Thailand Nachrichten aus Thailand 2024

  • Ersteller
        #871  

Member

Nur Pensionäre können sich noch Thailand leisten. :iro2:
 
        #872  

Member

Member hat gesagt:
Sagt wer? Kennst du einen einzigen Pensionär, der in Thailand seinen Wohnsitz hat und in Steuerklasse 6 eingereiht ist? Ich nicht!
Beim Lohnsteuerabzugsverfahren werden zunächst Alle in Steuerklasse 1 besteuert und die Steuer an das Betriebsstättenfinanzamt der Besoldungsstelle abgeführt.
Ob Jemand "beschränkt" oder "unbeschränkt", auf Antrag gem. §1 (3) EStG, Steuerpflichtig ist, spielt in diesem Moment keine Rolle und wird erst im Folgejahr massgebend, wenn man eine Einkommensteuererklärung durchführt.


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Quelle: §38b (1) Nr. 1b EStG

Ich selbst wohne seit 2022 ausschließlich in Thailand. Ab dem auf den Wegzug folgenden Kalendermonat wurde ich von Steuerklasse 3 in 1 umgruppiert und seitdem wird die Lohnsteuer jeden Monat nach Steuerklasse 1 erhoben.
Für 2023 habe ich im Frühjahr 2024 Online eine Einkommensteuererklärung (ESt 1A) bei meinem zuständigen Finanzamt abgegeben. Ich habe einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gem. §1 (3) EStG gestellt, dem entsprochen wurde.

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Quelle: Steuerbescheid, Erläuterungen zur Festsetzung

Die unbeschränkte Steuerpflicht hat (im Gegensatz zur Beschränkten) für mich den Vorteil, dass ich neben dem "vollen" Grundfreibetrag (in 2023 waren das 10.908.- Euro) und unseren Beiträgen zur Privaten (Deutschen) Krankenversicherung, Aufwendungen für den Unterhalt der nicht getrennt lebenden Ehefrau, zum Abzug bringen kann. Eine gemeinsame Veranlagung ist auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten (beide Wohnsitz Thailand) nicht möglich. Generell wäre dies ebenfalls bis zur Höhe des Grundfreibetrages möglich. Doch im Gegensatz zum eigenen Grundfreibetrag, ist dieser für Thailand nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zu kürzen.

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Quelle: Bundesfinanzminsterium, Ländergruppeneinteilung 01.01.2024

Der maximal anrechenbare Höchstbetrag beträgt hier in meinem Fall nur 50% (2023 sind das 5.454.- Euro) des Grundfreibetrages. Bestätigte Bescheinigungen irgendwelcher Art (z. B. Wohnort Finanzamt Thailand usw.) musste ich nicht beibringen.

Diese Ausführungen gelten nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und entsprechen meinen persönlichen Erfahrungen und keinen Gerüchten, Spekulationen oder ich habe mal gehört oder gelesen.
Naja er hat zwar nicht Recht, was die aktuelle Gesetzeslage entspricht, aber er, also Fresssack, schreibt auch keinen absoluten Unfug. Halt nur outdated.

Vor dem 01.01.2020 war es noch so, dass beschränkt steuerpflichtige nur dann Lohnsteuerklasse I erhielten, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Fehlte dieser musste (!) der Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse VI anwenden. Ist halt bei beschränkt steuerpflichtigen besonders blöd.
 
        #874  

Member

Member hat gesagt:
und wo fährt der Rest hin?

Autschn!

Ich bin mal gespannt, wohin die politische Reise Thailands geht.

 
        #875  

Member

Lieber @1000Baht , vielen Dank für Deine Ausführungen, hiermit nehme ich meine Behauptungen im Tread 879 zurück!
Sorry an die TAF- Gemeinde, da war ich wohl auf dem falschen Weg.
Wie @Steve_101 festgestellt hat, bin ich wohl nicht auf dem neusten Stand!
 
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