Thailändisch lernen

TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

        #21  

Member

Muss noch dazu sagen meine Frau hatte damals schon mit dem A1 Kurs
angefangen, ich war 3 Monate dort und habe sie beim lernen unterstützt,
sie hatte dann den Kurs bestanden und keine 4 Monate nach der Hochzeit
war sie bei mir in Deutschland.
 
        #22  

Member

aber auch wenn du in HK heiratest ..und alles wurde beglaubigt, wird das A 1 Certificat verlangt um für D das das Visum zubekommen.
Habe ein Bekannten , der hat alles über HK zu vollster Zufriedenheit abgewickelt , nur seine ASAWA hatte den A1 nicht bestanden , somit konnte sie nicht ausreisen da das Visum ( auch als frische Ehefrau) nicht erteilt wurde.
Fazit , er musste allein zurück und Mahal musste weiter lernen bis Prüfung bestanden .
Er meinte , es war Absicht vom Lehrer , der vorher versprochen hatte in seiner Schulung erhält Jede das Certificat , das sie nicht genug vorbereitet war und Prüfung nicht bestanden hatte um mehr Kohle zumachen .
 
Zuletzt bearbeitet:
        #23  

Member

Ich habe ja auch geschrieben das sie den Kurs bestanden hatte.
Das mit dem Kohle machen habe ich auch schon öfter gehört,
habe einen Bekannten der musste sogar das Geld für den Kurs
( 2.Mal, 1 mal durchgefallen) an das Privatkonto des Lehrers
Überweisen, er wartet jetzt noch das Ergebnis ab, dann will er
nachforschen, er wurde stutzig da er nur die hälfte des Preises
bezahlen musste und er das Geld nicht wie beim ersten mal auf
das Konto des Institutes, sondern auf das Privatkonto.
 
        #24  

Member

Um schnell was hinzubekommen ist wohl HKG die einzige Lösung.
Geht alles Online zu machem mit der Heirat muss dort nur 14 Tage öffentlich aushängen.
Nur aufpassen das sie die Heiratsurkunde mit Apostille versehen (ist kein Standart und kostet extra),
Dann gibt es später in D keine Probleme.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Um schnell was hinzubekommen ist wohl HKG die einzige Lösung.
Geht alles Online zu machem mit der Heirat muss dort nur 14 Tage öffentlich aushängen.
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, aber auch dann braucht die Ehefrau A1.
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Er meinte , es war Absicht vom Lehrer , der vorher versprochen hatte in seiner Schulung erhält Jede das Certificat , das sie nicht genug vorbereitet war und Prüfung nicht bestanden hatte um mehr Kohle zumachen .

Eine kleine Unterstützung für den armen Lehrer und die Sache wäre gegessen.
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, aber auch dann braucht die Ehefrau A1.
Ja leider , kann man aber auch per Taschengeld bekommen, so meine Erfahrung..
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Lieber Member @Stuart: Dein Mitteilungsbedürfnis ist schon bewundernswert. Aber "weniger" ist manchmal "mehr".

Wir sind hier, vermute ich mal, alle nicht "vom Fach".

Wer es genau wissen will: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MlfI3-20091026-SF-A001.pdf

Zu den angesprochenen Fragen empfehle ich die Lektüre von Ziffern 30.1.4.2.3.1 und 30.1.4.2.3.4. ;-)
nur mal so zur Wiederholung, da dies bisher der erste zielführende Beitrag war...
 
        #29  

Member

Mal ne andere Frage: War dein Master's Girl denn schon mal in D?
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Hallo Zusammen!

Ich schreibe Euch hier, weil ich langsam echt nicht mehr weiter weiß.

Soeben bekommen meine Verlobte (Thai) und ich die Nachricht, dass ihr Hochzeitsvisum für die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sie kein Deutsch spricht. Momentan macht sie zwar einen Kurs, der kommt aber wohl zu spät. Bei Beantragung des Visums in der Botschaft der BR Deutschland in Bangkok hat man uns erklärt, es gibt eine Ausnahmeregelung. Demnach muss meine Verlobte kein Deutschzertifikat nachweisen, wenn ihre Aussichten auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt gut sind. Offenbar sind sie dies nicht – denn von der Ausnahmeregelung wurde offensichtlich nicht Gebrauch gemacht. Meine Verlobte hat 2 Universitätsabschlüsse – einen Bachelor und einen Master. Offenbar zu wenig für deutsche Behörden???

Dazu kommt folgender für mich skandalöser Sachverhalt: in der Botschaft sagte man mir unverblümt: „Wären Sie Spanier oder Franzose, Ihre Verlobte würde ohne Probleme das Hochzeitsvisum erhalten. Denn sofern der Ehegatte EU-Bürger ist, braucht sie keine deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Nun habe ich dem Beamten erklärt, ich sei doch EU-Bürger. Er aber meinte: „Nein, Sie sind Deutscher. Damit gilt für Sie nicht EU-Recht, sondern deutsches Recht. Und somit muss Ihre Verlobte deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Eine interessante Welt, in der deutsches Recht EU-Recht offenbar bricht! Irgendwann habe ich einmal gelernt, dass dies nicht möglich ist.

Weil sich das jetzt wahrscheinlich viele fragen: Wir sind beide Anfang 30 und haben uns in Deutschland kennengelernt und das "GO" der deutschen Behörden für eine Hochzeit haben wir auch schon bekommen (Hochzeitsfähigkeitsbescheinigung).

Habt Ihr von so einem Fall schon mal gehört? Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir die einzigen sind, mit denen so umgegangen wird... Wir sind für jeden Tipp dankbar, der uns in unserem Kampf gegen die deutschen Behörden vor Ort unterstützt!

In der Hoffnung auf Hilfe

Pumpkin
Member hat gesagt:
, der uns in unserem Kampf gegen die deutschen Behörden vor Ort unterstützt!
Pumpkin
Gegen die Behörden kämpfen? Da ziehst du zu 99% den kürzeren.
Es ist doch das einfachste der Welt, den A1 zu machen.
Sei froh , daß es nur dieser einzige Grund ist-und der euch auch noch genannt wurde.(Andere werden abgelehnt ohne Angabe von Gründen)
Und warum angeblich bereits ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde, erschließt sich mir nicht.
Also nicht gegen die Ämter kämpfen, sondern mit ihnen zusammen arbeiten-ansonsten wollen sie von Dir Papiere bis Du keine Lust mehr hast.
 
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