Thailand Meine Auswanderungspläne mit 2 Condos in Thailand (Pattaya)

  • Ersteller
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
        #321  

Member

Member hat gesagt:
Stimmt so nicht ganz. Als wir bei der Mutter in Buriram waren, kam nach 10 Minuten der Bürgermeister und wollte meinen Passport sehen.Er hat ihn dann kopiert. Warum ??????:)

Ist eben Thailand. Haettest ihm ja von Deinen Rechten erzaehlen koennen. :mrgreen:
 
        #322  

Member

Member hat gesagt:
(können die Eigentumsrechte entzogen werden, gefühlte 500 posts zu dieser Frage).
Das gehört doch nicht hier her..wieso sollten einem anständigen "Farang" das "Eigentumsrecht" entzogen werden..wie schmeissen unseren Müll nicht vom Balkon und es geht auch nicht um vermieten bei Airbnb. Da habe einige Member spannendere Geschichten zu erzählen..Gilmored, Tamoi und die Häuschenrenovetion von Zweitreise irgendwo im nirgendwo.
 
        #324  

Member

Member hat gesagt:
33 Jahre vor Ort machen Unwahrheiten nicht wahrer tut mir leid. Du weißt bestimmt viel über Pattaya aber manches was du sagst ist einfach nicht nachvollziehbar oder unwahr.
Sorry,wollte ja eigentlich nicht mehr auf Deine Beiträge eingehen!!

Aber gegen "Unwahr" möchte ich mich schon verwehren!

Immer schön sachlich bleiben,und Niemanden beleidigen,sollte schon im Forum die Norm sein!

Das gilt auch für Foren Neulinge!

Und wenn Du einiges nicht nachvollziehen kannst, liegt das evtl.an Deiner fehlenden Erfahrung vor Ort in Thailand......

Jedenfalls wenn ich das hier in Deiner Vorstellung lese: "Und war bisher 2 Mal in Thailand"
 
        #325  

Member

Member hat gesagt:
Doch genau das ist die rechtliche Grundlage. Die werden Dir nicht Deine Eigentumsrechte etnziehen, die werden Dir verbieten fremde Personen in das Building zu lassen. Nix Mehrheitsbeschluss.

With respect to AirBnB rentals, some condominium owners may feel that the frequent arrival of AirBnB tenants negatively affects their quality of life and tranquility. This may lead them to file a complaint against the owner and if the authorities look into the rental, they could then impose penalties for non-compliance with the Hotel Act and the Condominium Act. These laws impose certain limits on the use of their condominium by each owner.

Kannst Du mir mal das Wort non-compliance uebersetzen? Was meinst Du, was der Satz bedeutet, "they could then impose penalties for non-compliance"?

Ich will Dich gar nicht ueberzeugen. Ich klick hier schon 10x mal auf "Beitrag nicht mehr folgen" weil mich der Spam hier nervt.

Jung,aber reichlich Thailand Erfahrung vor Ort gemacht.

Also braucht Er keine Ratschläge, oder Erfahrungswerte anderer Member hier, geschweige denn Aufklärung über die Gestzmäßigkeiten vor Ort!

Deswegen bin ich da auch raus!

Was soll ich Jemnden erzählen, der schon alles weiß,und das auch noch besser!!
 
        #326  

Member

Member hat gesagt:
Sag das Wort doch mal den Thais :lach:
Vor einiger Zeit hier passiert!

Der Vermieter (Co-Owner) hat an einige Russen vermietet,6 Monats Vertrag!

Da Diese sich aber an keine Vorschrift im Condo gehalten haben, und sehr Lautstark auch in der Nacht mit Musik etc. waren,mussten Sie das Condo verlasen!
Das wurde dem Vermieter denn auch mitgeteilt!

Also vermietet und dann nur noch kassieren....Nicht bei Jedem Mieter!!

Also da wird auch nicht in das "Eigentumsrecht" eingegriffen,aber mit Mieteinnahmen ist dann auch Schluss... ;-)
 
        #327  

Member

Member hat gesagt:
Aber nur wenn er das Wohnungseigentümergesetz nicht vorher gelesen hat :mrgreen:
Was soll man dem "King of Recherche" denn noch noch alles zumuten....!!

