TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

in DK kannst mit einem normalem Besuchsvisum heiraten. Dann zurück in die Heimat TH, A1 vorweisen und Familiennachzug beantragen. Fertig.
Das kannste in D auch.Es ist nicht verboten mit einem Besuchsvisum zu heiraten.Ein legaler Aufenthalt mit dem Besuchsvisum liegt ja vor.

Dieses Gerücht mit dem " man darf nicht mit einem Besuchsvisum heiraten " wird wohl nie aussterben.

Gruss

Utm
 
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Die Unterlagen die es mehr benötigt um mit Heiratsvisum in D zu heiraten halten sich mE doch sehr in Grenzen .. in die Frau kann direkt da bleiben . Und man spart die hin und her fliegerrei ..

Und ja es ist völlig legal mit einem Besuchvisa in D zu heiraten - aber warum nicht direkt ein Heiratsvisum beantragen ?

Tatsächlich wie auch schon geschrieben wurde ist das Problem dass eine VE abgegeben werden muss bei der ABH und in der Regel höhrere Sätze als für ein Besuchvisum angesetzt werden . Aber wer normales Gehalt hat für den wird das ja kein Problem sein .
 
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Die Unterlagen die es mehr benötigt um mit Heiratsvisum in D zu heiraten halten sich mE doch sehr in Grenzen .. in die Frau kann direkt da bleiben . Und man spart die hin und her fliegerrei ..

Nicht jeder der heiratet möchte in Deutschland bleiben.
Dänemark geht halt deutlich schneller und entspannter wenn es nur um Heiraten geht.

Anderes Beispiel...

Eine Kusine meiner Besten war in Deutschland mit Schengen Visum.
Schwanger geworden... 🤷🏼
Dummerweise schloss die KrankenVersicherung Schwangerschaften aus.
Eine Woche später war das Thema, dank Dänemark durch und sie kam in den Vorteil der deutschen Familienversicherung.
 
Schwanger geworden... 🤷🏼
Dummerweise schloss die KrankenVersicherung Schwangerschaften aus.
Eine Woche später war das Thema, dank Dänemark durch und sie kam in den Vorteil der deutschen Familienversicherung.
In die Familienversicherung ohne Aufenthaltstitel ? Wie kann ich mir das erklären ?
 
Wenn die 💃 schwanger ist und sich in Schengen aufhält, bekommt sie die AE ohne Probleme.
Wo ist das geregelt ? Ich finde da nichts.Es sei denn sie ist mit der Schwangerschaft soweit ,das ihr keine Ausreise zu zu muten ist.

Deiner Aussage nach ,würde eine Schwangerschaft,egal in welchem Monat zu einem Aufenthalltstitel führen.

Verstehe ich das so richtig ?
 
Wo ist das geregelt ? Ich finde da nichts.Es sei denn sie ist mit der Schwangerschaft soweit ,das ihr keine Ausreise zu zu muten ist.

Deiner Aussage nach ,würde eine Schwangerschaft,egal in welchem Monat zu einem Aufenthalltstitel führen.

Verstehe ich das so richtig ?

Ja, selbstverständlich nur, wenn Kind vom deutschen Vater.
Soweit es meiner Kenntnis entspricht muss der Lebensunterhalt gesichert sein.
Sprich ausreichend finanzielle Mittel verfügbar.

Gesetzlich geregelt ist es nur nach der Geburt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, selbstverständlich nur, wenn Kind vom deutschen Vater.
Soweit es meiner Kenntnis entspricht muss der Lebensunterhalt gesichert sein.
Sprich ausreichend finanzielle Mittel verfügbar.

Gesetzlich geregelt ist es nur nach der Geburt.

Der LU bei einem deutschen Staatsbürger muss nich gesichert sein.Dieses gilt nur für nicht deutsche.Die Rechtsgrundlage ist im WWW einsehbar.

Es wäre nett,wenn Du die Frage auf Anspruch einer Familienversicherung beantworten könntest,der augenscheinlich ohne eAT zu stande gekommen ist.
 
Der LU bei einem deutschen Staatsbürger muss nich gesichert sein.Dieses gilt nur für nicht deutsche.Die Rechtsgrundlage ist im WWW einsehbar.

Es wäre nett,wenn Du die Frage auf Anspruch einer Familienversicherung beantworten könntest,der augenscheinlich ohne eAT zu stande gekommen ist.

Ich habe nicht behauptet das die Familienversicherung ohne AE zustande gekommen ist.

Den Rest verstehe ich nicht.

Aufenthaltserlaubnis bei Schwangerschaft für werdende Mutter oder Vater - Tarneden Rechtsanwälte Hannover

unter 4. findest du das was ich meine
 
Es kommt auf jeden Einzefall an in welchem Land man heiraten will. Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis vom zuständigen Standesamt zu bekommen kann manchmal recht mühselig sein. Es reicht doch schon aus wenn der zuständige Bearbeiter mal keine oder wenig Ahnung hat. Mit dem Besuchvisum zu heiraten setzt doch auch voraus das alle Dokumente vollständig sind, man muss man schon gut vor gearbeitet haben. Von beiden Seiten. Wir wollten in Deutschland heiraten, aber dann kam bei der Legalisierung der Geburtsurkunde meiner Frau heraus, dass der Nachname auf ihre Urkunde und im Register nicht übereinstimmen. Der hat sich damals einfach verschrieben. Der Deutsche Amtschimmel wiehert auch auf der Botschaft. Eine korregierte Urkunde bedeutet mit den Eltern und zwei Zeugen und meiner jetzigen Frau nach Kohn Kaen das alles ändern, dann wieder Botschaft etc....
Das hätte locker 6 Monate gedauert. Für Dänemark keine Geb Urkunde erforderlich. In dieser Zeit waren wir längst verheiratet,
und sie in Deutschland schon längst im Integrationskurs.
Die Urkunde ist aber mittlerweile neu, übersetzt und legalisiert. Die brauchte Sie nämlich dann für die Einbürgerung.
 
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