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wusste nicht, dass es in Dänemark auch so einfach ist. Heiraten habe ich eigentlich keine Ahnung, war ich noch nie, und werde es auch nicht..Member hat gesagt:Braucht man dort noch weniger als nur den Reisepass?
wusste nicht, dass es in Dänemark auch so einfach ist. Heiraten habe ich eigentlich keine Ahnung, war ich noch nie, und werde es auch nicht..Member hat gesagt:Braucht man dort noch weniger als nur den Reisepass?
Ich habe vor der Heirat bei der ABH angerufen und den Sachverhalt geschildert, das wir eigentlich in Thailand heiraten wollten, aber wegen Corona nicht einreisen können. Alle nötigen Papiere und A1 war vorhanden. Habe gefragt, ob wir in Deutschland heiraten können und ob meine Frau nach der Heirat hierbleiben kann. Die Dame von der ABH meinte, es wäre kein Problem in Deutschland zu heiraten und zwecks Aufenthaltsbewilligung sollten wir uns nach der Heirat noch mal melden, man würde dann schauen was man machen kann. Wir haben dann also in Deutschland geheiratet und uns anschließend wieder an die ABH gewandt. Die meinte dann meine Frau muss wieder zurückreisen nach Thailand und dort ein Ehegattennachzugvisum stellen. Das hat sie dann so gemacht.Member hat gesagt:@carlton ihr habt in D geheiratet mit Schengen Visum und sie konnte direkt da bleiben in D oder?
Das kann funktionieren, das "Problem" ist hier aber § 39 AufenthV - Einzelnorm
"oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16b, 16e oder 19e des Aufenthaltsgesetzes"
das klingt erstmal gut, ist auch ein Grund warum das genau für eine Heirat in DK nicht funktioniert - denn: bei Heirat in Dänemark reist er danach ja wieder nach D ein, somit ist der Anspruch auf AT VOR Einreise nach D entstanden, nämlich in DK.
Das Problem ist nur dass keine Fiktionswirkung greift bei Schengen Visum, somit müsste der AT ausgestellt sein BEVOR das Schengen Visum abläuft.
Bei Einreise mit einem D-Visum für Hochzeit muss nur der Antrag gestellt werden auf AT (am Besten schriftlich) und dann ist es egal wie lange die ABH für die Ausstellung des AT braucht.
Gerade aktuell bei der hohen Belastung der ABHs in den Meisten Fällen unwahrscheinlich.. Dass das trotzdem in den ein oder anderen Fällen in Absprache mit der aBH trotzdem klappt wage nicht nicht zu beweifeln und gerade 2020 in Corona konnte es auf jeden Fall klappen da wurde das Schengen Visum ja quasi automatisch "verlängert".
Dennoch frage ich mich warum mit einem Schengen Visum in D heiraten, dann doch direkt mit Heiratsvisum - dann hat man die Garantie dass sie hierbleiben kann.
P.S. ja dem Standesamt ist es vollkommen egal - sofern alle Unterlagen vorliegen und sie legal in D ist (mit Schengen Visum) kann man heiraten warum auch nicht..
Sorry das mag ja alles sein aber zu Corona Zeiten gab es sicher ausnahmenMember hat gesagt:Mit einem Besuchervisum ist es kein Problem in Deutschland zu heiraten und die ABH macht auch keine Probleme. Haben meine Frau und ich 2020 gemacht, da wir wegen Corona nicht nach Thailand reisen konnten, wo wir eigentlich heiraten wollten.
Wenn die Thai dann ein Visa für die USA bekommtMember hat gesagt:Las Vegas vielleicht..
Welche Ausnahmen meinst du? Mit einem Besuchervisum kann man immer in Deutschland heiraten. Die Ehefrau muss aber wieder ausreisen und dann im Heimatland ein Ehegattennachzugsvisum stellen. Dafür gab es wohl während Corona Ausnahmen, bei uns uns allerdings nicht.Member hat gesagt:Sorry das mag ja alles sein aber zu Corona Zeiten gab es sicher ausnahmen
Tue mir bitte einen Gefallen. Wenn du dass das nächste Mal schreibst, beschreibe das doch mal richtig ausführlich. Mit allem was dazu gehört und welche Länder das betrifft.Member hat gesagt:Wenn Du als Deutscher nicht in Deutschland, sondern I'm EU Ausland wohnst ist allles vieeeeel einfacher, Mia kann nach der Heirat gleich dableiben
Er meint damit wenn ein Deutscher in Österreich wohnt kann die dortige ABH nicht die gleichen Voraussetzungen fordern wie in Deutschland. Das heißt z.B. das kein A1 benötigt wird. Das gleiche gilt übrigens auch umgekehrt oder wenn man in einem anderen EU Staat wohntMember hat gesagt:Tue mir bitte einen Gefallen. Wenn du dass das nächste Mal schreibst, beschreibe das doch mal richtig ausführlich. Mit allem was dazu gehört und welche Länder das betrifft.
Er meint,glaube ich,das EU Freizügigkeitsrecht.Aber man sollte das schon richtig darstellen,und erklären.Member hat gesagt:Tue mir bitte einen Gefallen. Wenn du dass das nächste Mal schreibst, beschreibe das doch mal richtig ausführlich. Mit allem was dazu gehört und welche Länder das betrifft.