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Feierlaune bei den "Braunen":
- Gegen den Verkehrsfluss fahren oder Schwierigkeiten für den Verkehr verursachen (Baht 400)
- Rücksichtsloses Fahren, das andere Fahrer und Eigenschaften schädigen kann (Baht 400)
- Fahren zwischen Fahrspuren (Baht 500)
- Fahren auf Fußweg ohne Grund (Baht 500)
- Verwenden eines Mobiltelefons während der Fahrt (Baht 500)
- Überholen auf der linken Seite eines Fahrzeugs (Baht 500)
- Schnelle Fahrzeuge beim überholen hindern, wenn sie dies beabsichtigen (Baht 500).
- Beitritt zum Verkehr ohne Angabe (Baht 500)
- Vor dem Abbiegen (Blinker) nicht angezeigt (Baht 400)
- Parken auf einem nicht zugelassenen Parkplatz (Baht 400)
- Über das Tempolimit fahren (Baht 500)
- Einem Krankenwagen keinen Platz machen (Baht 400)
- Fahrradfahren außerhalb des Radwegs (Baht 200)
- Fahre ohne Helm (Baht 400)
- Motorradfahrer ohne Helm (Baht 800)
- Während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt anlegen (Baht 400)
- Betrieb eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (Baht 500)
- Fahren ohne Führerschein oder ohne Führerschein auf Anfrage der Polizei (Baht 200)
- Keine Anzeige (Blinker) für andere Fahrer vor dem Abbiegen, Spurwechsel, Anhalten oder Überholen (Baht 400)
- Wenn auf der Rückseite des Fahrzeugs kein rotes Licht angezeigt wird, bedeutet dies, dass das Fahrzeug kurz vor dem Anhalten steht (Baht 400).
- Nicht Verlangsamen, wenn sich entgegenkommende Fahrzeuge auf einer schmalen Straße nähern (Baht 200)
- Ignorieren von Verkehrssignalen und Schildern entlang der Straßen (Baht 500)
- Handzeichen und Pfeifgeräusche der Verkehrspolizei ignorieren (Baht 400)
- Verursachen von Schäden, Verstecken, Entfernen, Streichen von Verkehrsschildern entlang der Straße (Baht 400)
- Fahrzeug ohne Nummernschild (Baht 500)
- Fahren eines Fahrzeugs, das ein lautes Geräusch verursacht oder etwas auf der Straße schleppt (Baht 400)
- Mit blinkenden Lichtern, Sirenenlichtern sowie seltsamen und lauten Geräuschen unangemessener Ton als Hupe (Baht 500)
- Tragen von Gütern, die länger als die Karosserie des Fahrzeugs sind, ohne rote Fahne am Ende des hervorstehenden Gegenstands (Baht 500)
- Beförderung von Menschen, Tieren oder Gegenständen, die nicht für den vom Verkehrsministerium festgelegten Fahrzeugtyp geeignet sind (Baht 400)