Er hat doch schon alles "Recherchiert" weiß demnach doch schon alles ;-)
 
        #328  

Member

Member hat gesagt:
Werden die thailändischen Gerichtsurteile eigentlich ins englische übersetzt oder ist dein Thai so gut.

Ist nur eine Frage die mich interessieren würde 😉
Ich wüsste gar keine Plattform,auf der man Gerichtsurteile in Thailand,speziell über Eigentumsechte, nachlesen kann!
 
        #329  

Member

Nicht zu vergessen ist:

1. Der Ausländer der die Wohnung mietet muss vom Vermieter bei der Immigration gemeldet werden.

2. Mieteinnahmen müssen in TH versteuert werden. Entweder man kann das jährlich selber machen oder muss einen Steuerberater bezahlen.

Durch die obige Pflicht zur Meldung bei der Immigration ist man bereits bekannt, kann die Einnahmen nicht verheimlichen und mit Steuerhinterziehung will man doch nicht gleich anfangen.

Man kann die Meldung bei der Immi verheimlichen. Wehe aber das kommt raus, wenn der Mieter zur Immi geht weil er was braucht und dort keine Meldung vom Vermieter vorliegt.

Ich empfehle auch den unteren Artikel genau zu lesen. Da wird auch auf die möglichen rechtlichen Probleme von Airbnb hingewiesen wie z.B. verärgerte Nachbarn, eventuell illegales Airbnb (bei Vermetung unter 30T) ect.

 
Zuletzt bearbeitet:
        #330  

Member

Member hat gesagt:
Über die letzten Seiten wurde die Diskussion ja etwas heftig, hat sich aber auch ein bißchen von der eigentlichen Fragestellung entfernt (können die Eigentumsrechte entzogen werden, gefühlte 500 posts zu dieser Frage).

Andererseits wen ich mir die Diskussion so durchlese, habe ich den Eindruck @JoblessJeff will und wird das Kaufprojekt sowieso durchziehen oder es zumindest ernsthaft versuchen.

Die Ratschläge, die er suchte, sind eher ein Ruf nach Zustimmung (Rate mir gut, aber rate mir nicht ab).

Ich finde, mit 26 Jahren ist da auch gar nichts dagegen zu sagen, auf die Möglichkeit einer Bauchlandung wurde er ja hingewiesen und er hat auch adäquat auf diese Hinweise geantwortet.

Daher: Auf in den Kampf, erfülle Dir Deinen Traum! Sollte es schiefgehen, bist Du ja irgendwie mental darauf vorberetet.

Solltest Du dann Dein Condo haben, sag bescheid, ich miete dann bei Dir (vorausgesetzt man darf in der Bude oder wenigstens am Balkon rauchen).

Also dann, bis bald!
"Können die Eigentumsrechte entzogen werden, gefühlte 500 posts zu dieser Frage).

Weil es ja auch wichtig ist ! Und ja es geht ..Siehe Punkt 2 !!

§ 51: Die bereits eingetragene Eigentumswohnung kann aus einem der folgenden Gründe widerrufen werden:

1. Die Miteigentümer fassen einstimmig den Beschluss zur Aufhebung der Eigentumswohnung.

Widerruf der Eigentumswohnung​

Ist es möglich, die eingetragene Eigentumswohnung zu widerrufen?​

Die bereits eingetragene Eigentumswohnung kann aus einem der folgenden Gründe widerrufen werden
1. Für den Fall, dass die Eintragung einer Eigentumswohnung noch nicht erfolgt ist, kann der Antragsteller für die Eintragung einer Eigentumswohnung oder der Erwerber des Eigentums an allen Wohnungen in der Eigentumswohnung, je nachdem, welcher Fall vorliegt, einen Antrag auf Aufhebung der Eigentumswohnung stellen.
2. Die Miteigentümer fassen einstimmig den Beschluss zur Aufhebung der Eigentumswohnung.
3. Die gesamte Eigentumswohnung wird beschädigt und die Miteigentümer beschließen, das Gebäude nicht neu zu bauen.
4. Die gesamte Eigentumswohnung wurde nach dem Gesetz über die Enteignung von Immobilien enteignet.

Daher ist in diesem Fall kein einstimmiger Beschluss erforderlich, sondern es gilt die Abstimmung gemäß Abschnitt 48. Das heißt, ein solcher Beschluss muss die Stimmen von mindestens der Hälfte der Gesamtstimmen der Miteigentümer erhalten.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten