DACH --> TH Jahresaufenthalt beantragen bei Immi

von da an startet die Gültigkeit des Visums für 365 Tage.
Wenn Du aber 1 Monat später einreist bekommst Du nur noch -1 Monat reingestempelt. Für die Zeit des Visums hast Du ja ne Versicherung.
Und wenn Du kurz vor Ende des Visums wieder einreist, um 1 Jahr Verlängerung zu bekommen, must
Du ne Versicherung nachweisen für 1 Jahr.. Sonst nur bis Ende Visum.
Und für das 2. Jahr mußt Du soweit ich weiß. immer ein Re Entry haben, für Aus und Einreise. Sonst ist das Visum weg. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
 
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Das Visum hat eine feste Gültigkeit (1 Jahr nach Ausstellung). Das ist wichtig, weil der Ausstellungstermin in der Regel einige Zeit vor dem Einreisetermin liegt.
Interessant zu wissen das beim Non-OA Visum die Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum gilt und nicht wie beim Non-O ab dem Einreisedatum. Das war mir bisher nicht bewußt.
 
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nicht wie beim Non-O ab dem Einreisedatum.
Bei allen Visa muss man unterscheiden zwischen
  • Gültigkeitsdauer, d.h. wann muss ich spätestens, nach Ausstellung, eingereist sein, und
  • Dauer der Aufenthaltserlaubnis, d.h. wie lange darf ich ab Einreise im Land bleiben.
Das Non-O hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 90 Tagen, d.h. Du musst innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellung einreisen (Gültigkeitsdauer).
Ab Einreisedatum berechtigt es zu einem Aufenthalt von 90 Tagen (Dauer der Aufenthaltserlaubnis).
 
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Es ist schwierig weil die "Begrifflichkeiten"
Visum und Aufenthaltserlaubnis, auch von offizieller Seite, ständig durcheinander gemischt werden.

Ich habe irgendwann mal in D ein Non O Visum beantragt.
- Diese Visum wurde am 15.10. eines Jahres ausgestellt.
- Es berechtigte mich, innerhalb von 90 Tagen in Thailand einzureisen.
- Der nette Offizier der Immigration erteilte mir am 15.12. eines Jahres eine 90 tägige Aufenthaltserlaubnis für Thailand.
- Kurz bevor diese 90 Tage abgelaufen sind,
beantragte ich Anfang März, auf einer Immi in Thailand, eine, für ein weiteres Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Diese beruht auf dem erteilten Visum vom
15.10.
In den folgenden Jahren habe ich jeweils Anfang März die Aufenthaltserlaubnis verlängert.
- Dazu musste ich jedes Jahr, das für die Einreise entscheidende Visum, vom 15.10. vorweisen.

Bei einem Non O-A ist es halt anders.
Das Visum ist ab Austellung ein Jahr gültig. Es berechtigt zur mehrfacher Aus/Einreise.
Es verlängert sich bei erneuter Einreise um 364 Tage.
Letztmalig möglich, einen Tag vor Ablauf des Visum.

Danach, entweder ein neues O-A im Ausland beantragen oder auf der Immi in Thailand eine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr beantragen.
 
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Das Non-OA Visum berechtigt zu mehreren Einreisen innerhalb eines Jahres, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 365 Tage beträgt.
Sagen wir du reist zum 01.11.2025 ein, dann gilt das Visum bis zum 31.10.2026. Reist du meinetwegen am 01.02.2026 wieder aus, musst du spätestens am 30.10.2026 einreisen damit du wieder 365 Tage bekommst. Danach ist das Visum abgelaufen.
Aber nicht vergessen das Er bei erneuter Einreise, so Er dann wieder einen Jahresstempel haben möchte, parallel dazu auch eine neue RKV mit eben dieser Gültigkeit vorlegt.

Der Aufenthalt wird immer nur solange genehmigt wie auch die Gültigkeit der RKV ist. Hat er noch die alte RKV von der ersten Einreise dann wird das mit dem 1 Jahr nix.

PanTau

Wenn Du aber 1 Monat später einreist bekommst Du nur noch -1 Monat reingestempelt. Für die Zeit des Visums hast Du ja ne Versicherung.
Und wenn Du kurz vor Ende des Visums wieder einreist, um 1 Jahr Verlängerung zu bekommen, must
Du ne Versicherung nachweisen für 1 Jahr.. Sonst nur bis Ende Visum.
Und für das 2. Jahr mußt Du soweit ich weiß. immer ein Re Entry haben, für Aus und Einreise. Sonst ist das Visum weg. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Ich denke das eigentliche Visa ist nach dem 1. Jahr weg, man bekommt doch dann nur eine Aufenthaltsgenehmigung und um diese weiterhin nutzen zu können benötigt man das ReEntry.

PanTau
 
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Ganz wichtig. Auch wenn Du nach drei Monaten wieder ausreisen willst. Die KV muss für das ganze Jahr abgeschlossen sein.
Das ist nämlich der gravierende Nachteil wenn man nicht die ganze Zeit im Ausland ist. Auch bei einer eventuellen EOS später.
Wieder KV für ein Jahr, weil Ausgangsvisa OA.
Deshalb ist eigentlich immer das O-Visa das beste Mittel der Wahl. Die EOS ist kein Hexenwerk selbst zu machen und die KV machst Du nur für die Zeit
die Du sie wirlich benötigst. Ausserdem viel weniger Unterlagen zu beschaffen.
 
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Die KV muss für das ganze Jahr abgeschlossen sein.
Das ist nämlich der gravierende Nachteil wenn man nicht die ganze Zeit
Hat man ja wenn man z.B. beim ADAC eine Langzeitversicherung für ein Jahr abgeschlossen hat , für die nicht verbrauchten Monate
bei vorzeitiger Rückkehr gibts dann halt bei Nachweis der Wiedereinreise eine Beitragsrückerstattung .
 
Hat jemand in letzter Zeit ein EOS auf Basis NonO gemacht , reicht dafür die konsularische Bescheinigung oder die der Botschaft über Einkommen auf Rentenbasis ?? , oder muss diese auch nochmal bei einer Thaipasstelle überglaubigt werden , hab irgendwo gelesen das eine Immi eine Überglaubigung haben wollte .
 
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