Wenn deine Frau bei Erwerb der Wohnung die thailändische Staatsbürgerschaft hatte ist eine Umschreibung oder Verkauf an einen Farang nicht möglich.
Bei Erstkauf vom Bauherren werden die Condos schon auf Thai und Farang Quote unterteilt, ein späterer Wechsel von Thai Besitzer zum Farang ist vom Gesetz untersagt.