Danke für die gut gemeinten Hinweise.
Ich weiß, dass beim Durchleuchten des Gepäcks alles Organische (und dazu zählen Lebensmittel nun mal) sofort als Organisches gut sichtbar ist. Dabei ist es egal, ob man es offen transportiert oder im Hosenbein einer Wechselhose im Koffer oder im Handgepäck platziert.
Meine Frage zielte darauf ab, ob man die oben im Foto gezeigte Wurst sozusagen "offiziell" mitnehmen kann. Ich hatte auch nicht nach Salami oder was Anderem gefragt.
Ich meinte damit konkret, dass sich ja eine abgepackte und original verpackte Streichwurst schon deutlich von einer Salami oder Knacker, die eben wahrscheinlich nicht abgepackt sind, unterscheidet und damit lebensmittelrechtlich evtl. vom Zoll anders behandelt wird. Aber das weiß ich eben nicht. Deshalb meine Frage.
Bitte nicht falsch verstehen und danke für allgemeine Ratschläge, aber ich hatte meine Frage sehr konkret gestellt.
@MadAddict ... Langeweile?