Das kannste in D auch.Es ist nicht verboten mit einem Besuchsvisum zu heiraten.Ein legaler Aufenthalt mit dem Besuchsvisum liegt ja vor.in DK kannst mit einem normalem Besuchsvisum heiraten. Dann zurück in die Heimat TH, A1 vorweisen und Familiennachzug beantragen. Fertig.
Dieses Gerücht mit dem " man darf nicht mit einem Besuchsvisum heiraten " wird wohl nie aussterben.
Gruss
Utm