INVESTIEREN in THAILAND

  • Ersteller
        #111  

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Member hat gesagt:
@frank69: Ein guter Beitrag, da hast du ja aufmerksam gelesen. Deinen Beitrag sollten sich alle durchlesen, die darauf erpicht sind, ihre thailändische Ehefrau in D einbürgern zu lassen.

Nun, vielleicht gibt es ja was mit der doppelten Staatsbürgerschaft. Dann sollte das Thema eigentlich Makulatur sein.
Es gibt weder in DACH noch in Thailand eine Doppelstaatsbürgerschaft. Sobald das den Behörden bekannt wird, wird eine der beiden Staatsbürgerschaften entzogen!
 
        #112  

Member

Hier eine Info bezüglich doppelte Staatsbürgerschaft
ungültiger Link entfernt

Greetings GG
 
        #114  

Member

Member hat gesagt:
Hier eine Info bezüglich doppelte Staatsbürgerschaft
ungültiger Link entfernt

Greetings GG

Vielen Dank für den detailierten Link, genauso ist es mir auch bekannt. :dank:

Ist auch richtig so, warum sollte jemand zwei Staatsbürgerschaften besitzen?
Nur um sich überall die Rosinen herauszupicken, ne ne. :shake:
 
        #115  

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Member hat gesagt:
Es gibt weder in DACH noch in Thailand eine Doppelstaatsbürgerschaft. Sobald das den Behörden bekannt wird, wird eine der beiden Staatsbürgerschaften entzogen!

Das ist so nicht richtig ! In D kann eine Thai ihre Staatsbürgerschaft behalten wenn sie Deutsche wird ! Wer es nich glaubt möge die Ausl. Behörde anrufen. (Das gilt nicht für alle Nationalitäten aber 100 % sicher für Thai !

Ist seit ca. 4 Jahren so.
 
        #116  

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Was ist denn mit einer in Thailand lebenden Thaifrau mit einem Grundstück. Sollte es irgendwie mal herauskommen, dass sie 2 Pässe hat, ist das Grundstück weg. Oder?
 
        #117  

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Member hat gesagt:
Vielen Dank für den detailierten Link, genauso ist es mir auch bekannt. :dank:

Ist auch richtig so, warum sollte jemand zwei Staatsbürgerschaften besitzen?
Nur um sich überall die Rosinen herauszupicken, ne ne. :shake:


Hi Asiadragon , so einfach ist die Sache nicht!!!!

Ein Beispiel: Beamtendienstrechtgesetz 1979 von Österreich !!!

Wenn ein Beamter eine Frau :hehe: ehelicht und aus dieser Beziehung keine Kinder hervorgehen muß man 10 Jahre verheiratet sein um eine Witwenpension zu erhalten. (man will ja das mia versorgt ist wenn man sich verabschiedet von dieser welt) Und jetzt kommst( bin mir allerdings nicht 100 % sicher) Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft!!

Greetings GG
 
        #118  

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Member hat gesagt:
Das ist so nicht richtig ! In D kann eine Thai ihre Staatsbürgerschaft behalten wenn sie Deutsche wird ! Wer es nich glaubt möge die Ausl. Behörde anrufen. (Das gilt nicht für alle Nationalitäten aber 100 % sicher für Thai !

Ist seit ca. 4 Jahren so.
Ja @Liggi in Deutschland schon, aber in Thailand nicht...:ironie:

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        #119  

Member

Was ist denn mit einer in Thailand lebenden Thaifrau mit einem Grundstück. Sollte es irgendwie mal herauskommen, dass sie 2 Pässe hat, ist das Grundstück weg. Oder?

Ja in der Regel schon !!! Denn wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hat dann verliert sie die Thailänd. Staatsbürgerschaft. :roll: (Sie gilt dann als Ausländer).

Meine Frau (Österr. Staatsbürgerin) stellt sich bei der Immigration in Bangkok nun auch immer brav am "Forrenger Schalter" an....:mrgreen:

sawasdee frank69
 
        #120  

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Member hat gesagt:
Das ist so nicht richtig ! In D kann eine Thai ihre Staatsbürgerschaft behalten wenn sie Deutsche wird ! Wer es nich glaubt möge die Ausl. Behörde anrufen. (Das gilt nicht für alle Nationalitäten aber 100 % sicher für Thai !

Ist seit ca. 4 Jahren so.
Das kenne ich auch so. Mein Sohn hat auch 2 Pässe. Probleme gibt es lt Auskunft der dt Botschaft erst falls er in TH zum Militär muss. Das ist auch schon länger als 4 Jahre so.
 
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