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Member hat gesagt:Das wäre ein Verstoß den ein Nachbar zur Recht zur Klage bringen könnte, allerdings kann ein Nachbar wohl kaum irgendeinen Verstoß gegen das Wohnungseigentümergesetz feststellen wenn gegen kein Gesetz verstoßen wurde. Daher erneut meine Frage, welche Teile des Wohnungseigentümergesetzes würde ich verletzen die eine Privatklage des Nachbarn zulassen?
Nichteinhaltung von Lautstaerke zum Beispiel. Alles, ueber was der Co-Owner sich eben beschwert.