TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

  • Ersteller
        #211  

Member

sehe jetzt nicht warum das nur für Ausländer gelten soll . Wieso siehst Du das so?
 
        #212  

Member

Member hat gesagt:
sehe jetzt nicht warum das nur für Ausländer gelten soll . Wieso siehst Du das so?
Das ist dann der § 29 im Aufethaltsgesetz,nicht der § 28.

Denn bei einer FZF zu einem deutschen Staatsbürger ist der LU irrelevant,ausser bei einer VE,Für den Zeitraum bis zur Heirat.


Aber die ü 2700€ sheinen mir da auch nicht real zu sein.
 
        #213  

Member

Ja hab ich auch nur in Berlin gesehen . Vllt zur Abschreckung ? 😂😂 Aber tatsächlich wenn ich in Köln wohnen würde hätte ich vllt wirklich ne Hochzeit auf den phils oder DK in Erwägung gezogen - was geht die ABH mein Kontoauszug oder Schufa komplett an .
 
        #214  

Member

Member hat gesagt:
Mit dem Besuchvisum zu heiraten setzt doch auch voraus das alle Dokumente vollständig sind.
Und die Frage ist spielt das Standesamt mit.??
Ich kenne niemanden in all den Jahren die hier mit einem Besucher Visa geheiratet hat, ich könnte mir Vorstellen das dann die Ausländerbehörde einem Steine in den Weg legt also ich würde keine Garantie abgeben das diese so funktioniert .
Mit einem Besuchervisum ist es kein Problem in Deutschland zu heiraten und die ABH macht auch keine Probleme. Haben meine Frau und ich 2020 gemacht, da wir wegen Corona nicht nach Thailand reisen konnten, wo wir eigentlich heiraten wollten.
 
        #215  

Member

@carlton ihr habt in D geheiratet mit Schengen Visum und sie konnte direkt da bleiben in D oder?
Das kann funktionieren, das "Problem" ist hier aber § 39 AufenthV - Einzelnorm

"oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16b, 16e oder 19e des Aufenthaltsgesetzes"

das klingt erstmal gut, ist auch ein Grund warum das genau für eine Heirat in DK nicht funktioniert - denn: bei Heirat in Dänemark reist er danach ja wieder nach D ein, somit ist der Anspruch auf AT VOR Einreise nach D entstanden, nämlich in DK.

Das Problem ist nur dass keine Fiktionswirkung greift bei Schengen Visum, somit müsste der AT ausgestellt sein BEVOR das Schengen Visum abläuft.
Bei Einreise mit einem D-Visum für Hochzeit muss nur der Antrag gestellt werden auf AT (am Besten schriftlich) und dann ist es egal wie lange die ABH für die Ausstellung des AT braucht.

Gerade aktuell bei der hohen Belastung der ABHs in den Meisten Fällen unwahrscheinlich.. Dass das trotzdem in den ein oder anderen Fällen in Absprache mit der aBH trotzdem klappt wage nicht nicht zu beweifeln und gerade 2020 in Corona konnte es auf jeden Fall klappen da wurde das Schengen Visum ja quasi automatisch "verlängert".

Dennoch frage ich mich warum mit einem Schengen Visum in D heiraten, dann doch direkt mit Heiratsvisum - dann hat man die Garantie dass sie hierbleiben kann.

P.S. ja dem Standesamt ist es vollkommen egal - sofern alle Unterlagen vorliegen und sie legal in D ist (mit Schengen Visum) kann man heiraten warum auch nicht..
 
        #216  

Member

Member hat gesagt:
Dennoch frage ich mich warum mit einem Schengen Visum in D heiraten, dann doch direkt mit Heiratsvisum - dann hat man die Garantie dass sie hierbleiben kann

Wenn man denn in Deutschland bleiben/leben will.
Gibt ja durchaus auch andere Szenarien die eine Heirat sinnvoll machen, als in D zu leben.

Member hat gesagt:
P.S. ja dem Standesamt ist es vollkommen egal - sofern alle Unterlagen vorliegen und sie legal in D ist (mit Schengen Visum) kann man heiraten warum auch nicht..
Richtig...
Unterlagen halt viel einfacher für Dänemark zu realisieren.
 
        #217  

Member

ja gut da gebe ich Dir recht. Man sollte jeden Einzelfall ansehen.
 
        #218  

Member

Member hat gesagt:
Mit einem Besuchervisum ist es kein Problem in Deutschland zu heiraten und die ABH macht auch keine Probleme. Haben meine Frau und ich 2020 gemacht, da wir wegen Corona nicht nach Thailand reisen konnten, wo wir eigentlich heiraten wollten.
Zu Corona Zeiten war dies tatsächlich möglich. Auch in meinem Freundeskreis hat das einer so durchgeführt.

Vor Corona war dies sehr schwer möglich. Kenne da einige Beispiele wo die ABH trotz Heirat die Dame wieder Ausreisen musste und Visa D beantragen um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Wie aktuell der Status ist wäre sehr interessant
 
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