Thailand Meine Auswanderungspläne mit 2 Condos in Thailand (Pattaya)

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        #261  

Member

Member hat gesagt:
Er ist Jung und hat sein Traum ob Erfolg oder Misserfolg ist sicher eine prägende Erfahrung.

Er wird es schon rausfinden was gut für ihn ist und 60 k € ist in Wirklichkeit auch nicht viel was man verlieren kann.
Bin ich absolut bei dir.
Ich bin zwar nicht neidisch, aber wenn ich rückblicke, auf die letzten 40 Jahren...
Ich wüsste schon Einiges was ich anders machen würde.
Gerade mit unter 30 hat man noch die Kraft,
den Elan und die Phantasie seinen Leben eine komplette Kehrtwendung zu geben.

Was mich stört...
Member hat gesagt:
Falls jemand bis hierhin gelesen hat kann er gerne Rückmeldung geben ob er mich und meinen Plan für vollkommen geisteskrank hält oder ob das Ganze vielleicht und mit viel Glück zu realisieren wäre.
Warum bittet er um Rückmeldung,
wenn er doch alles besser weiss... 🤔

:smiley emoticons my2cents:
 
        #263  

Member

Member hat gesagt:
ist doch egal, du hast Renditeobjekte am laufen..:~popcorn~:
Du sagst das so als ob du wieder was zu kritisieren hättest. Als ich dich das letzte Mal darum gebeten habe konkret zu erklären
was für Kritikpunkte du an meiner Renditenrechnung hast kam nichts mehr. 😀
Member hat gesagt:
Doch genau das ist die rechtliche Grundlage. Die werden Dir nicht Deine Eigentumsrechte etnziehen, die werden Dir verbieten fremde Personen in das Building zu lassen. Nix Mehrheitsbeschluss.

With respect to AirBnB rentals, some condominium owners may feel that the frequent arrival of AirBnB tenants negatively affects their quality of life and tranquility. This may lead them to file a complaint against the owner and if the authorities look into the rental, they could then impose penalties for non-compliance with the Hotel Act and the Condominium Act. These laws impose certain limits on the use of their condominium by each owner.

Kannst Du mir mal das Wort non-compliance uebersetzen? Was meinst Du, was der Satz bedeutet, "they could then impose penalties for non-compliance"?

Ich will Dich gar nicht ueberzeugen. Ich klick hier schon 10x mal auf "Beitrag nicht mehr folgen" weil mich der Spam hier nervt.
Ich weiß nicht ob thailändische Gerichte abstrakte Strafen wie ein Mietverbot verhängen, konnte ich keinen einzigen Präzedenzfall finden. Allerdings ist mir auch nicht klar gegen welchen Abschnitt des Condominium Laws Privatvermietung über 30 Tage Verletzen würde. Denn wie du sicher mit deinem hervorragenden Englisch verstehst geht es bei deinem zitierten Satz um eine Klage des Nachbarn wegen Verletzung des Wohnungseigentümergesetzes. Erneut Frage ich nach der juristischen Grundlage, wenn es sich um Vermietungen über 30 Tage handelt. Inwiefern verletzt eine Vermietung dieses Gesetz?
 
        #265  

Member

Member hat gesagt:
Bin ich absolut bei dir.
Ich bin zwar nicht neidisch, aber wenn ich rückblicke, auf die letzten 40 Jahren...
Ich wüsste schon Einiges was ich anders machen würde.
Gerade mit unter 30 hat man noch die Kraft,
den Elan und die Phantasie seinen Leben eine komplette Kehrtwendung zu geben.

Was mich stört...

Warum bittet er um Rückmeldung,
wenn er doch alles besser weiss... 🤔

:smiley emoticons my2cents:
Ich will echt nicht eingebildet klingen aber wenn ich es besser weiß dann sag ich das auch und bezüglich der Eigentümerrechte weiß ich es wahrscheinlich besser als das Mitglied was hier erfolglos versucht die rechtliche Grundlage für die Entziehung von Eigentümerrechten zu finden. Auch wenn jemand mir erzählt es wäre die Norm das Mieter die Wohnung verwüsten muss ich widersprechen.
 
        #266  

Member

Member hat gesagt:
Ich will echt nicht eingebildet klingen aber wenn ich es besser weiß dann sag ich das auch und bezüglich der Eigentümerrechte weiß ich es wahrscheinlich besser als das Mitglied was hier erfolglos versucht die rechtliche Grundlage für die Entziehung von Eigentümerrechten zu finden.

Erfolglos? Lol, Kiddie. Du hast limitierte Auffassungsmoeglichkeit und ich habe lediglich auf das Risiko hingewiesen, dass bei einem falschen - insbesondere thailaendischen - Nachbarn das Geschaeft der grossen Vermietung schnell vorbei sein kann.
 
        #267  

Member

Member hat gesagt:
Hææ? Was hat mein Beitrag mit den 30 Tagen zu tun?
Das wäre ein Verstoß den ein Nachbar zur Recht zur Klage bringen könnte, allerdings kann ein Nachbar wohl kaum irgendeinen Verstoß gegen das Wohnungseigentümergesetz feststellen wenn gegen kein Gesetz verstoßen wurde. Daher erneut meine Frage, welche Teile des Wohnungseigentümergesetzes würde ich verletzen die eine Privatklage des Nachbarn zulassen?
 
        #268  

Member

Member hat gesagt:
Erfolglos? Lol, Kiddie. Du hast limitierte Auffassungsmoeglichkeit und ich habe lediglich auf das Risiko hingewiesen, dass bei einem falschen - insbesondere thailaendischen - Nachbarn das Geschaeft der grossen Vermietung schnell vorbei sein kann.
Wirst du jetzt ungehalten weil du merkst dass du falsch lagst? 😀 Natürlich kann ein Nachbar Probleme machen, wir allerdings haben über gesetzliche Grundlagen diskutiert aufgrund derer dir deine Eigentümerrechte entzogen werden können. Diese Grundlage gibt es, abgesehen vom Mehrheitsbeschluss, nicht. Das du dich damit jetzt etwas blamiert hast ist nicht meine Schuld also einmal tief durchatmen 😀
 
        #270  

Member

Member hat gesagt:
Auch wenn jemand mir erzählt es wäre die Norm das Mieter die Wohnung verwüsten muss ich widersprechen.

Die Norm ist das sicher nicht.
Aber auch keine Ausnahme.
Bei dem angeführten Beispiel ging es auch,
meiner Meinung nach, nicht um eine Verwüstung(Zerstörung), sondern um komplette Vermüllung.

Ekelhaft und sicher nicht ganz günstig zu beseitigen.
Aber Airbnb doch wohl nicht zuständig für eine, zweifelsfrei, umfangreiche Endreinigung... (?)
 
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