Thailand Nachrichten aus Thailand 2024

  • Ersteller
        #971  

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Member hat gesagt:
Nein hier wird nicht viel geschrieben. Hier geht es die ganze Zeit um jemanden der einen Moped Unfall hatte und es wurde in den Raum gestellt, dass dafür evtl. eine deutsche Haftpflicht aufkommt. Aber danke, dass du auch nochmal alles anderen Eventualitäten die es theoretisch geben kann erläutert hast.
:super:
 
        #972  

Member

@Hibl Soweit mir bekannt, greift eine Haftpflichtversicherung weltweit, es sei denn, es ist in den Versicherungsbedingungen anders festgelegt. Ein Auszug aus den Deckungsbereichen der AXA:

Privathaftpflicht-Schutz im Ausland​

Wenn Sie jemandem versehentlich einen Schaden zufügen, haften Sie dafür mit Ihrem Privatvermögen. Das heißt, Sie müssen für die daraus entstehenden Kosten aufkommen. Und besonders im Ausland kann es manchmal ganz schnell gehen. Vielleicht kennen Sie einige örtliche Gepflogenheiten nicht oder müssen sich in der völlig neuen Umgebung erst orientieren. Dann reicht manchmal schon eine kleine Unachtsamkeit aus: Sie laufen vor ein heranfahrendes Auto, weil Sie vergessen haben, dass Linksverkehr gilt – und ein Ausweichmanöver des Fahrers später sind Sie plötzlich für Schäden an zwei Fahrzeugen und mehrere verletzte Personen verantwortlich

Quelle: Privathaftpflicht-Versicherung | AXA

  1. Die RKV greift bei Krankheiten und Unfällen
  2. Die Haftpflicht greift bei Schäden, die anderen zugefügt wurden
  3. Die Rechtsschutz greift dann, wenn rechtlicher Beistand benötigt wird.
Da bei den Betroffenen letztendlich Kosten in Höhe von 55.000 Euro aufgelaufen sind, vermute ich mal, dass hier kein ausreichender Versicherungsschutz vorlag, wohl erst Recht keine Rechtsschutz oder die nur in der Basisversion. Das ist aber nur meine Vermutung. Ohne ausreichenden Rechtsschutz dürfte es schwierig bis unmöglich gewesen sein, in Thailand unter diesen Umständen Recht zu bekommen. Das ist auch nur meine Sichtweise.

Meine Frau ist 2009 ja mit einer Meningitis komatös ins Samitivej-Hospital eingeliefert worden. Nachdem sie nach 3 Wochen stabilisiert war, wurde sie ebenfalls mit einem Stretcher in einer Maschine der LTU nach Düsseldorf verbracht. Laut ADAC hat das 25.000 Euro gekostet.

Tourismus:

Aktuell will man den Tourismus auf Koh Kood in Schwung bringen. Ich war ja erst dort und mir hat es dort sehr gut gefallen. Ich kann nur hoffen, dass es nicht so dermaßen überlaufen wird, wie auf Koh Chang. Meinen Reisebericht zu Koh Kood gibt es hier.

 
        #973  

Member

Wenn der Rollerfahrer nicht die Klasse A hat zahlt auch die Krankenversicherung nicht. Ich denke ein hoher Anteil der Kosten geht an das Krankenhaus.
 
        #974  

Member

Member hat gesagt:
@l Soweit mir bekannt, greift eine Haftpflichtversicherung weltweit, es sei denn, es ist in den Versicherungsbedingungen anders festgelegt
Ja das stimmt schon, aber eben nicht bei einem Unfall mit einem selbst gefahrenen Moped oder Auto.

Ich hab das jetzt nicht in den Versicherungsbedingungen gesucht empfehle aber jedem der glaubt die Privathaftpflicht deckt das ab mal konkret bei seiner Versicherung nachzufragen.

Chat Gpt sagt das: :) Ich weiß, das ist nicht rechtssicher, aber Chat GPT liegt schon sehr oft richtig.

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden, die durch die Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs (wie ein Moped) verursacht werden. Dafür ist eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese ist in den meisten Ländern, auch im Ausland, gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Schäden, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen.

