengen Besuch:
1265 € Mindesteinkommen

Heiratsvisum:
2760 € Mindesteinkommen ohne Unterhaltsverpflichtung

Noch spannender ist jede ABH macht es anders. Bei mir im Ruhrgebiet eine Stadt: Besuch auch 1265 € , bei Heiratsvisum Harz4 Regelsatz + Miete + 200 € Pauschale hat die Sachbearbeiterin gerechnet..
 
        #209  

Member

Member hat gesagt:
@uptome ist aber tatsächlich so. Warum und ob man da klagen sollte darüber kann man sicher streiten - da ja das D Visum zur Eheschließung i.d.R. auch für 3 Monate ausgestellt wird - so wie auch max ein Schengen Visum. Dennoch möchte man hier wohl auf "Nummer sicher" gehen dass nach der Hochzeit auch genug Einkommen da ist.. wie gesagt der Witz ist wenn schon verheiratet ist das egal, es geht nur um die Zeit Einreise bis Hochzeit.

Berlin hat es sogar schön veröffnetlicht:

Schengen Besuch:
1265 € Mindesteinkommen

Heiratsvisum:
2760 € Mindesteinkommen ohne Unterhaltsverpflichtung

Noch spannender ist jede ABH macht es anders. Bei mir im Ruhrgebiet eine Stadt: Besuch auch 1265 € , bei Heiratsvisum Harz4 Regelsatz + Miete + 200 € Pauschale hat die Sachbearbeiterin gerechnet..

Wer hat schon ü 2700 € Netto oder ist Brutto gemeint,was natürlich nicht ausreicht ?Und was einige ABH´s auf deren Webseite schreiben ist auch nicht immer verbindlich.Hab da so neine Erfahrungen.
 
        #210  

Member

Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, u.a. Wohnraum, Krankenversicherung etc. Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde (zum Beispiel Sozialamt) aufgewendet werden.

So wie ich das verstehe,geht es hier um einen Zuzug von Ausländer zum Ausländer.

Wenn Du einen deutschen Pass hast ,reichen die ca 1800 € Netto für eine VE
 
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