Wer Hartz-IV-Leistungen beziehen will, muss Wohneigentum oft verkaufen und von dem Erlös leben. Eine akute Notlage kann jedoch zu vorläufigen Leistungen führen – das hat das Landessozialgericht in Celle entschieden. Ein Ehepaar erhält jetzt Hartz-IV, obwohl es ein Haus im Ausland besitzt.
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