Szenarien im Ausland:

1. Moped als Fahrzeug:
• Für den Betrieb eines Mopeds benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch für das Ausland gültig ist. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung eine sogenannte Grüne Karte ausgestellt hat, die den Versicherungsschutz in anderen Ländern bestätigt.
• Falls Sie ein Moped im Ausland mieten, sollten Sie sicherstellen, dass das Mietfahrzeug versichert ist.
2. Privathaftpflicht:
• Diese kommt nur für Schäden auf, die nicht in Verbindung mit dem Betrieb eines Fahrzeugs stehen. Beispiel: Sie stoßen das Moped versehentlich um, während es geparkt ist, und verursachen dabei Schäden.

Fazit:

Die Privathaftpflichtversicherung greift nicht bei Verkehrsunfällen, die durch das Führen eines Mopeds im Ausland verursacht werden. Hierfür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Prüfen Sie vor Reiseantritt Ihren Versicherungsschutz, um sicherzustellen, dass Sie auch im Ausland ausreichend abgesichert sind.



Dazu kommt wie eben von Kollegen erwähnt noch der korrekte Führerschein. Da kann man vermutlich schnell mal denken, man hat ja ne Privathaftpflicht und Mopedführerschein wird schon alles gut.
 
        #975  

Member

Member hat gesagt:
Die Haftpflicht greift bei Schäden, die anderen zugefügt wurden
Vermutlich nicht, wenn der Schaden mit einem Kfz verursacht wurde. Sonst würde ja niemand, der ne Haftpflichtversicherung hat, noch eine KFZ-Haftpflicht abschließen.

PS: Hibl hat’s ja schon erklärt, sehe ich gerade
 
        #976  

Member

Ich habe anfangs erwähnt, dass es schwierig war für mich ein Auto zu mieten, weil die Versicherungsbedingungen nirgends klar zu erkennen sind. Nur bei CHECK24 sind sie gut sichtbar, dort wird im Gegensatz zu anderen Vermietern nämlich auch die Höhe der Haftpflichtversicherung benannt. Das Ding ist nämlich, dass die Haftpflichtversicherung oftmals sehr sehr niedrig ist, was bei allen anderen regelrecht verschleiert wird. Und ich habe Wert darauf gelegt bei der Haftpflichtversicherung gut abgesichert zu sein. Das war mir wichtiger als eine Kaskoversicherung mit oder ohne Zuzahlung.
 
        #977  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe anfangs erwähnt, dass es schwierig war für mich ein Auto zu mieten, weil die Versicherungsbedingungen nirgends klar zu erkennen sind. Nur bei CHECK24 sind sie gut sichtbar, dort wird im Gegensatz zu anderen Vermietern nämlich auch die Höhe der Haftpflichtversicherung benannt. Das Ding ist nämlich, dass die Haftpflichtversicherung oftmals sehr sehr niedrig ist, was bei allen anderen regelrecht verschleiert wird. Und ich habe Wert darauf gelegt bei der Haftpflichtversicherung gut abgesichert zu sein. Das war mir wichtiger als eine Kaskoversicherung mit oder ohne Zuzahlung.
Ich habe auch mehrfach bei Check24 Mietwagen im Ausland gebucht. Der Vorteil gegenüber lokalen Vermietern/Vermittlern oder auch internationalen Vermietern wie Sixt, die aber mit lokalen Agenturen zusammenarbeiten, ist der Versicherungsschutz der über die Allianz weltweit von Check24 selbst abgewickelt wird. Du buchst also einen Tarif bei dem der Autovermieter vor Ort nur geringen Versicherungsschutz liefert, und deckst die Versicherung durch die Versicherung von Check24. Das ist deren Geschäftsmodel. Vor Ort bei der Ausleihe wollen sie einen dann meist doch noch eine teure Vollkasko andrehen, was man aber ablehnen muss. Das erklärt Check24 auch im Detail und liefert Texte in der Landessprache zum vorzeigen. Vorteil ist der sehr gute Versicherungsschutz mit einem klaren Tarif und keine Ungewissheit bei der Haftung. Nachteil ist, dass man im Schadensfall einen Teil erstmal vorstrecken muss. Das ist aber ähnlich wie bei RKV's gedeckelt, sodass bei einem sehr hohen Schaden die Allianz direkt hilft.
 
        #978  

Member

Member hat gesagt:
Ja das stimmt schon, aber eben nicht bei einem Unfall mit einem selbst gefahrenen Moped oder Auto.

Das ist natürlich einleuchtend. Fazit ist ja letztendlich, dass sich jeder um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern sollte, wenn er im Ausland, insbesondere im außereuropäischen Ausland, unterwegs ist.
 
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